Du hättest wenigstens sagen können,
dass du an den VfB glaubst
und mario gomez ist sein Prophet
dass du an den VfB glaubst
und mario gomez ist sein Prophet
das ist doch keine Musik
Nilkheimer hat geschrieben:Erwin möchte nicht so gern über Nazis und solche Sachen reden, weißt Du. Würde zu sehr vom Thema ablenken.
Nice Weather hat geschrieben:
Hör doch endlich mal auf Leute anzupöbeln, nur weil sie sich nicht zu Fragen äußern, die dir gerade genehm sind
darkred hat geschrieben:Gehst du nicht davon aus, dass das in die nächste Instanz geht?
Die ZEIT hat geschrieben:Im konkreten Fall ging es um die Kosten für einen Polizeieinsatz bei einem Spiel zwischen dem Hamburger SV und Werder Bremen. Damals schickte die Hansestadt Bremen nach der Partie vom 19. April 2015 dem Ligaverband eine Rechnung von 425.000 Euro für Mehrkosten der Polizei. "Wir sehen nicht ein, dass die enormen Polizeikosten, die mit der Durchführung der Bundesliga verbunden sind, allein vom Steuerzahler getragen werden", sagte Bremens SPD-Innensenator Ulrich Mäurer.
Das sehen die DFL und ihr Präsident Reinhard Rauball anders. Der Verband klagte gegen den Bescheid und bekam zunächst im Mai 2017 vor dem Bremer Verwaltungsgericht Recht. Das Gericht folgte damals zwar im Grundsatz der Bremer Auffassung, dass die DFL Veranstalter sei. Aber dem Veranstalter sei es nicht möglich, die zu erwartende Gebührenlast vorher hinreichend zu kalkulieren. Es liege keine rechtmäßige Kostenvorschrift vor, meinte das Gericht, das den Bescheid als rechtswidrig zurückwies.
darkred hat geschrieben:]Meiner Lesart nach geht es dem OVG gar nicht so sehr um die grundsätzliche Frage ob die DFL sich an den Kosten zu beteiligen hat, sondern eher um den Modus, wie diese Beteiligung zu kalkulieren ist, richtig? Was hat es mit dieser "Kostenvorschrift" auf sich ... kannst du das bitte mal etwas näher beleuchten?
Tifferette hat geschrieben:Das ist nicht der Punkt. Natürlich werden die Spiele von der Polizei geschützt. Die Frage ist, ob danach eine Rechnung gestellt werden darf oder nicht. Das Gewaltmonopol steht nicht in Zweifel.
Tifferette hat geschrieben:Das ist nicht der Punkt. Natürlich werden die Spiele von der Polizei geschützt. Die Frage ist, ob danach eine Rechnung gestellt werden darf oder nicht. Das Gewaltmonopol steht nicht in Zweifel.