348 Beiträge



ayala
Benutzeravatar
Granadaseggl
Hat schon seine besonderen Reiz, sich bei Heimspielen zu empören, wenn die Gegner Pyros abbrennen und bei Auswärtsspielen dann wiederholt die gleiche Sch... abzuziehen.

Alle, die beim Unionspielspiel waren haben von der Superatmosphäre gesprochen. Von dem Respekt, der auch dem Gegner zuteil wurde. Aber Pyro hat es ja auch in Berlin nicht gebraucht.


Plan B
Halbdaggl
Auswurf hat geschrieben:naja,
selbst wenn tochter #1 ihre planungen fristgerecht durchzieht,
kann's noch ne weile dauern bis das noch Ungeborene mehr als kopffüßler zu malen im stande sein wird.
Obwohl, das würde ja für's forum ausreichen :cyclops: :vfb:

So unter uns Vätern mit (fast) erwachsenen Kindern: Meine ältere Tochter hat es zeichnerisch nie wirklich über den Status des Kopffüsslermalens hinausgebracht. Aber das gehört glücklicherweise auch nicht zu den Kernkompetenzen.
Carpe diem.



Manolo
Grasdaggl
Auswurf hat geschrieben:für smilies braucht's nichtmal Füße und ein auge reicht auch völlig :cyclops: :arr:

an die rechtsgelehrten
Was droht mir denn, wenn ich mich auf die königstrasse stelle und ein bengalo abfackel?


feier silvester besser zuhause. die strafe ist dann nur ein kater.
Hier könnte ihre Werbung stehen.



Bücherwurm
Benutzeravatar
Lombaseggl
Auswurf hat geschrieben:für smilies braucht's nichtmal Füße und ein auge reicht auch völlig :cyclops: :arr:

an die rechtsgelehrten
Was droht mir denn, wenn ich mich auf die königstrasse stelle und ein bengalo abfackel?



Wenn du abseits stehst, allenfalls ne Geldbuße, falls die Satzung der Stadt S das so vorsieht.

Bengalos werden übrigens auch unter dem Aspekt "Sprengstoffgesetz" diskutiert; aber wenn es sich um bestimmte, vom Bundesamt für Materialprüfung zugelassene Dinger handel (Seenotfackel), die eine bestimmte Zulassungsnummer haben, dann ist da auch nix strafbar!


Mietmaul
Wer sich ernsthaft damit juristisch auseinandersetzen möchte, dem sei dieser Beitrag zur Lektüre ans Herz gelegt (sowie die beiden verlinkten Beiträge der Gewerkschaft der Polizei in NRW sowie der „Arbeitsgemeinschaft Fananwälte").

Der Slogan „Pyrochechnik ist kein Verbrechen“ ist angesichts der rechtlichen Situation aber dennoch nicht nur formaljuristisch deshalb richtig, weil unter keinem Aspekt ein Verbrechenstatbestand verwirklicht wird (§ 12 StGB). Vielmehr ist die bloße Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klassen I, P1 oder T1 insgesamt nicht per se strafbar oder ordnungswidrig.


http://www.123recht.net/Strafrecht-am-S ... 45688.html

Tifferette
Benutzeravatar
Grasdaggl
Das Problem liegt doch ganz woanders. Nämlich wenn mal etwas passiert. Mir hat bei nem Auswärtsspiel mal ein besoffenes Milchgesicht so ein brennendes Scheißding quasi auf die Füße geworfen. Da hört dann der Spaß auf. Der Autor da spricht ja selbst von einem "besonnenen Umgang". Und man sollte nicht vergessen, dass es bei der ganzen GEschichte weniger um die formale Klassifizierung geht, sondern um die potentielle Gefährlichkeit.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)



Mietmaul
Verstehe ich alles. Geht mir ja genauso. Mir ging es nur darum deutlich zu machen, dass es nicht per se strafbar und (möglicherweise) nicht einmal ordnungswirdig ist, so Bengalos, Rauchtöpfe oder Seenotrettungsfackeln abzubrennen, wenn niemand verletzt oder gefährdet wurde.

Tifferette hat geschrieben:Mir hat bei nem Auswärtsspiel mal ein besoffenes Milchgesicht so ein brennendes Scheißding quasi auf die Füße geworfen.

Das ist natürlich als versuchte Köperverletzung strafbar. In dem Fall wird jeder einsehen, dass eine Köperverletzung billigend in Kauf genommen wurde.

Tifferette hat geschrieben:sondern um die potentielle Gefährlichkeit

Und deswegen gibt es ja auch keine polizeirechtliche Diskussion, dass einem die Dinger vorher abgenommen werden dürfen.
Zuletzt geändert von Mietmaul am 7. Dezember 2016 12:04, insgesamt 1-mal geändert.


