Southern Comfort hat geschrieben:Zum Thema Einmischung des AR: Ich würde meinen Arsch darauf verwetten, dass in der Geschäftsordnung, die der AR dem Vorstand aufs Auge drückt was von ein, zwei, drei zustimmungspflichtigen Geschäften steht. Unter Juristen und entsprechend Angehauchten löst sowas nur ein Schulterzucken aus, weil: "Ja kla, NORMAAL, ey!". Sowas kann man halt auch als "einstimmige Einmischung" auslegen... Und gleichwohl ist es mir so lieber, als wenn der AR seine Kontrolle zu seicht ausübt, und stattdessen mit ein paar "Praktikantinnen" der ERGO beschäftigt ist.
Nach § 111 AktG muss sogar geregelt werden, was zustimmungspflichtig ist. Entweder in der Satzung oder "durch den Aufsichtsrat". Das ist also in der Tat normal. Der BGH beschreibt das ganz nett so, dass "der Aufsichtsrat im Rahmen des § 111 Abs. 4 S. 2 die unternehmerische Tätigkeit des Vorstands im Sinne einer präventiven Kontrolle begleitend mitgestaltet." Der Aufsichtsrat hat aber nur ein Vetorecht, kein eigenes Initiativrecht. Weitere Rechte dürfen ihm auch gar nicht übertragen werden.
Bei den Bauern sind das zB Grenzen unter anderem Grenzen bei Transfersummen. Deshalb auch das Gerülpse von Würstel zu "unterhalb von XYZ Millionen bin ich gar nicht zuständig".
Nun würde mich aber interessieren, was denn jetzt genau bei uns zustimmungsbedürftig ist und was nicht. Trainerverpflichtungen und solche Dinge ganz bestimmt. Aber sonst? Alle Transfers? Kann ich mir kaum vorstellen.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."
(Batman)
(Batman)



CIS-Gender 
