Lutz Wagner spricht ja davon, dass der rechte Arm zwar über Schulterhöhe, zugleich aber nicht seitlich, sondern vor dem Körper erhoben war.
Das war in Deutschland tatsächlich eine zeitlang absolut regelkonform. Vielleicht bezieht er sich ja darauf.
Zu diesen Zeiten gab es auch eine Schutzstaffel. Nur die Schutzhand hab’s halt nie, zumindest nicht offiziell. Hier ein Auszug aus dem von Collinas Erben verlinkten Artikel:
Es gibt keine Schutzhand. Es gibt sie nicht und es gab sie nicht. Das wiederholen Collinas Erben, Alex Feuerherdt und Klaas Reese, auch in Folge 99 abermals.
Ich erinnerte mich beim Hören, dass der Begriff in einer der Schiedsrichter-Zeitungen, die ich durchgesehen hatte, vorkam und fand in meinen Notizen, dass der Begriff um 1930 aufgekommen zu sein scheint. Woher genau, das vermag ich nicht zu sagen. In Schiedsrichter-Zeitungen von 1929 und 1930 wird dieser Umstand noch umschrieben: Die Regeln kennen keine „Reflexhandlungen“ oder „Reflexbewegungen“ und wer die Hand oder die Hände schützend vor das Gesicht hält, riskiert ein absichtliches Handspiel, denn man sich auch hätte wegdrehen oder ducken können. Lediglich die Hände vor den Eingeweiden war erlaubt („unabsichtliches Handspiel“).[1]
Erstmals wird in der DFB-Schiedsrichter-Zeitung 1931 der Begriff Schutzhand verwendet (Deutsche Schiedsrichter-Zeitung und DFB-Schiedsrichter-Zeitung wurden zum Oktober 1931 zusammengelegt), wenngleich der damalige Nationalmannschaftstrainer und Verfasser des Beitrags, Otto Nerz, diese Bezeichnung nur zitiert und offensichtlich vorher nicht kannte. Er beschreibt einen Fall, in dem ein deutscher Schiedsrichter namens Weingärtner bei einem Länderspiel zwischen Schweden und Norwegen auf Schutzhand entscheidet und im Nachhinein im Interview erklärt, das sei in Deutschland so üblich. (Spoiler: War es nicht.)
Nerz stellte klar, dass es in den Regeln den Begriff Schutzhand nicht gäbe. Er erklärte aber dann im Widerspruch zu Berichten in der DSZ von 1929 und 1930, dass der Schiedsrichter auf Schutzhand entscheiden könne, wenn er sich 100% sicher sei, dass keine Absicht vorliege. Und auf diese Weise manifestierte er – vielleicht prominenter als das Interview Weingärtners im schwedischen Idrottsbladet – den Mythos, dass ein unabsichtliches Hochnehmen der Hände vors Gesicht nicht als absichtliches Handspiel gewertet werden sollte, sondern als Schutzhand.
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https://nachspielzeiten.de/de/die-schut ... rt-werden/