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Das hat mit Streich nix zu tun. Wenn er den Trainer XY umgerannt hätte (mir fällt auf Anhieb gar kein unsympathischer ein), hätte ich vielleicht gegrinst, aber das heißt ja nicht, dass sowas nicht bestraft gehört. Ich bin da ganz beim DFB-Vize Zimmermann, der vor einigen Tagen noch sagte, dass er der Einspruch an sich schon kacke findet. Klappe halten, Sperre absitzen.

Drei Spiele für Grifo finde ich hart. Dass ein Gesichtsgrapscher immer rot ist, kann ich nachvollziehen, aber man sollte beim Strafmaß berücksichtigen, ob einer dem anderen ins Gesicht langt oder ihm eine reinhaut. Die Freiburger hätten bei ihrem Einspruch bleiben sollen.

Was uns zu dem Punkt bringt, dass der DFB Einsprüche nicht mag und oft mit höheren Sperren bestraft, die mit dem Vergehen auf dem Platz dann nix mehr zu tun haben. Das ist Schrott, und die Vereine sollten hart bleiben und solche Sachen mal ein Weilchen bis zur letzten Instanz durchfechten. Die Sache mit Abraham betrachte ich da als Ausnahme, wie zum Beispiel auch den Platzverweis für Santi letzte Saison, als er den Gegner anrotzte und dann auch noch den Schiri anpackte – in solchen Fällen setzt man sich hin und akzeptiert die Strafe, aber sonst muss man auch widersprechen dürfen, sonst braucht man gar keine Möglichkeit für Einsprüche einräumen.

CoachingZone
Halbdaggl
Konnte leider nicht mehr weitertickern, aber - unabhängig von der Tatsache, ob man die Strafe für Abraham für gerechtfertigt hält oder nicht - kann man immerhin konstatieren, dass die Strafe nach dem Nichtzurückziehen des Einspruchs DOCH NICHT ERHÖHT wurde. Insofern hat sich die Beharrlichkeit der Eintracht durchaus gelohnt, weil endlich mal dieser Drohkulisse ein wenig der Zahn gezogen wurde.

Hinzu kommt, dass sich das Sportgericht meiner Meinung nach in der Argumentation schon ein wenig windet, warum es die Strafe nicht reduziert. Insbesondere erscheint mir das Strafmaß in keiner Weise transparent nachvollziehbar, also in Relation zu anderen Fällen gesetzt, sprich eher willkürlich zu sein. Und den Vergleich mit Ibisevic, der einige rote Karten auf dem Feld gesammelt hat, aber keine einzige wegen Trainer-Umrempelns, finde ich persönlich hier absolut unpassend und irgendwie auch bezeichnend...

Bin schon gespannt, ob die Eintracht tatsächlich in Berufung geht...
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

Hasenrupfer
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Grasdaggl
CZ, weiß nicht, ob diese Aussage beim Kicker nicht erwähnt wurde:

"Ich wollte den Trainer nicht bewusst umhauen. Ich war komplett auf den Ball konzentriert und habe versucht, dem Trainer noch auszuweichen", gab Abraham bei der Verhandlung zu Protokoll: "Mir war gar nicht bewusst, dass ich ihn umgerempelt habe. Es war nicht meine Absicht, ihm wehzutun. Ich bin mir sicher, dass so etwas nicht mehr vorfallen wird."

SID via spox

Aber danach würd ich mir als Sportgerichts-Mitglied auch verarscht vorkommen...

Plan B
Halbdaggl
Verteidigungsaussagen zu eigenen Gunsten sollen sich jetzt strafverschärfend wirken?
Da sollten in der Sportgerichtsbarkeit die gleichen Grundsätze wie in der Straf/Zivilgerichtsbarkeit gelten.

Wo sind die Forumsjuristen?
Carpe diem.



Hasenrupfer
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Grasdaggl
Plan B hat geschrieben:Verteidigungsaussagen zu eigenen Gunsten sollen sich jetzt strafverschärfend wirken?
Da sollten in der Sportgerichtsbarkeit die gleichen Grundsätze wie in der Straf/Zivilgerichtsbarkeit gelten.

Wo sind die Forumsjuristen?


Salû, wo sag ich das bzw blieb das Strafmaß ja auch gleich.

