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RedBlues
Halbdaggl
Kronenclub hat geschrieben:
RedBlues hat geschrieben:Ich finde den Zusammenhang in dem eine solche Handlung stattfindet ziemlich egal, wer absichtlich ohne angegriffen zu werden so b etwas macht, muss die dafür versehene Strafe bekommen.


Natürlich muss er eine Strafe bekommen, es macht aber wohl einen Unterschied ob ich mit meinem Wurf treffe oder nicht

Das heißt wenn ich jemanden erschossen möchte aber nicht treffe ist es kein versuchter Mord?

Nur um mal ein simples Beispiel zu nehmen

fkAS
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Halbdaggl
Kronenclub hat geschrieben:
RedBlues hat geschrieben:Ich finde den Zusammenhang in dem eine solche Handlung stattfindet ziemlich egal, wer absichtlich ohne angegriffen zu werden so b etwas macht, muss die dafür versehene Strafe bekommen.


Natürlich muss er eine Strafe bekommen, es macht aber wohl einen Unterschied ob ich mit meinem Wurf treffe oder nicht

Da macht das Gesetz ja auch einen Unterschied. Versuchter Totschlag kann es aber auch sein, wenn er nicht trifft und niemanden verletzt.

Kronenclub
Granadaseggl
RedBlues hat geschrieben:
Kronenclub hat geschrieben:
RedBlues hat geschrieben:Ich finde den Zusammenhang in dem eine solche Handlung stattfindet ziemlich egal, wer absichtlich ohne angegriffen zu werden so b etwas macht, muss die dafür versehene Strafe bekommen.


Natürlich muss er eine Strafe bekommen, es macht aber wohl einen Unterschied ob ich mit meinem Wurf treffe oder nicht

Das heißt wenn ich jemanden erschossen möchte aber nicht treffe ist es kein versuchter Mord?

Nur um mal ein simples Beispiel zu nehmen



mir geht es um die "vollendete Körperverletzung" die hier genannt wurde


In dem Fall dürfte es sich nur um schweren Landfriedensbruch mit versuchter Körperverletzung handeln. Alles andere ist eben ein Exempel.
#verpisst euch alle#

factotum
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Granadaseggl
Na ja, was GENAU passiert ist, erschliesst sich aus den Berichten nicht...dafür, u.a., gibts ja den Prozess.

Ansonsten: klar neigen junge Herren, unter hohem hormonellem Druck stehend, vergleichsweise am Stärksten zu Dummheiten dieser und anderer Art. Das darf man jedenfalls als empirisch gesicherte Erkenntnis betrachten. Für einen vernunftgesteuerten Menschen (Mieti et al) ist das natürlich emotional schwer bis gar nicht nachzuvollziehen. Intellektuell aber unproblematisch....wie schon erwähnt ===> Jugendstrafrecht.

Und noch ansonstener: Wenn man Polizisten tätlich angreift, bekommt man natürlich den höchstmöglichen Tarif aufgebrummt. Das missbilligt die Staatsmacht deutlich emotionaler, als wenn z.B. der Kronenklub und ich uns aufs Maul hauen würden, weil uns grade danach ist.
In einem gewissen Maße ist es (imo) auch berechtigt, dass Polizisten vor dem Gesetz gleicher sind als Andere. Da wo ich wohne, wird die Nummer aber auch regelmässig überstrapaziert. So ischs no au widdr.
The shit that used to work, won`t work now.

Tifferette
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Grasdaggl
darkred hat geschrieben:Mir geht es nicht um den Tatbestand an sich, der ist unstrittig und gehört bestraft.

Aber so ein Vorgang wie der jetzt medial breit Getretene, erscheint mir im Kontext "Mord und Totschlag" einfach weit überzogen. Darf jeder gerne anders sehen.


