Southern Comfort hat geschrieben:Wer unterschreibt eigentlich diesen Anteilskaufvertrag als Verläufer neben dem zweiten Investor (Käufer)
Das muss natürlich der e.V. unterschreiben. Aber natürlich würde dem ZWINGEND! ein Mitgliedervotum vorangehen - das weißt Du doch alles? Also letztlich entscheiden das normativ die Mitglieder.
Also, worauf willst Du denn überhaupt mit diesem Einwurf hinaus? Whataboutismus oder...?
Für die 5 Millionen die die AG zur Abfindungen an geschasste Mitarbeiter zahlen musste, ist Vogt definitiv nicht zuständig. Wie gesagt,
diese Personen hatten Verträge mit der AG. Vogt hätte die nicht mal kündigen können, wenn er es gewollt hätte. Die Beschlüsse zur Kündigung mögen ja im Aufsichtsrat beschlossen worden sein, aber die rechtliche Durchführung, inklusive der Konsequenz vor Gericht zu unterliegen und zahlen zu müssen, liegt alleine bei der AG.
Im Esecon-Bericht soll ja expressis verbis gestanden haben, diese Personen selbst schadensersatzpflichtig zu machen. Besser gesagt, mit ihnen vorab eine gütliche Lösung auszuverhandeln, welche sicherlich billiger gewesen wäre als die 5 Millionen. Zuständig dafür wäre natürlich die AG gewesen, also Hitzlsperger. Da beißt die Maus einfach keinen Faden ab.
Und was Esecon generell betrifft: der e.V. hat die volle Summe des Betrags den er an Esecon bezahlen musste von der Versicherung erstattet bekommen (siehe letzte Mitgliederversammlung). Das was über diesen Betrag hinaus gezahlt werden musste, geht auf die zusätzliche Beauftragung durch die AG zurück. Und zur Erinnerung: die damals noch mitwirkende Herrenriege, die später gehen musste, wollte ja mit allen Mitteln verhindern, dass Esecon Verantwortlichkeiten auf handelnde Personen herunterbricht. Nur deshalb wurde ja überhaupt nochmal gesondert durch die AG beauftragt
Tja, das kommt dann halt dabei raus, wenn Rookies und Vetterles versuchen gemeinsame Sache zu machen....