Tifferette
Benutzeravatar
Grasdaggl
Mietmaul hat geschrieben:Und deswegen gibt es ja auch keine polizeirechtliche Diskussion, dass einem die Dinger vorher abgenommen werden dürfen.


Zum Verständnis: keine ernsthaften Zweifel daran, dass einem die Dinger polizeirechtlich abgenommen werden dürfen?

Generell: Mich würde interessieren was passiert, wenn man das mit dem kontrollierten Abfackeln vor dem Spiel mal wirklich durchziehen würde. Da würde man mal sehen, wem es nur um die Pyroshow geht, und wem im Grunde nur um eine Rebellion im Westentaschenformat. (Edit: habe dazu ne ziemlich klare Vermutung)
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)


Mietmaul
Genau. Zum Polizei- und Zivilrecht:

Aufgrund der Versammlungsstättenverordnungen der Länder sind Betreiber von Stadien und Veranstalter von Ligaspielen bußgeldbewehrt verpflichtet, den Einsatz von Pyrotechnik zu unterbinden. Dieser Verpflichtung kommen sie durch entsprechende Hinweise in den Stadionordnungen, Aushänge und Kontrollen nach. [...]

Schon wegen der dargelegten Verbote gibt es kaum haltbare Einwände gegen polizeirechtliche Maßnahmen, soweit diese präventiv zur Gefahrenabwehr und im Rahmen der einzelnen Befugnisse erfolgen. Von der Sicherstellung, bis hin zu Platzverweisen und Festnahmen ist hier vieles denkbar und möglich. Auf die und auf die Verwendung von Pyrotechnik selbst können dann im Weiteren Stadionverbote gestützt werden. Zudem wird eine umfassende zivilrechtliche Haftung für das verbotswidrige Abbrennen von Pyrotechnik kaum zu verhindern sein.


Tifferette hat geschrieben:Generell: Mich würde interessieren was passiert, wenn man das mit dem kontrollierten Abfackeln vor dem Spiel mal wirklich durchziehen würde.

Wähl FDP, dann wirst Du es vielleicht erfahren. :mrgreen:

Schlurger
Benutzeravatar
Granadaseggl
Nilkheimer hat geschrieben:
Schlurger hat geschrieben: Das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion gilt als versuchte schwere Körperverletzung.


Ernstgemeinte Frage: Wie kommst Du darauf?


Das erzählt der Leiter des Polizeireviers Bad Cannstatt Jahr für Jahr bei der Vorstellung seiner Kriminalitätsstatistik (vor einem ausgewählten Kreis von besonders wichtigen Menschen, zu denen ich aus unerklärlichen Gründen auch gehöre.)
Eine neue Liga ist wie ein neues Leben!


Tifferette
Benutzeravatar
Grasdaggl
darkred hat geschrieben:Advocatiffi

Was soll ich machen..?
Meine Aversion gegen, bisweilen hier zu deutlich zutage getragene, Spießbürgerlichkeit mahnt mich zum Kommentar. Nicht dass ihr es euch zwischen Paragraphen und Rechtschaffenheit zu gemütlich macht... :mrgreen:


Ulkig, das mit der Spießbürgerlichkeit gerade von Dir. Hihi. Aber egal. Den Schuh ziehe ich mir sogar gerne an, wenn man Spießbürgerlichkeit so definiert dass man es nicht so witzig findet, wenn ein besoffener 17jähriger so ein brennendes Scheißding in Richtung Unbeteiligter wirft. Zu was macht Dich das denn eigentlich? Ich erinnere mich noch sehr gut, dass Du es eher unproblematisch findest, wenn Begrenzungspfähle auf Polizisten geworfen werden. Finde ich als Spießbürger auch nicht so lustig.

Im übrigen habe ich überhaupt kein Problem mit Bengalos, solange man das irgendwie einigermaßen kontrolliert hinbekommt.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

muffinho
Tifferette hat geschrieben:Das Problem liegt doch ganz woanders. Nämlich wenn mal etwas passiert.


Das ist bei mir auch den Punkt. Früher fand ich Pyro auch klasse, sorgt für einen tolle Stimmung. Mein Umschwung kam damals in Parma, da hat ein Spacko 5 Meter von mir entfernt irgendein komisches Pulver auf dem Boden angezündet und natürlich wehte es alles in meine Fresse, so schnell konnte ich den Schal gar nicht um das Gesicht wickeln. Hatte dann entsprechenden Husten und einen Geschmack im Hals, den ich trotz intensiver Alkoholkur den Abend über nicht mehr wegbekam.

Seitdem sehe ich das etwas kritischer.