Zum Verursacher: Richtig, primärer Verursacher ist der "Fan". Das heißt aber nicht, dass der Verein oder die DFL nicht auch Verursacher sein können.
Klar ist, dass Veranstalter grundsätzlich nicht Kostenschuldner sein kann. Das kann nur der Verursacher sein. Das Bremer Polizeigesetz regelt jetzt genau diesen Fall - wann ist der Veranstalter auch gleichzeitig Verursacher? Das ist im Grundsatz in Ordnung (dazu gibt es mW auch einige Gutachten, zB aus dem Bundestag). Es muss halt nur verhältnismäßig sein. Daher auch die Grenze mit den 5.000 Teilnehmern und so weiter. Und daher ist überhaupt nicht gesagt, dass so was auf Amateurebene überhaupt angewendet werden kann. Der Verweis auf die arme 4. Liga ist daher zwar sachlich richtig, aber faktisch wenig relevant.
Der pauschale Hinweis auf die "reichen" Fußballvereine ist auch aus meiner Sicht Blödsinn, das sehen wir also ähnlich. Daher geht es aus meiner Sicht aus primär gegen die DFL. Denn die ist nun mal Veranstalter des ganzen Ligabetriebs (zumindest in Liga 1 und Liga 2). Da erledigt sich das mit dem "Mitzahlen" ganz schnell, weil gemeinsame Verwertung ohnehin gegeben ist. Das wäre also nichts systemwidriges, im Gegenteil.
Für mich hat das Ganze eben auch ein generalpräventives Moment. Wenn da Kostenfolgen drohen, dann ist das umso mehr Anreiz für Vereine und Verbände, sich diesen Gewaltproblemen anzunehmen. Da ist man meines Erachtens noch lange nicht am Ende der Fahnenstange angelangt. Es ist richtig, dann man den Vereinen nicht die Folgen für allgemeine Krawalllust auferlegen sollte. Aber genausowenig sollte der Staat allein (!) dafür zahlen, wenn der Anlass nun mal der Fußball ist.
Wenn man sich das mit dem Bremer Polizeigesetz anschaut - eigentlich witzig, das ist ja eine ziemlich klare "Lex Werder". Auf wen oder was könnte das denn überhaupt sonst noch angewendet werden?