2369 Beiträge


cordoba
Granadaseggl
17 Mio. für ein Industrieprodukt sind schon a bissl heftig.
Ich wette, Rolex hätte für den Preis auch eine Kleinserie eben diesen Modells (50 Stk. ?) aufgelegt. Original Rolex!
Ich bin Brustringer ©



Auswurf
Benutzeravatar
Grasdaggl
da sind wir uns einig.
Es ist aber auch zweifelhaft wenn besserverdiener den zeigefinger heben,
nur weil sie sich das biohuhn in die pastete tun
das ist doch keine Musik



Paleto Gaffeur
Halbdaggl
cordoba hat geschrieben:17 Mio. für ein Industrieprodukt sind schon a bissl heftig.
Ich wette, Rolex hätte für den Preis auch eine Kleinserie eben diesen Modells (50 Stk. ?) aufgelegt. Original Rolex!


Die Newman-Daytona war nicht ganz original...Kaliber Zenith. Erst seit ein paar Jahren hat die Daytona ein Rolex-Kaliber....das würde schwierig, die wieder zu kriegen.
Ausserdem dürften 16.9 Mio. auf den Namen Paul Newman entfallen ...noch schwieriger. :arr:


CoachingZone
Halbdaggl
Will euch euren Spaß ja nicht verderben, aber was haben die letzten eineinhalb Seiten eigentlich mit Fußball zu tun? (Außer man teilt die Befürchtung von @Nice und sucht für die Nettospielzeit schon mal ein Zeitmessgerät, das schon Paul Newman getragen hat...)
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

Hasenrupfer
Benutzeravatar
Grasdaggl
Nice Weather hat geschrieben:Außerdem eh gedopt. Heißt es.


Nee, quatsch, in den Spritzen vor'm Spiel war doch nur Vitamin C!

Damals gab's halt noch keine Südfrüchte...

Hasenrupfer
Benutzeravatar
Grasdaggl
Nilkheimer hat geschrieben:
Ein chrono muss schon bissle was dranhaben und auch gross sein.


:shock: :evil: :lol:


Ist PG nun also Reif oder Rummenigge :idea:

Aus einem Interview der Uhrenangeberzeitschrift Watchtime mit dem Sportkommentator Marcel Reif :

Welche Uhr nehmen Sie ins Stadion mit?

„Da gehe ich ganz nach dem Lust-und-Laune-Prinzip vor. Es gibt wunderbare Geschichten mit Karl-Heinz Rummenigge, der ja auch sehr uhrenaffin ist. Wenn ich weiß, dass ich im Vorfeld des Spiels mit ihm am Tisch stehe, überlege ich mir sehr wohl, welche Uhr ich anziehe, und wähle gern eine, die er vielleicht noch nicht hat. Dann ziehe ich ganz bewusst den Ärmel etwas zurück, bleibe so stehen und warte ab. Nach zehn Sekunden hat er mein Handgelenk gescannt, sagt aber nichts. Das sind herrliche Spielchen unter Männern.“



Paleto Gaffeur
Halbdaggl
CoachingZone hat geschrieben:Will euch euren Spaß ja nicht verderben, aber was haben die letzten eineinhalb Seiten eigentlich mit Fußball zu tun? (Außer man teilt die Befürchtung von @Nice und sucht für die Nettospielzeit schon mal ein Zeitmessgerät, das schon Paul Newman getragen hat...)


Vooooorsicht....off-topic vom Cheffe hier gilt als Fussball :arr:

Naja wenn beuerchen mit ihren Schmuggeluhren protzen müssen...nur zu :roll:
Ich käm ja nie auf die Idee den Ärmel hochzuziehen nur damit jemand meine saugeile und extracoole Garmin sieht :lol: :lol:

...oder die garantiert echte Engelsbrückenrolex :mrgreen:...naja die trägt man ja eher selten

darkred
Benutzeravatar
Halbdaggl
Tifferette hat geschrieben:"der ja auch sehr uhrenaffin ist", ich schmeiß mich weg. :lol:


"Herrliche Spielchen unter Männern" finde ich noch viel viel geiler... :lol:



Käskibber
Schoofseggl
Strafraumgitarre hat geschrieben:
darkred hat geschrieben:"Herrliche Spielchen unter Männern" finde ich noch viel viel geiler... :lol:


Bild


gibt es für dieses Hemd eine Bezugsquelle?


