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139 Beiträge

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higgi
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Grasdaggl
2/3 Mehrheit ist ja auch ne Bitch

Die Pläne der DFL-Führung ...fanden nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit von 24 Ja-Stimmen.

Insgesamt stimmten 20 Vereine für den Antrag, 11 Klubs stimmten dagegen, fünf Vereine enthielten sich...

20 zu 11
:lol:
von daher



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Gibts des
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Halbdaggl
Den Leipziger Fanmarsch zum Pokalendspiel
Gibt's ned:
Einer wurde krank, und der andere will nicht alleine gehen.

...

Auch verständlich. Irgendwie :arr:
Es ist manchmal hart ein :vfb: Fan zu sein - aber immer geil!

Tamasi
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Grasdaggl
Oder liegt‘s daran, dass sie letztes Jahr von gegnerischen Fans attackiert wurden? Keine Ahnung, wer sich dafür seinerzeit zusammengerottet hat. Die lieben Freiburger und Unioner machen sowas ja nicht und auch die diesjährigen Frankfurter wollen immer nur spielen.

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Tifferette
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Grasdaggl
Zur DFL und der Rechtevergabe empfehle ich das entsprechende Tribünengespräch im Rasenfunk, das vor ein paar Tagen rausgekommen ist. Insbesondere Chaled Nahar ist ein hervorragender Gast, den fand ich in den Schlusskonferenzen schon super.

Mir war erstens der konkrete Zeitablauf nicht klar (spinnen die?), und zweitens auch nicht diese ganzen Wischiwaschi-Klauseln, nach denen im Ergebnis dann doch sehr viel Geld nach dem aktuellen Fernsehschlüssel vergeben worden wäre. Dass das einigen Vereinsvertretern nicht schmeckt, kann ich gut nachvollziehen.

Das ist mal wieder Werbung für das Format "Podcast". Der Kister hat in der Süddeutschen einen Kommentar zum Abstimmungsverhalten geschrieben, der mir sehr eingeleuchtet hat (Tenor: "Es ist albern, bereits auf der ersten Stufe mit nein zu stimmen"). Wenn man der Sache nochmals tiefer auf den Grund geht, und für sowas ist ein Podcast halt super, dann kommen aber andere Dinge ans Licht, die das Abstimmungsverhalten von Vogt/Wehrle nachvollziehbar machen.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)


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Feuer-Wehrle
Ob (m/w/d) da jetzt draufspringt? Genießt man die VerBorisBüchler-ung eines Threads?
Zuletzt geändert von Feuer-Wehrle am 3. Juni 2023 17:09, insgesamt 2-mal geändert.

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thosn
Seggl
Tifferette hat geschrieben:Wenn man der Sache nochmals tiefer auf den Grund geht, und für sowas ist ein Podcast halt super, dann kommen aber andere Dinge ans Licht, die das Abstimmungsverhalten von Vogt/Wehrle nachvollziehbar machen.

Meine Rede: erst informieren, dann urteilen.

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Dr. Lenz und Dr. Merkel. Was sind das denn für jenige welche? Der eine sieht aus als wäre er im Anzügle geboren, der andere als wäre er grad mit Rot vom Platz geflogen und jemand hätte ihm das Outfit hingetackert.


Tifferette
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Grasdaggl
In Sachen Kind/H96/Abstimmung haben wir ein schönes Beispiel für "drei Juristen, drei Meinungen". Es geht um die Frage, ob Hannover 96 Kind jetzt eigentlich abberufen kann. Da diskutieren gerade drei Professoren für Gesellschaftsrecht und/oder Sportrecht, mit drei verschiedenen Argumentationslinien:

Linie 1: Weisungswidriges Handeln allein reicht für Abberufung nicht aus, hinzukommen sollte ein Vermögensschaden für H96 - halte ich nicht für überzeugend, weil es beim Geschäftsführer ja um ein Vertrauensverhältnis geht. Und wenn eine Weisung in solch einer wichtigen Geschichte ignoriert wird, dann dürfte von einem Vertrauensverhältnis nix mehr übrig sein. Manche Dinge kann man mE nicht monetär beziffern.

Linie 2 (war vor ein paar Tagen in der FAZ): Weisungswidriges Handeln ist hier grob pflichtwidrig, daher Kündigungsrecht von Seiten H96.

Linie 3: ähnlich wie Linie 2, aber: Abberufungsrecht nicht wegen Abstimmung, denn das ist nicht beweisbar. Aber jedenfalls Abberufung möglich wegen Verweigerung der Auskunft durch Kind.

Sehr schönes kleines juristisches Problem. :D Dazu muss man wissen, dass H96 Kind ja schon vor einem Jahr oder so abberufen wollte, damit aber vor dem OLG Celle gescheitert ist.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)



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Tifferette
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Grasdaggl
higgi hat geschrieben:Celle hat ein OLG?
Warum?

Warum nicht? Das haben Schleswig, Bamberg oder (mein Favorit) Naumburg (WTF?) auch.
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(Batman)



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Plan B
Halbdaggl
Tifferette hat geschrieben:
higgi hat geschrieben:Celle hat ein OLG?
Warum?

Warum nicht? Das haben Schleswig, Bamberg oder (mein Favorit) Naumburg (WTF?) auch.


