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CoachingZone
Halbdaggl
Goofy hat geschrieben:Aber irgendjemand muss ja dem kicker die streng vertraulichen Dokumente gegeben haben.


Könnte natürlich Hr. Schlittenhardt selbst gewesen sein. Der hat ja vorher auch schon gesungen.
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

Nilkheimer
Halbdaggl
CoachingZone hat geschrieben:@Nilkheimer: Danke!

Dann müssen sich wohl die geschädigten Mitglieder beeilen.


Wohlgemerkt: Ich habe keinen Blassen, ob sich da jemand strafbar gemacht hat; woher auch, ich bin nur der Gesetzesbote :). Dies auch als Antwort an higgi :P .
Aber das macht doch nichts.

Frank N Furter
Wenn Schlittenhardt einfach nur eine Kamapgne auf Facebook gemacht hat, dann ist das per se (noch) kein Datenschutzproblem. Ich gehe davon aus, dass er gezielt Mitglieder angeschrieben hat unter Verwendung derer Namen- und Adressdaten oder Emailadressen?

Ansonsten hätte es ja gar keinen Sinn ergeben personenbezogene Daten an Schlittenhardt weiterzugeben?

Wenn es keine Briefe oder Emails an Mitglieder gab und Schlittenhardt und VfB die ganze Aktion vertuschen wollten, dann bedürfte es wohl tatsächlich eines Staatanwaltes, der die Rechner beschlagnahmt und dann feststellt, welche Art von Daten tatsächlich weitergegeben wurden.

Ich bin ja kein Mitglied. Habt ihr denn 2016/2017 solche Emails/Briefe erhalten, direkt an Euch adressiert?



Frank N Furter
Nochmal ne Frage zum Verständnis:

Am 01. Juni 2017 findet die Mitgliederversammlung statt, bei der die Ausgliederung mit 84,2% Ja-Stimmen beschlossen wird.

Warum werden dann über 1 Jahr später nochmal Daten weitergegeben. Der Drops war doch da längst gelutscht?

31. Oktober 2018: PR-Berater Schlittenhardt erhält laut Kicker per Mail von Marketing-Leiter Fischer noch einmal 100.000 Datensätze. Der Inhalt: Klarnamen, Adressen, Geburtsdaten und Kundennummern, die den Nutzern des clubeigenen Forums zugeordnet werden. Fischers Anmerkung: „Wie von OS gewünscht, zur Säuberung.“


@Higgi: Mercie

publicenemy
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Halbdaggl
Frank N Furter hat geschrieben:Wenn Schlittenhardt einfach nur eine Kamapgne auf Facebook gemacht hat, dann ist das per se (noch) kein Datenschutzproblem. Ich gehe davon aus, dass er gezielt Mitglieder angeschrieben hat unter Verwendung derer Namen- und Adressdaten oder Emailadressen?

Ansonsten hätte es ja gar keinen Sinn ergeben personenbezogene Daten an Schlittenhardt weiterzugeben?

Wenn es keine Briefe oder Emails an Mitglieder gab und Schlittenhardt und VfB die ganze Aktion vertuschen wollten, dann bedürfte es wohl tatsächlich eines Staatanwaltes, der die Rechner beschlagnahmt und dann feststellt, welche Art von Daten tatsächlich weitergegeben wurden.

Ich bin ja kein Mitglied. Habt ihr denn 2016/2017 solche Emails/Briefe erhalten, direkt an Euch adressiert?


Habe ich mich auch schon gefragt. Also ich kann mich an keine solche Mail erinnern. Wenn da aber etwas in Richtung Facebook dringestanden hätte, wäre sie aber ohnhin gleich im Papierkorb gelandet.

flux
Frank N Furter hat geschrieben:Ich bin ja kein Mitglied. Habt ihr denn 2016/2017 solche Emails/Briefe erhalten, direkt an Euch adressiert?