FanAusMUC
Granadaseggl
BGH hat geschrieben:Urteil vom 9. November 2017 - VII ZR 62/17

Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit der Frage befasst, mit welchem Anteil der Zuschauer eines Fußballspiels dem veranstaltenden Verein die diesem wegen des Zündens eines Knallkörpers durch den Zuschauer auferlegte Verbandsstrafe als Schadensersatz zu erstatten hat, wenn die Strafe zugleich für andere Vorfälle verhängt worden ist.

Sachverhalt:

Die Klägerin betreibt den Profifußballbereich des 1. FC Köln. Sie verlangt von dem Beklagten Schadensersatz wegen des Zündens eines Knallkörpers bei einem Heimspiel im RheinEnergieStadion in der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn 07 am 9. Februar 2014. Wegen dieses Vorfalls und weiterer vorangegangener Vorfälle bei anderen Spielen der Lizenzspielermannschaft der Klägerin verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) eine Verbandsstrafe gegen die Klägerin, u.a. bestehend aus einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 € sowie der Bewährungsauflage, weitere 30.000 € für Projekte und Maßnahmen zu verwenden, die der Gewaltprävention sowie der Ermittlung von konkreten Tätern bei den Fußballspielen der Klägerin dienen. Unter Anrechnung einer bereits früher von der Klägerin getätigten Aufwendung für ein Kamerasystem verblieben 60.000 €, die die Klägerin zahlte. Sie verlangt vom Beklagten Ersatz in Höhe von 30.000 €.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hatte das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Durch Urteil vom 22. September 2016 -VII ZR 14/16 (vgl. Pressemitteilung Nr. 165/2016) hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht hat den Beklagten nunmehr zur Zahlung von 20.340 € verurteilt und die weitergehende Klage abgewiesen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die vom Oberlandesgericht zugelassene Revision der Klägerin, mit der diese weiterhin die Verurteilung zur Zahlung von insgesamt 30.000 € erreichen wollte, hatte keinen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat die Auffassung des Berufungsgerichts gebilligt, die allein noch im Streit stehende Höhe des Schadensersatzanspruchs bemesse sich danach, in welchem Maße sich die Pflichtverletzung des Beklagten in der konkret verhängten und gezahlten Strafe niedergeschlagen habe. Dieses Maß ergebe sich aus dem Verhältnis seiner Strafe zur Summe der für die einzelnen Vorfälle in der Verbandsstrafe (fiktiv) angesetzten Einzelstrafen. Das seien hier 40.000 €: 118.000 €, da für die einzelnen Vorfälle Strafen von 20.000 €, 20.000 €, 38.000 € und 40.000 € (nur letztere den Beklagten betreffend), zusammen also 118.000 € für angemessen erachtet wurden, wovon 60.000 € tatsächlich zu zahlen gewesen seien. Im Ergebnis sei der Anteil des Beklagten also 40.000 €/118.000 € von 60.000 € = 20.340 € (aufgerundet).




Paleto Gaffeur hat geschrieben:Ja ich find das neue Modell einfach schicker...oder wenn dann die McQueen. Ein chrono muss schon bissle was dranhaben und auch gross sein.


Die von McQueen gibt’s ja auch nicht mehr:

Bild

Die Halterungen für die Stege, die Einkerbungen auf der Lünette und andere Details sind heute klobiger und protziger. Die Olle hätte ich gern, die Neue lässt mich kalt. Mal abgesehen von den Preisen.