es gibt den bebauungsplan der gemeinde,
da wird schon sehr genau festgelegt, was geht und was nicht.
Die genehmigung erteilt allerdings das landratsamt,
nach rückfrage bei der gemeinde - ja
so kenn ich das
da wird schon sehr genau festgelegt, was geht und was nicht.
Die genehmigung erteilt allerdings das landratsamt,
nach rückfrage bei der gemeinde - ja
so kenn ich das
Zuletzt geändert von Auswurf am 26. September 2016 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
das ist doch keine Musik