Nee, umgekehrt wird ein Schuh draus: hätte sich Abraham einsichtig gezeigt, "gestanden" und die Reue von mir aus auch nur geheuchelt, dann wäre die Strafe eventuell reduziert worden.
Denn das wiederum gilt eben vor einem "ordentlichen" Gericht auch.

Stattdessen wollte er sich rausreden...


Tifferette
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Grasdaggl
Ich bin überhaupt kein Freund der DFB-Sportgerichtsbarkeit. Und über den DFB-Kontrollausschuss habe ich seltenst ein gutes Wort verloren.

Hier verstehe ich die Aufregung nicht. Der Kontrollausschuss hat die Rolle des Anklägers - wobei "Ankläger" etwas scharf formuliert ist. Mich erinnert das manchmal eher an eine Bußgeldbehörde. Gegen deren Bescheid kann man dann Einspruch einlegen, und dann geht es halt vor Gericht. Ist hier vergleichbar. Beim Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ist es übrigens ähnlich.

In solchen Fällen gilt das sog. "Verschlechterungsverbot" ohenhin nur eingeschränkt. Geht es in eine mündliche Verhandlung, dann können schärfere Anträge gestellt werden. Im Ergebnis kann das für den Betroffenen schlechter enden als ohne den Einspruch.

Es mag also wenig souverän rüberkommen, wenn ein DFB-Heini von "ganz andere Anträge stellen" schwadroniert. Der Mechanismus ist aber nicht ungewöhnlich - wir verhängen zunächst mal eine tendenziell mildere Strafe in der Erwartung, dass eben kein Einspruch eingelegt wird. Alles üblich. Fragt mal bei Klunkerkalle nach. Der war anwaltlich gut beraten und hat den Strafbefehl der StA für seine unverzollten Luxusuhren artig akzeptiert. Im Gegenzug ist er glimpflich davongekommen und die Presse hat den dahinter stehenden Skandal ("wofür hast Du die Uhren eigentlich bekommen?") irgendwie verpennt.

Ansonsten gilt für den Einspruch der Eintracht das schöne Wort von Jacques Chirac: "Sie haben eine hervorragende Gelegenheit verpasst, den Mund zu halten." Wie man da Einspruch einlegen kann will mir nicht in den Kopf.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

Tifferette
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Plan B hat geschrieben:Verteidigungsaussagen zu eigenen Gunsten sollen sich jetzt strafverschärfend wirken?
Da sollten in der Sportgerichtsbarkeit die gleichen Grundsätze wie in der Straf/Zivilgerichtsbarkeit gelten.


Ist doch der Fall. In der Zivilgerichtsbarkeit kann ohnehin nichts strafschärfend wirken, denn da geht es nicht ums Strafen. Und vor den Strafgerichten kann man sich freilich tiefer reinreiten, wenn man allzu sehr die Klappe aufreißt. Niemand wird dazu gezwungen, sich selbst zu belasten. Wenn man es trotzdem tut, dann ist das halt so. Und wenn man gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, dann kann es auch ins Auge gehen, siehe oben.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)




CoachingZone
Halbdaggl
@Tifferette

Danke für die Aufklärung. Dass die Anträge der Ankläger bezüglich Strafen/Bußen durchaus auch verschärft werden, ist ja nicht unüblich.

Mich hat hier nicht der "Fall Abraham" an sich interessiert - ich habe das Foul nicht gesehen und kann deswegen auch nicht beurteilen, inwieweit da welche Absicht von wem vorgelegen hat -, sondern ich fand es vielmehr spannend, dass zum - meiner Erinnerung nach - ersten Mal die Drohhaltung des DFB bei der mündlichen Verhandlung ("entweder du akzeptierst die Strafe/Buße oder sie wird erhöht") öffentlich gemacht worden ist. Und ich fand es immerhin bemerkenswert, dass die Strafe/Buße trotz der Frankfurter Widerspenstigkeit gleich hoch geblieben ist.

Diese Drohhaltung ist für mich allerdings inakzeptabel. Zumal ich die Strafen/Bußen, die der DFB verhängt, auch eher nicht als "niedrig" und in gelegentlichen Fällen auch nicht als "verhältnismäßig" einstufen würde. Siehe im aktuellen Beispiel die 3-Spiele-Sperre für Grifo. So wirkt es halt auf mich, als ob das DFB-Sportgericht seine Urteile gar nicht in Frage gestellt haben will. Und ein Gericht, was droht, wenn man seine Urteile in Frage stellt, stellt sich damit über alles und jeden. Sozusagen ein Gottesgericht. Wollen wir das?