Auf jeden Fall keine Briefe. Und (unangekündigte) private E-Mails lese ich eigentlich sowieso nie.... :oops:

Ich will aber den Vogt-Fans nicht die Illusion rauben, dass ich nur wegen solcher Mails für die Ausgliederung gestimmt habe. :lol:





Goofy
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Grasdaggl
Nilkheimer hat geschrieben:
Fischers Anmerkung: „Wie von OS gewünscht, zur Säuberung.“


Was soll das eigentlich? Oliver Schraft, klar. Aber warum wünscht der was? Hätte nicht eher Schlittenman was wünschen sollen? Und "SÄUBERUNG" :shock: ?



100 000 Datensätze.
So viele Mitglieder gabs nie.

Mit facebook und Forum gabs vielleicht einige unvollständig und doppelt, und das sollte zusammengesetzt und bereinigt werden?

Keine Ahnung.

Es gibt ja auch Daten von Ticketkäufern :shock:
linksgrünversifft - was davon weit entfernt ist, ist Ironie, Sarkasmus und schlechter Humor

Frank N Furter
Nilkheimer hat geschrieben:Und "SÄUBERUNG" :shock: ?


Hab` ich mich auch schon gefragt. Mangels Vorstellungskraft gehe ich davon aus, dass die "nur" ihr Forum "säubern" wollten. Vielleicht von Nein-Sagern? (Mein Gott wäre das kindisch) Aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Abstimmung anonym war...

...natürlich, wenn "AlfonsD 1893" im Forum rumkrakelt, dass er Digglich hasst und auf jeden Fall mit Doppelnein stimmt, dann kann man das evtl später dem Mitglied Alfons Dübeltrübel schon noch zuordnen...


..mal ganz blöd gefragt: ein paar Gegner der Ausgliederung leben aber heute schon noch, oder? :bleich: :shock:

PS: langsam verstehe ich, warum das doch 700.000 € gekostet haben könnte....

Nilkheimer
Halbdaggl
(@ Hundle) Das wäre eine ganz positive Lesart.

Nochmal @ Strafbarkeit: § 42 BDSG Absatz 1 verlangt Gewerbsmäßigkeit (? Absicht, sich eine längerfristige Einkommensquelle zu erschließen), Absatz 2 zumindest Bereicherungs- und oder Schädigungsabsicht. Beides (bzw. alles drei :-)) sehe ich nach dem, was bekannt ist, eher nicht.
Aber das macht doch nichts.

flux
Wahrscheinlich enthielt der letzte Datensatz all die Daten, die Schlitti nun löschen sollte.
:bounce: :bounce: :bounce:

Das lief wahrscheinlich so:

Schraft: "Schlitti, Ausgliederung gebongt. Kannst die Daten wieder löschen!"

Schlitte: "Ich find sie nicht mehr..."

Schraft: "Warte, ich schick sie dir nochmal, diesmal alle zusammen."

:banane: :vfb:

dgu
Muggaseggele
Hab 'ne Mail von kurz vor MV gefunden. Ist aber ganz regulär vom VfB, zumindest soweit ich es verstehe. Schindelmeiser noch im Vorstand (s.u).

Ich kann mich aber auch nicht dran erinnern, von jemand externem angeschrieben worden zu sein.

Impressum

VfB Stuttgart 1893 e.V.
Mercedesstraße 109
70372 Stuttgart



Vertretungsberechtigt:
Zwei Vorstandsmitglieder des VfB Stuttgart 1893 e.V.

Vorstand: Präsident Wolfgang Dietrich, Stefan Heim,
Jochen Röttgermann und Jan Schindelmeiser,

Adresse wie vorerwähnt des VfB Stuttgart 1893 e.V.

Frank N Furter
Nilkheimer hat geschrieben:
Nochmal @ Strafbarkeit: § 42 BDSG Absatz 1 verlangt Gewerbsmäßigkeit (? Absicht, sich eine längerfristige Einkommensquelle zu erschließen), Absatz 2 zumindest Bereicherungs- und oder Schädigungsabsicht. Beides (bzw. alles drei :-)) sehe ich nach dem, was bekannt ist, eher nicht.


Bist Du Dir sicher, dass das BDSG in erster Linie maßgeblich ist? Jetzt ist ja die DSGVO in Kraft und weil es eine Europäische Richtlinie ist, sollte sie meines Wissens die Ländergesetze überstimmen.