Vergleichbar:
Warum haben kleinere Städte wie Tübingen, Marburg, Greifswald oder ganz extrem Clausthal-Zellerfeld etc. Universitäten?

Es muss doch nicht alles in den Landeshauptstädten resp. den grössten Städten angesiedelt sein.

Meines Wissens ist das auch bei Gerichten historisch bedingt wie auch bei Hochschulen.
Carpe diem.

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Spielgerät
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Granadaseggl
Tifferette hat geschrieben:In Sachen Kind/H96/Abstimmung haben wir ein schönes Beispiel für "drei Juristen, drei Meinungen". Es geht um die Frage, ob Hannover 96 Kind jetzt eigentlich abberufen kann. Da diskutieren gerade drei Professoren für Gesellschaftsrecht und/oder Sportrecht, mit drei verschiedenen Argumentationslinien:

Linie 1: Weisungswidriges Handeln allein reicht für Abberufung nicht aus, hinzukommen sollte ein Vermögensschaden für H96 - halte ich nicht für überzeugend, weil es beim Geschäftsführer ja um ein Vertrauensverhältnis geht. Und wenn eine Weisung in solch einer wichtigen Geschichte ignoriert wird, dann dürfte von einem Vertrauensverhältnis nix mehr übrig sein. Manche Dinge kann man mE nicht monetär beziffern.

Linie 2 (war vor ein paar Tagen in der FAZ): Weisungswidriges Handeln ist hier grob pflichtwidrig, daher Kündigungsrecht von Seiten H96.

Linie 3: ähnlich wie Linie 2, aber: Abberufungsrecht nicht wegen Abstimmung, denn das ist nicht beweisbar. Aber jedenfalls Abberufung möglich wegen Verweigerung der Auskunft durch Kind.

Sehr schönes kleines juristisches Problem. :D Dazu muss man wissen, dass H96 Kind ja schon vor einem Jahr oder so abberufen wollte, damit aber vor dem OLG Celle gescheitert ist.


Wenn H 96 aus dem Investoren-Deal ein paar Milliönchen direkt oder indirekt zufließen - und das werden sie - löst sich die grobe Pflichtwidrigkeit ganz schnell in Luft auf. Dann landet man beim Gegenteil, der unvernünftigen Weisung, der der GF gerade nicht nachkommen muss (Linie 4, auch bekannt also sogenannte Spielgerät-Doktrin).
Und dass eine verweigerte Auskunft im konkreten Fall zur Abberufung aus wichtigem Grund führen kann, bezweifle ich stark.
H 96 ist ganz einfach gef...t, weil sie sich bei der vertraglichen Ausgestaltung von Kind haben über den Tisch ziehen lassen. Das wird sie noch Jahre lang begleiten. Anders übrigens als 1860, die ja eine ähnliche Konstellation haben. Dort hat der Investor Ismaik nach 10 Jahren immer noch nicht gecheckt, warum er zwar die Anteils-, aber nicht die Stimmenmehrheit hat. Das nutzt 1860 aber ganz offensichtlich auch nichts, die zoffen sich nämlich wie H 96 seit Jahr und Tag mit ihrem Geldgeber.
Es bringt jetzt gar nichts, mit dem Kopf die rote Laterne einzuhauen
- Fabian Seneca Wohlgemuth -

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Tifferette
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Grasdaggl
Spielgerät hat geschrieben:Wenn H 96 aus dem Investoren-Deal ein paar Milliönchen direkt oder indirekt zufließen - und das werden sie - löst sich die grobe Pflichtwidrigkeit ganz schnell in Luft auf. Dann landet man beim Gegenteil, der unvernünftigen Weisung, der der GF gerade nicht nachkommen muss (Linie 4, auch bekannt also sogenannte Spielgerät-Doktrin).

Nö. In diesem Fall hat er das Recht oder gar die Pflicht, nachzufragen und die Gesellschafter darauf hinzuweisen. Wenn der Beschluss aber steht, dann muss er ihn ausführen (auch wenn er ihn für falsch hält) und handelt andernfalls pflichtwidrig. Das ist ja gerade der Punkt bei der Folgepflicht. (Edit: Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Ganze formal sauber durch die Gesellschafterversammlung abgesegnet wurde)

H 96 ist ganz einfach gef...t, weil sie sich bei der vertraglichen Ausgestaltung von Kind haben über den Tisch ziehen lassen.

Das ist zweifellos richtig.
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(Batman)


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Bundes-Jogi
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Grasdaggl
Unter Westfalen hat geschrieben:
higgi hat geschrieben:Celle hat ein OLG?
Warum?


Warum ist das BVerfG in Karlsruhe und das BAG in Erfurt?
:roll:


Die waren alle mal in Karlsruhe, weil KA beleidigt war, weil es nicht Hauptstadt der BRD wurde. Und nach der Wende hat man da eben auch der buckeligen Verwandschaft aus dem Osten was zukommen lassen, der BGH kam nach Leipzig, und das BAG eben nach Erfurt.
„Selbst das wildeste Tier kennt doch des Mitleids Regung“ – „Ich kenne keins und bin deshalb kein Tier“ (Richard III).

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Unter Westfalen
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Grasdaggl
Das BAG war in Kassel.
Und Karlsruhe hieß noch Frankfurt, als es Bundeshauptstadt werden wollte.
Aber sonst ist alles richtig.
8)
Für eine freie und selbstbestimmte Ukraine.