Frankfurt akzeptiert nun übrigens die Strafe für Abraham.
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -

Tifferette
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Grasdaggl
Nochmals: die Drohung kam nicht vom "Gericht", sondern vom "Ankläger". Der kann halt Anträge stellen, aber nichts entscheiden. Das ist ein großer Unterschied.

Wobei wir alle wissen (oder zumindest vermuten), dass bei der Sportgerichtsbarkeit Schmu betrieben wird, zugegeben.
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(Batman)

CoachingZone
Halbdaggl
Tifferette hat geschrieben:Nochmals: die Drohung kam nicht vom "Gericht", sondern vom "Ankläger". Der kann halt Anträge stellen, aber nichts entscheiden. Das ist ein großer Unterschied.


Ja :!: Danke für die Erinnerung. Ist richtig, und habe ich nicht sauber getrennt. :oops:

Liegt vielleicht daran, dass ich es praktisch nie (außer natürlich bei den Unaussprechlichen...) erlebt habe, dass beim DFB-Sportgericht der "Richter" ein anderes Strafmaß ansetzt als das vom "Ankläger" vorgeschlagene. Und hier unterscheidet sich die DFB-Sportgerichtsbarkeit doch deutlich vom Alltag in den strafrechtlichen und zivilen Gerichten des "normalen" Lebens :!: So ist für mich "Gericht" und "Anklage" beim DFB irgendwie immer gefühlt "eins"...
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- Charles Maurice de Talleyrand -

Tifferette
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Grasdaggl
Ja, gefühlt ist das so. Deshalb kommt einem der ganze Zirkus manchmal auch so albern vor. Ich erinnere mich zB noch daran, dass bei der Causa von Pimmel ./. Pardo der Kontrollausschuss sich nur achselzuckend die Eier gekratzt hat, weil (Zitat aus dem Kopf) "nicht ausgeschlossen werden kann, dass von Pimmel freiwillig den Ellenbogenschlag abgebrochen hat". Wahnsinn...
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)



Bundes-Jogi
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Grasdaggl
Plan B hat geschrieben:s git abe Raklett am Samschtigabig. :P

Do däti mi gli ihlada, aber 's isch jetz zschbäd-
„Selbst das wildeste Tier kennt doch des Mitleids Regung“ – „Ich kenne keins und bin deshalb kein Tier“ (Richard III).

Bundes-Jogi
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Grasdaggl
Schade, ich hätte es vor allem dem schmierigen Fußballer*innen-befummelnden und -abknutschenden Zwanziger gegönnt, v.a. da er ja wohl aus Rachedurst die Sache ins Rollen gebracht hat, um seinen ihm verhassten Nachfolger Niersbach zu stürzen.

https://www.kicker.de/748075/thema

Und Infantino scheint auch versucht haben, sich einzumischen.
https://www.spiegel.de/sport/fussball/f ... 37f0ac273b

https://www.spiegel.de/sport/fussball/d ... c32e290a7f
„Selbst das wildeste Tier kennt doch des Mitleids Regung“ – „Ich kenne keins und bin deshalb kein Tier“ (Richard III).

CoachingZone
Halbdaggl
Ist halt immer gut, wenn man mit Infantino in einem Boot sitzt... :puke:

Hier aus dem Tagesanzeiger vor zwei Tagen:

Bundesanwaltschaft und Fifa führten täglich Geheimgespräche
Ermittler und Verbandsanwälte tauschten sich rege informell aus. Zudem wird klar, was Fifa-Boss Infantino im Geheimtreffen mit Bundesanwalt Lauber wollte: sich reinwaschen.

Heute Montag verjährt der erste Fussball-Fall, den die Bundesanwaltschaft vor Gericht gebracht hat. Das prestigeträchtige Sommermärchen-Verfahren endet damit definitiv in einem Desaster. Für immer ungeklärt bleibt, ob die Fussball-WM 2006 in Deutschland mit einer dubiosen 10-Millionen-Zahlung gekauft war und dies mithilfe der Fifa vertuscht wurde. Zu viel Zeit brauchten die Schweizer Ermittler bis zur Anklage, zu zögerlich war das Bundesstrafgericht, zu unglücklich das zeitliche Zusammentreffen mit der Corona-Krise.