Die Bewertung dieses "Vorgangs" ist eine juristische. Und natürlich kann das Ganze jeder/jede sehen, wie er oder sie will. Nur dann muss man sich halt auch sagen lassen, dass das aufgrund weitgehender Unwissenheit ziemlich irrelevant ist. Die strafrechtliche Bewertung erfolgt nach sehr klaren Regeln, und die beziehen Alter, Hintergrund der Täter etc. sehr wohl mit ein. Und wenn man den ganzen Kram eben nicht kennt, dann sollte man beim Mitquatschen eher vorsichtig sein, und erst Recht mit Sprüchen wie Moral und Entrüstung.
Zuletzt geändert von Tifferette am 2. Oktober 2015 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

darkred
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Halbdaggl
RedBlues hat geschrieben:
Kronenclub hat geschrieben:
RedBlues hat geschrieben:Ich finde den Zusammenhang in dem eine solche Handlung stattfindet ziemlich egal, wer absichtlich ohne angegriffen zu werden so b etwas macht, muss die dafür versehene Strafe bekommen.


Natürlich muss er eine Strafe bekommen, es macht aber wohl einen Unterschied ob ich mit meinem Wurf treffe oder nicht

Das heißt wenn ich jemanden erschossen möchte aber nicht treffe ist es kein versuchter Mord?

Nur um mal ein simples Beispiel zu nehmen


Genau das meine ich.
Was ein abstruser, überzogener Vergleich. Scheint ein Auswuchs des Sensationszeitalters zu sein.

Mietmaul
Kronenclub hat geschrieben:mir geht es um die "vollendete Körperverletzung" die hier genannt wurde

Selbst wenn der Beamte (zum Glück) gerade noch ausweichen konnte, bliebe die versuchte gefährliche Köperverletzung bzw. sogar der versuchte Totschlag.

Und die vollendete Körperverletzung in Mittäterschaft mit den anderen Beteiligten. Deswegen dürfte die Anklage wohl so lauten.

Man wird ja sehen, was das Jugendgericht daraus macht. Da hat factotum mit seinem Einstiegssatz völlig recht.

darkred
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Halbdaggl
Tifferette hat geschrieben:
darkred hat geschrieben:Mir geht es nicht um den Tatbestand an sich, der ist unstrittig und gehört bestraft.

Aber so ein Vorgang wie der jetzt medial breit Getretene, erscheint mir im Kontext "Mord und Totschlag" einfach weit überzogen. Darf jeder gerne anders sehen.


Die Bewertung dieses "Vorgangs" ist eine juristische. Und natürlich kann das Ganze jeder/jede sehen, wie er oder sie will. Nur dann muss man sich halt auch sagen lassen, dass das aufgrund weitgehender Unwissenheit ziemlich irrelevant ist. Die strafrechtliche Bewertung erfolgt nach sehr klaren Regeln, und die beziehen Alter, Hintergrund der Täter etc. sehr wohl mit ein. Und wenn man den ganzen Kram eben nicht kennt, dann sollte man beim Mitquatschen eher vorsichtig sein, und erst Recht mit Sprüchen wie Moral und Entrüstung.


Ist gut.
Die Bewertung ist ganz sicher immer eine durch und durch objektive und unfehlbare.

Tifferette
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Grasdaggl
darkred hat geschrieben:
Ist gut.
Die Bewertung ist ganz sicher immer eine durch und durch objektive und unfehlbare.


Natürlich ist sie das nicht. Nur erfolgt die Bewertung durch jemanden, der sich mit den Regeln bzw. den Regeln der Bewertung auskennt. Und nicht durch jemanden, der - bei allem Respekt - von der Materie nicht allzu viel weiß und trotzdem einfach mal mitquatschen will.

Die Ausschlachtung durch die Medien kann jeder gerne bewerten, wie er will. Die Hintergründe der Ultrabewegung genauso. Oder die Frage, ob junge Männer generell schwanz- und hormongesteuert sind. Aber bei strafrechtlichen Bewertung einfach mal ein wenig zurücklehnen, sonst wird es schnell absurd. So auch hier.
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(Batman)

Kronenclub
Granadaseggl
Aber bei strafrechtlichen Bewertung einfach mal ein wenig zurücklehnen, sonst wird es schnell absurd. So auch hier.


auch Richter urteilen subjetiv. Es steht ja schließlich nicht alles in irgendwelchen Gesetzen.

Ich bin zb der Meinung, dass versuchter Totschlag dann vorgelegen wäre, wenn er ihm die Schranke über die Rübe gezogen hätte und nicht aus paar Metern Entfernung auf ihn geworfen hätte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit so einer Schranke gezielt werfen kann. Mit einem Stein ja, aber mit ner Schranke ?... ne ne... und der stand nicht direkt vor ihm beim Wurf.