Aber ich hatte auch schonmal gehört, dass alle drei Arten von Normen im Zweifelsfall von Gerichten geprüft werden: DSGVO, BDSG und die verschiedenen Richtlinien der Bundesländer zum Datenschutz.

Was Gewerbsmäßigkeit, Bereicherungs- und Schädigungsabsicht betrifft. Meine Datenschutzbeauftragte - promovierte Juristin zum Thema Datenschutz - hat mir gesagt, wenn ich Blutproben eines Patienten an einen Dritten weitergebe und dafür keine explizite Zustimmung des Patienten habe, bin ich dran. Auch wenn ich selbst dabei keinerlei kommerzielle Ziele verfolge, sondern nur forsche und die Dritte eine andere Forschungseinrichtung ist. Hier bei uns wird sehr streng nach diesen Maßgaben gehandelt. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass die informationelle Selbstbestimmung plötzlich verloren gehen darf, wenn die Weitergabe nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt.


flux
Frank N Furter hat geschrieben:
Bist Du Dir sicher, dass das BDSG in erster Linie maßgeblich ist? Jetzt ist ja die DSGVO in Kraft und weil es eine Europäische Richtlinie ist, sollte sie meines Wissens die Ländergesetze überstimmen.



Nein, es ist eben keine Richtlinie, sondern eine Verordnung. Deshalb gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Meines Wissens kennt die DSVGO aber nur Geldbußen - die aber empfindlich hoch sein können.


Flache9
CoachingZone hat geschrieben:Niemand bezahlt uns. Denn der harte Kern war schon im STZ/STN-Forum unterwegs, lange bevor man beim VfB auf die Idee kam, die sozialen Medien zu infiltrieren...


Mir geht es nicht um deine Beiträge. Deine Beiträge sehr ich eher als Information und transparent an.

Nilkheimer
Halbdaggl
Was heißt denn "dran sein"? Mir geht es nur darum, ob sich vielleicht jmd. strafbar gemacht haben könnte. Ordnungswidrigkeiten (z.B. § 43 BDGS oder nach der DSGVO) sind natürlich auch möglich, und können auch teuer sein, sind aber im Vergleich zu Straftaten bekanntlich eher läppisch, zumindest was die Brisanz angeht.

Europäische Regelungen können i.Ü. grundsätzlich keine für uns direkt geltenden Strafnormen bestimmen (die DSGVO enthält folglich auch keine).

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Ahhh, flux war schneller - aber unterkomplex :P .
Aber das macht doch nichts.

Frank N Furter
@CoachingZone

Tja.
Ich schätze, dass ein Großteil meiner Kollegen absichtsvoll nie eine Datenschutz-Weiterbildung besucht hat...wie früher halt als Kind: wenn ich es nicht sehe, kann es mich auch nicht sehen... :lol:

In der Medizin ist der Datenschutz der reine Wahnsinn - hatte ich schonmal mit Muffie diskutiert, der ja pro Datenschutz argumentiert. Bei uns sterben aber wegen dieser DSGVO tatsächlich Leute. Da gehts nicht mehr nur um Zelllinien, da gehts echt um die Wurst. Besonders bei Krebspatienten.

Angeblich würde die Bundesregierung die Medizin gerne wieder aus der EU-Richtlinie herausnehmen, aber dafür müssten am Ende wieder alle 27 Staaten zustimmen. Das sei, meinte ein Bundestagsabgeordneter bei einer entsprechenden Veranstaltung, im Moment utopisch, weil Ungarn, Polen und die Tschechen für ihre Zustimmung "etwas" haben wollten...

@Goofy
Das mit der Versicherung scheint mir sone typische Juristenkiste. Wie kann man sich gegen Straftaten die man begangen hat versichern lassen? Klingt für mich total irre. Also wenn die Allianz das zahlt, würde ich wirklich staunen.
Zuletzt geändert von Frank N Furter am 5. Januar 2021 00:04, insgesamt 1-mal geändert.