Die Bundesanwaltschaft «bedauert», dass die Strafkammer die Sache nicht mehr rechtzeitig beurteilen konnte. Doch nun zeigen vertrauliche Dokumente, dass ihr der Spielabbruch ohne Wertung vielleicht gar nicht so ungelegen kommt. Denn er verhindert eine durchaus mögliche, noch herbere Kanterniederlage. Bislang unbekannte E-Mails und Anwaltsnotizen legen nahe, dass es in den Fussball-Fällen fragwürdige Absprachen gab – und zwar mit explosiverem Inhalt als bislang bekannt und in weitaus grösserem Ausmass. Zeitweise trafen die Ermittler und Anwälte der Fifa täglich Absprachen, die nie öffentlich werden sollten.

Mit den Football-Leaks-Publikationen Ende 2018 hatten diese Zeitung und internationale Partner enthüllt, dass es zu Geheimtreffen zwischen Fifa-Präsident Gianni Infantino und Bundesanwalt Michael Lauber gekommen war. Bereits dadurch gerieten die Strafverfolger arg in die Defensive. Ihre ganzen Fussball-Ermittlungen wurden angreifbar, Lauber wurde um ein Haar abgewählt. Jetzt lässt eine E-Mail Infantinos die höchst umstrittenen Zusammenkünfte mit dem Bundesanwalt von März und April 2016 sowie Juni 2017 in einem noch ungünstigeren Licht erscheinen. Sie deutet stark darauf hin, dass in den Zürcher und Berner Luxuslokalen keineswegs nur über Harmloses geredet wurde.
«Ich werde versuchen, es der Bundesanwaltschaft zu erklären»

Bundesanwalt Lauber hat zwar darauf beharrt, dass es in den Geheimtreffen ausschliesslich um unproblematische, übergeordnete und strategische Verfahrensfragen gegangen sei. Doch zumindest Infantino verfolgte ganz andere Absichten: Er wollte sich reinwaschen in einem Strafverfahren, das ihm persönlich gefährlich werden konnte. Dabei ging es um einen fragwürdigen TV-Rechte-Deal, den er noch zu seiner Zeit als Uefa-Chefjurist unterzeichnet hatte.

Kurz nach Infantinos Wahl an die Fifa-Spitze im Februar 2016 wurde sein undurchsichtiges Vertragswerk enthüllt. Laubers Behörde begann zu ermitteln und versetzte damit den neuen Weltfussball-Boss in grosse Sorge. Infantino beriet sich per Mail mit seinem Briger Jugendfreund Rinaldo Arnold, der es im Wallis zum Oberstaatsanwalt gebracht hatte. Infantino schrieb Arnold am 12. April 2016:

«Ich werde versuchen, es der Bundesanwaltschaft zu erklären, da es ja auch in meinem Interesse ist, dass alles so schnell wie möglich geklärt wird, dass klar gesagt wird, dass ich damit nichts zu tun habe.» Arnold hatte für Infantino bereits zuvor das erste Geheimtreffen mit Lauber eingefädelt. Ein zweites stand an. Deshalb mailte Arnold zurück: «Wichtig ist nun die Sitzung in zwei Wochen. Wenn du willst, kann ich dich wiederum begleiten.»

Am 22. April 2016 kamen Infantino und Lauber zusammen. Konnte Infantino dort, beim zweiten Geheimtreffen, seine Verteidigungsrede anbringen? Und ist Lauber darauf eingegangen? Die Bundesanwaltschaft nimmt zu dieser und anderen Fragen keine Stellung. Die Fifa erklärt lediglich allgemein, Infantino habe sich mit Lauber getroffen, «um seine Bereitschaft – und die der Fifa – zu zeigen, bei allen Ermittlungen im Zusammenhang mit den Geschehnissen bei der Fifa vor seinem Amtsantritt zu kooperieren».

Klar ist aber, dass Infantino sein wichtiges Ziel erreichte. Die Bundesanwaltschaft stellte das Uefa-Verfahren im November 2017 sang- und klanglos ein. Das war wenige Monate nach dem dritten Geheimtreffen.

Klar ist zudem: Bereits am 25. April 2016 teilte die Fifa der Bundesanwaltschaft schriftlich mit, dass sie im Sommermärchen-Verfahren Privatklägerin werden will. Das geschah nur drei Tage nach dem zweiten Geheimtreffen – und das wiederum war für den Chef der Bundesanwaltschaft wichtig. Denn ein Betrugsverfahren ohne geschädigte Partei zu führen, das ist nicht ideal.

