Ich empfehle, nochmals den Paragraphen zu lesen:
§ 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes
(4) Eine Gebühr wird von Veranstaltern oder Veranstalterinnen erhoben,
die eine gewinnorientierte Veranstaltung durchführen, an der voraussichtlich
mehr als 5000 Personen zeitgleich teilnehmen werden, wenn wegen
erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder
nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangs-
wegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen
Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird. Die Gebühr ist nach
dem Mehraufwand zu berechnen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung
von Polizeikräften entsteht. Der Veranstalter oder die Veranstalterin
ist vor der Veranstaltung über die voraussichtliche Gebührenpflicht zu unterrichten.
Die Gebühr kann nach den tatsächlichen Mehrkosten oder als
Pauschalgebühr berechnet werden.
Die blauen Dinge sind die Rechtsfolgen. Die Grundregeln.
Die grünen und roten Dinge sind die (wesentlichen) Prüfmerkmale. Wenn diese DInge erfüllt sind, dann wird die Regel angewendet. Und da steht "IST" und "WIRD", nicht "KANN" oder "SOLL".
Grün eingefärbt habe ich mal das relativ unstreitige Merkmal zur Art der Veranstaltung, die sehr eindeutig abprüfbar ist. Man zählt die Teilnehmer und man weiß ja, ob der Veranstalter damit Geld verdienen will, oder ob er einfach nur ein Idealist ist. Faustregel: Wenn Du von mehr als 5.000 Leuten Eintritt verlangst, dann bist Du mal grundsätzlich mal mit in der Verlosung. Ob Du Pferdedressur zeigst oder Death Metal spielst, ist egal. Es kommt auf das Verhalten Deiner Gäste an (rote Merkmale)
Wenn erwartete Gewalttaten möglicherweise verhindert werden müssen, dann werden die Kosten, die für das Mehraufgebot an Polizeikräften entstehen, an den Veranstalter weitergegeben.
Ich habe weniger ein Problem mit den Veranstaltungen, sondern mit der Beurteilung, ab wann der Blick in die Kristallkugel verlässlich ist. Es gibt sicherlich eindeutige Risikospiele (VfB-KSC), wo man ohne weiteres davon ausgehen kann, dass sich einige nicht benehmen werden. Aber die Beurteilung im Vorhinein ist imho recht schwierig, wenn man irgendwelche Erfahrungswerte heranzieht...
Ein Beispiel: Freiburg gegen Mainz. Zwei Besoffene Fans geraten aneinander, es schaukelt sich auf, Massenschlägerei, fünf Verletzte und massive Sachbeschädigung in einer Kneipe.
Wird basierend auf diesen Erfahrungen das nächste Spiel dieser Mannschaften als Risikospiel gewertet, oder schaut man auf 60 Jahre friedvolle Vergangenheit?
Auch bin ich mir nicht sicher, ob diese Regelung etwas darüber sagt, was denn ein angemessener Rahmen für "zusätzliche Polizeikräfte" ist. Reichen vielleicht 200 Mann? Braucht man doch 500? Nehmen wir die Berittene mit oder brauchen wir gar zwei Wasserwerfer? Das ist für micht nicht ersichtlich, inweifern da auch eine zu hohe Gebühr statthaft ist, weil man das Risiko massiv überschätzt hat.
Aber da hat Tiffi ja in einem Satz mal die Abgrenzungsarbeit zurecht angsprochen.
Das Huhn wurde in den Urlaub geschickt. ENTSPANNT EUCH ALLE MAL!