AxelKruse_FG hat geschrieben:Womit ich nach wie vor ein echtes Verständnis- bzw. genauer ein Logikproblem habe, ist seine Erklärung des Handspiels. Wie kann eine Bewegung unnatürlich aber unabsichtlich sein? Das soll mir mal einer erklären, am besten ein Sportler, kein Schreibtischtäter. Nach meinem Logik-Verständnis bedingt die Absicht die Unnatürlichkeit, was denn sonst? "Unnatürliche Bewegung" im Sport. Das gibts überhaupt nicht, wenn er nicht gerade einen Schlaganfall bekommt oder die Wehen einsetzen. Für weiteres fehlt mir die Phantasie.
Ein Spasmus?
Nein, es geht um die Absicht, den Ball mit der Hand spielen zu wollen. Wenn der Spieler seine Aufmerksamkeit ganz wo anders hat, seine Hand deswegen blöd hält, dann ist es halt eine komische Körperhaltung bei bspw. einen absichtlichen GEGNERspiel aber noch kein absichtliches HANDspiel.
Auch wenn die Juristen mich jetzt mglw. kreuzigen wollen, leihe ich mir mal die Begriffliochkeiten aus dem "Vorsatz": Wissen und wollen. Der Spieler muss wissen, dass er den Ball gleich mit der Hand spielt und das auch so durchführen wollen. Dann haben wir "Absicht".
Es ist natürlich etwas schwierig, dem Spieler da in den Kopf zu schauen, aber im Regelfall reichen ja Zeitlupen, um das mit 95%iger Sicherheit beurteilen zu können.
AxelKruse_FG hat geschrieben:Wenn er aber Unnatürlichkeit erkennt, dann muß es Absicht gewesen sein -> Elfer.
Das führt uns wieder zur Regelformulierung und ihrer Übersetzung ins Deutsche. Es fehlen die logischen Verknüpfungen, in meinen Augen ein schwerer handwerklicher Fehler. Es müßte heißen:
"Strafbares Handspiel liegt wor, WENN... VORAUSSETZUNG ist: Bewegung der Hand zum Ball, ODER Vergrößerung der Körpferfläche ODER unnatürliche Bewegung..." Das hatten wir alles schon mal, aber es fällt einem immer wieder aufs Neue vor die Füße. Und zwar immer wieder, solange, bis dieser Käse aufgeräumt ist. Das kann aber dauern bei diesen versteinerten Strukturen.
Bei den handwerklichen Schwächen der Regelformulierung bin ich bei Dir. Ich habe irgendwann mal den Regeltext auch auf unbestimmte Rechtsbegriffe hin untersucht, die da zuhauf enthalten sind. Das soll den Regelhütern notwendigen Spielraum geben. Ich finde es aber ziemlich weitgehend. Ich habe so den Eindruck, dass mittlerweile jedes Handspiel in beide Richtungen ausgelegt werden kann. Schrödingers Handspiel sozusagen...
Neulich wurde wieder ein Gedanke aufgegriffen, den wir schon vor langer Zeit in der Handspieldiskussion hatten: "Wem nutzt das denn? Hat der Spieler/die Mannschaft durch das Handspiel einen Vorteil?" Und daher nur so eine Idee für eine Regel.
Strafbar ist jedes Handspiel, das der Mannschaft des Hand spielenden Spielers einen Vorteil verschafft. Ein Handspiel liegt jedoch nicht vor, wenn dem Spieler keine Absicht unterstellt werden kann.Das kann man natürlich auslegen, dass so ziemlich jeder Torschuss im Strafraum, der an die Hand geht, einen Vorteil verschafft. Finde ich ok.
Dann kommt es dennoch alleine noch auf die Nicht-Absicht-Prüfung an. Und wenn der Spieler bspw. vom Ballführenden absichtlich angeschossen wird (Das sieht man ja sehr deutlich), dann kann man die eigene Absicht ausschließen.
Das Huhn wurde in den Urlaub geschickt. ENTSPANNT EUCH ALLE MAL!