Doch auch damit ist ein allfälliges «Gentlemen’s Agreement», von dem Infantino wie Lauber profitiert hätten, nicht belegt. Von den Geheimtreffen gibt es keine Aktennotizen, geschweige denn Protokolle – entgegen allen Vorschriften. Gemäss Strafprozessordnung müssen solche Gespräche dokumentiert werden, was inzwischen auch Lauber anerkannt hat.

Der E-Mail-Verkehr zwischen Infantino und Arnold stammt erneut aus dem Datenleck Football Leaks, das das deutsche Magazin «Der Spiegel» mit dem Journalistenkollektiv European Investigative Collaborations (EIC) teilte, dem diese Zeitung angehört. Darin findet sich ein weiteres bisher unbekanntes Dokument, das darauf hindeutet, dass die Bundesanwaltschaft sich in den Fussball-Verfahren systematisch nicht an die Bestimmungen hielt – und zwar auf allen Ebenen.

Bei diesem Aktenstück handelt es sich um eine Zusammenstellung der Arbeiten, die eine grosse Zürcher Anwaltskanzlei der Fifa verrechnet hat im Zusammenhang mit Verfahren der Bundesanwaltschaft. Es zeigt erstmals: Nicht nur Lauber und der damalige Chef Wirtschaftskriminalität der Bundesanwaltschaft Olivier Thormann pflegten einen direkten, informellen Draht zu Fifa-Vertretern, sondern auch die fallführenden Staatsanwälte.

Intensive Gespräche mit einer Partei sind mit der Unparteilichkeit von Strafverfolgern kaum zu vereinbaren. Dennoch telefonierten die Juristen aus Bern und Zürich gemäss der Zusammenstellung allein zwischen Juli und September 2016 mehr als 20 Mal miteinander. Der direkte Draht der Fifa führte häufig zu Staatsanwalt Cédric Remund, der unter anderem die Anklage im Sommermärchen-Verfahren verantwortet und der das für Infantino bedrohliche Uefa-Verfahren eingestellt hat, sowie zum damaligen Leiter der Fifa-Task-Force der Bundesanwaltschaft, Markus Nyffenegger.

Die Gespräche drehten sich um diverse Fälle, darunter das nun gescheiterte Betrugsverfahren um die WM 2006. Der permanente Austausch müsste demnach in der Strafakte zum Sommermärchen auftauchen. Doch in den elektronischen Unterlagen zum Fall, welche das Tamedia-Recherchedesk einsehen konnte, liess sich dazu keine einzige Aktennotiz finden. Abgelegt wurden hingegen Zusammenfassungen anderer Telefongespräche, beispielsweise mit der Fifa-Ethikkommission.

Zum Inhalt etlicher Gespräche gibt die Zusammenstellung der Anwälte noch weitere Hinweise. Demnach ging es unter anderem um die Stellung der Fifa als Privatklägerin in den Verfahren. Offenbar hat die Bundesanwaltschaft die Fifa-Anwälte also dabei unterstützt, die Anträge für diese Stellung so zu begründen, dass sie die Bundesanwaltschaft dann später annehmen konnte.

Das Sommermärchen-Debakel und die immer mehr werdenden Grenzüberschreitungen in den Fussball-Ermittlungen sind für Bundesanwalt Lauber nicht nur ein weiterer Imageschaden. Das Scheitern in der gross angekündigten Verfolgung von Korruption durch Sportfunktionäre schlägt auch finanziell zu Buche. Im Sommermärchen-Fall muss der Bund aller Voraussicht nach vier deutsche und einen Schweizer Beschuldigten entschädigen. Die Forderungen für Verteidigungskosten, Spesen und Genugtuung dürften sich auf weit über eine halbe Million Franken belaufen. Hinzu kommen immense Verfahrenskosten, über die sich die Bundesanwaltschaft ausschweigt, alles zulasten der Steuerzahler.


https://www.tagesanzeiger.ch/bundesanwa ... 0725163435

Lauber steht gerade in der Schweiz massiv in der Kritik, mal sehen, wie lange er seinen Posten noch innehat...
Wenn die Unfähigkeit einen Decknamen braucht, nennt sie sich Pech.

- Charles Maurice de Talleyrand -