69 Beiträge


Tifferette
Benutzeravatar
Grasdaggl
BarFly hat geschrieben:Irgendwelche DFB oder UEFA Statuten sind da völlig irrelevant, da es hier um gesetzliche Regelungen geht, die durch Verbandsrecht nicht ausgehebelt werden können.

Ich will jetzt nicht zu dogmatisch werden, aber die Statutenkoenne da schon Einwirkungsbefugnis haben. Nicht auf die Vertraege, aber definitiv auf die Spielberechtigung, oder die Transfermoeglichkeiten, oder, oder, oder.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)





BarFly
Schoofseggl
Tifferette hat geschrieben:
BarFly hat geschrieben:Volljährigkeit ist hier der entscheidende Faktor. Verträge die du vor deinem 18. Geburtstag abschließt, sind meines Wissens obsolet.

Nein, sind sie nicht. Sie sind schwebend unwirksam. Und wenn die Eltern sie vorab oder spaeter billigen, dann sind sie ganz normal wirksam.

Um mal den Praxistest zu machen - andernfalls waere jeder Ausbildungsvertrag, den ein 17jaehriger schliesst, nach mehreren Monaten zum Teufel. Waere merkwuerdig, oder?

Wo kein Kläger, kein Richter?
Genau dein Beispiel ging mir auch durch den Kopf, als ich obiges schrieb. Was ist aber, wenn ich einen Ausbildungsvertrag unterschreibe, meine Eltern willigen ein, unterschreiben also auch, ich aber kündige den Vertrag an meinem 18. Geburtstag?
Hier bin ich mir aber nicht sicher.
Wir hatten doch bei Timo Werner eine ähnliche Diskussion?



Tifferette
Benutzeravatar
Grasdaggl
BarFly hat geschrieben:Weil erst ab dem Moment die volle Geschäftsfähigkeit eintritt.


Ist irrelevant, weil bei Einwilligung durch die Eltern der Vertrag bereits WIRKSAM ist. Dann ist das Thema durch. Das wäre nur ein Thema, wenn die Eltern vor dem 18. Lebensjahr NICHT zugestimmt hätten. Dann könnte der nunmehr Volljährige entscheiden.

Zur Ausbildung: Schwebende Unwirksamkeit ist etwas anderes als die Kündigung eines Vertrags. Völlig andere Baustelle nach anderen Regeln. Und die haben mit dem Alter nichts zu tun. Was es bei Werner für eine Diskussion gab, weiß ich nicht.

Zumindest was jedenfalls die Volljährigkeit bzw. Minderjährigkeit angeht, ist die Rechtslage hier eindeutig.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)


Mietmaul
BarFly hat geschrieben:
Mietmaul hat geschrieben:Wenn die Eltern zugestimmt haben, ist der Vertrag zweifelsfrei wirksam.
Um Deinen Gedanken nachvollziehen zu können: Wieso glaubst Du, dass der Vertrag ausgerechnet am 18. Geburtstag unwirksam werden oder gekündigt werden könnte?

Weil erst ab dem Moment die volle Geschäftsfähigkeit eintritt.

Ok, jetzt habe ich verstanden, was Du meinst. Der Vertrag könnte jetzt unwirksam sein und Spanoudakis sich darauf dann an seinem 18. Geburtstag berufen. Aber wenn dieser Gedanke richtig wäre, könnte er sich natürlich auch jetzt schon auf die Unwirksamkeit berufen. Nicht erst mit Volljährigkeit.


Aber wie gesagt: Mit Zustimmung der Eltern ist der Vertrag zweifelsfrei wirksam und gültig.

Tifferette
Benutzeravatar
Grasdaggl
@wuerttemberg: Stimmt. Der Minderjährige ist für Geschäfte, die im Rahmen eines Dienst- oder Anstellungsvertrags abgeschlossen werden, voll geschäftsfähig, § 113 BGB. Parallelregelung für Selbständige in § 112 (mit Zustimmung des Familiengerichts). Das ist auch sinnvoll, denn sonst könnte der 17jährige nicht beim Edeka an der Kasse sitzen. Aber: Für den Abschluss des Dienstvertrags als solchem braucht es wiederum der Zustimmung der Eltern. Ist also die gleiche Ausgangssituation.

Edit: Mal abgesehen davon, dass Spanodingsbums nicht bei uns im Fanshop an der Kasse sitzen soll. :D
Oder? :shock:
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)





fkAS
Benutzeravatar
Halbdaggl
Barflys Problem hat eher mit sportrechtlichen Statuten zu tun. In der Lizenzierungsordnung der Dfl für Spieler steht nämlich, dass Lizenzspielerverträge erst mit volljährigkeit gültig sind (§2 Nr3). Bei Werner hieß es daher auch, dass er erst mit 18 einen Profivertrag unterschreiben könne.
Spieler unter 18 sind "Vertragsspieler" - da müsste man dann noch in andere Statuten schauen. Der Unterschied zwischen Vertragsspieler und Lizenzspieler ist mir nicht ganz klar. Jedenfalls greifen bei Vertragsspielern die gleichen Transferregelungen wie bei Lizenzspielern. Die Verträge sind gültig und müssen bei Auflösung ggfs entschädigt werden.

Problem bei Spanoudakis könnte höchstens dieser Fifa-§ 17 sein, dass die Vertragsdauer bei Spielern unter 18(?) auf 3 Jahre begrenzt ist. Ich weiß nicht inwieweit der relevant ist oder erst noch vor den Sportgerichten ausgetestet werden muss.

Und nochmal edit: Wenn die Entwicklung von Spanoudakis weiter positiv verläuft, wird der mit 18 auch noch einen Lizenzspielervertrag unterzeichnen. Genauso wie hoffentlich bald Ferati.
Zuletzt geändert von fkAS am 21. August 2015 10:52, insgesamt 3-mal geändert.



RedBlues
Halbdaggl
Manolo hat geschrieben:
RedBlues hat geschrieben:Ich wäre da vorsichtig mit einer vorschnellen Beurteilung. Sonst heißt es in 5 Jahren wenn er bei REWE Regale einräumt, das Forum hat vor 5 Jahren gesagt, das wird ein ganz großer



bevor erv es anbringt:
oder er ist bei real angestellt, wer weiß das schon?


Eben, ich denke man kann nur mit einiger Sicherheit ausschließen, dass er seine Karriere dann bei Tengelmann macht :mrgreen: