DFB hat geschrieben:Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance:
Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance der gegnerischen
Mannschaft durch ein absichtliches Handspiel vereitelt, wird er unabhängig
vom Ort des Vergehens des Feldes verwiesen.
Wenn ein Spieler mit einem Vergehen gegen einen Gegner im eigenen
Strafraum eine offensichtliche Torchance vereitelt und der Schiedsrichter einen
Strafstoß gibt, wird der Spieler verwarnt, es sei denn,
- das Vergehen ist Halten, Ziehen oder Stoßen oder
- der fehlbare Spieler versuchte nicht, den Ball zu spielen, oder hatte keine
Möglichkeit, den Ball zu spielen, oder
- das Vergehen muss mit einem Feldverweis geahndet werden, ungeachtet des
Orts des Vergehens (z. B. grobes Foulspiel, Tätlichkeit etc.).
In all diesen Fällen wird der Spieler des Feldes verwiesen.
Will sagen:
Wenn, ohne dass ein Handspiel vorliegt, im Strafraum eine offensichtliche Torchance vereitelt und ein Elfmeter verhängt wird: zwingend gelb - je nach Vergehen auch zwingend rot.
Wenn im Strafraum ein normales Foul vorliegt, ohne dass eine zwingende Torchance vereitelt wird: keineswegs zwingend gelb.
Bezogen auf Kaminski:
Hätte der Schiri eine offensichtliche Torchance gesehen (was man eigentlich nicht gesehen haben kann), dann hätte er ihn mit glatt Rot vom Feld schicken müssen.
Hat er keine offensichtliche Torchance gesehen, aber ein „strafwürdiges“ Halten, dann war der Elfmeter in Ordnung. Gelb hätte er nicht geben müssen; er konnte es aber, genauso wie man für ein Halten außerhalb des Strafraums gelb geben kann.