darkred hat geschrieben:Aber bei Özkan liegst du meiner Auffassung trotzdem nicht richtig. Der Vertragspassus, den Verein verlassen zu dürfen wenn eine Mindesteinsatzzeit nicht erreicht wird, ist meiner Definition nach keine Ausstiegsklausel im faktischen Sinne. Hier wird doch lediglich dem Spieler die Möglichkeit eröffnet sich dahingehend gehen zu verändern, wo eine bessere sportliche Perspektive für ihn winkt. Der Kerle hat's weder unter Wolf, noch unter Korkut oder Weinzierl so richtig in den engeren Kreis geschafft, daher sehe ich diese Regelung als fair an.
Doch, für mich ist das eine Klausel. Ich habe es im anderen Thread schon geschrieben, aber gerne nochmal: Ein Vertrag behandelt gewisse Bedingungen, etwa die Laufzeit, die für beide Parteien bindend ist. Eine Ausstiegsklausel bietet nun dem Spieler die Möglichkeit, aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Bedeutet in der Praxis: wenn A erfüllt ist tritt B in Kraft. A ist also die Bedingung, und beim gemeinen Fan gilt als bekanntester Fall die Bedingung, dass ein anderer Verein eine bestimmte Summe bezahlt, dann
kann der Spieler einseitig den Vertrag beenden (ist ja kein Automatismus, schließlich ist der Spieler Vertragspartner und entscheidet, ob er die Bedingung und damit das andere Angebot eines Vereines annimmt). Das ist in diesem Fall aber nur
eine Bedingung, Pavard hatte eben eine bestimmte Summe, Özcan eine Mindeseinsatzzeit, ein anderer Spieler hat die Ligazugehörigkeit, irgendwann lässt sich vielleicht mal einer eine Mindestplatzierung reinschreiben, also mind. CL Teilnahme. Ist alles Verhandlungssache, hat aber immer eine Gemeinsamkeit: Wenn A erfüllt ist tritt B in Kraft, und B ist die Möglichkeit für den Spieler, zu festgelegten Bedinungen aus dem Vertrag vorzeitig auszuscheiden. Wörtlich eine Klausel zum Ausstieg aus dem Vertrag, und nur weil 99% aller Fans die AK mit mehr Kohle assoziieren und bisher fast nur solche Klauseln bekannt sind, kann man doch nicht einfach sagen, dass es keine AK wäre, wenn der Özcan-Fall genau die gleichen Möglichkeiten bietet wie eben jener bekannte Fall, nämlich die Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Vertrag.
Es kann sich gerne mal ein Jurist dazu äussern, es ist ja der eine oder andere hier, im Endeffekt ist das Vertragsrecht.