es gibt den bebauungsplan der gemeinde,
da wird schon sehr genau festgelegt, was geht und was nicht.
Die genehmigung erteilt allerdings das landratsamt,
nach rückfrage bei der gemeinde - ja
so kenn ich das
da wird schon sehr genau festgelegt, was geht und was nicht.
Die genehmigung erteilt allerdings das landratsamt,
nach rückfrage bei der gemeinde - ja
so kenn ich das
Zuletzt geändert von Auswurf am 26. September 2016 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
das ist doch keine Musik
Da kommt sogar der Begriff "Bebauungsplan" vor. Ändert aber nix daran, dass die Gemeinde (außer in den besagten Ausnahmefällen, Große Kreisstadt und Verwaltungsgemeinschaften und so) nicht für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig ist. Da kann man noch so lang den bauordnungsrechtlichen Mond anbellen.


