Im Briefkasten des VfB Stuttgart wird sich in den nächsten Tagen unangenehme Post befinden: ein Schreiben des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg, Thomas Brink. Mit zwei- bis vierwöchiger Frist werden die Verantwortlichen des Clubs darin aufgefordert, zum Vorwurf der Weitergabe Zehntausender von Mitgliederdaten an Dritte Stellung zu beziehen und die nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Recherchen hat das Fachmagazin „Kicker“ veröffentlicht.
„Nach dem vorliegenden Bericht stellen sich für mich eine ganze Reihe von Fragen“, sagte Datenschützer Brink gegenüber unserer Redaktion. Daher habe er entschieden, ein so genanntes Auskunftsverfahren gegen den VfB einzuleiten. „Wir wollen uns erklären lassen, in welchem Kontext und mit welcher Motivation Daten in solch großer Menge weitergegeben wurden. Grundsätzlich gilt, dass Mitgliederdaten sehr sensibel sind.“ Der Fall liegt zwar schon einige Jahre zurück, so Brink, „doch ist er für uns von solchem Interesse, dass wir versuchen werden, ihn aufzurollen.“ Bei dem Verfahren wolle man „einen Einblick erlangen, wie beim VfB mit Daten umgegangen wird“.
Sollte sich herausstellen, dass die Daten rechtswidrig weitergegeben wurden, könnten dem VfB eine empfindliche Strafe drohen. Einziges Glück: die Vorfälle ereigneten sich in den Jahren 2016 und 2017, also vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die Europäische Union im Mai 2018. Bis dahin galt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das eine deutlich geringere Sanktionierung vorsah.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 432fa.html
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.
- Charles Maurice de Talleyrand -
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