Das hat ein Richter ebenfalls subjektiv zu bewerten.
#verpisst euch alle#



RedBlues
Halbdaggl
darkred hat geschrieben:
RedBlues hat geschrieben:
Kronenclub hat geschrieben:
Natürlich muss er eine Strafe bekommen, es macht aber wohl einen Unterschied ob ich mit meinem Wurf treffe oder nicht

Das heißt wenn ich jemanden erschossen möchte aber nicht treffe ist es kein versuchter Mord?

Nur um mal ein simples Beispiel zu nehmen


Genau das meine ich.
Was ein abstruser, überzogener Vergleich. Scheint ein Auswuchs des Sensationszeitalters zu sein.


Ok. Dann eben so:

Ich versuche dir mit einem gezielten Faustschlag die Fehlstellung deiner Nase zu korrigieren. Weil du dich wegduckst wie du das so häufig machst :mrgreen: treffe ich dich aber nicht. Zu einem zweiten Schlag kommt es dann nicht weil du davonrennst.

War das von mir jetzt versuchte Körperverletzung?

Ich würde mal sagen ja, es geht ja um Absicht und nicht um die letzliche Perfektion der Ausführung


darkred
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Halbdaggl
red
Zum einen würdest Du zuvor schon längst mit einem Problem für den Kieferchirurgen in die Wolken starren, zum anderen ja. :mrgreen:

Mir geht es hier nicht um Verharmlosung sondern um Verhältnismäßigkeit.
Im Strafmaß wie in der Betrachtung.


Und wenn ich hier jetzt in der Betrachtung als Gewaltverklärer und dreister Frevler an der hier vertretenen Juristengilde gelte ... ja mei. ;)
Zuletzt geändert von darkred am 2. Oktober 2015 11:18, insgesamt 1-mal geändert.




RedBlues
Halbdaggl
vivafernanda hat geschrieben:Und dann sagt ein genervter Obama: Ah, ned scho wieder der Scheiß.

Ja, aber wenn Lehrer und Kindergärtnerinnen genauso eine Schusswaffe tragen würden wie alle ihre Kinder und Schüler, dann würde das alles gar nicht passieren.

Mike the Bike
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Granadaseggl
Nicht, dass ich diese Tat gut heiße, aber nur weil sie im Umfeld des Fußballs passiert ist, brauch man nicht so tun, als ob dass da ein spezifisches Problem wäre. Junge Männer zwischen 16 und sagen wir mal 26 sind nun mal per se der gefährlichste Teil jeder Gesellschaft. Das ist ja nun nix Neues.
Was mich bei dieser Erregerei immer etwas die :roll: drehen lässt, ist dieses Bedeutungsaufbauschen wie


Dark ,.. aber diese Junge Männer benutzen den Fussballverein um Randale zu machen, und sicherlich im verhältins um einiges höher als der Halma-Club Niereschbach 8)


RedBlues
Halbdaggl
darkred hat geschrieben:Bewegen sie sich nicht eher im Umfeld des Fußballs? Und ist der Anteil an gewaltbereiten "Fans" nicht eher in den Hooligan-Gruppierungen zu suchen?


Hat es nicht geheißen der war erst beim Schwabensturm und hat die wegen Kompatibilitätsproblemen Richtung irgendwas 32 verlassen?

War der Schwabensturm nicht mal die Stuttgarter Hooligan Vereinigung? Oder hab ich da was falsch im Kopf? Auf jeden Fall sind die von ihrem Oberrang ohne Einschreier nicht wirklich leiser :mrgreen:

factotum
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Granadaseggl
Ja, aber wenn Lehrer und Kindergärtnerinnen genauso eine Schusswaffe tragen würden wie alle ihre Kinder und Schüler, dann würde das alles gar nicht passieren.


Dann würden viele andere interessante Sachen passieren. Die NRA arbeitet ja dran, wir werden sehen.
The shit that used to work, won`t work now.

Savard
Seggl
Kurze Frage an die anwesenden Rechtsver... ääh ...steher :mrgreen:

Wenn die Staatsanwaltschaft anklage wegen versuchten Mordes erhebt, kann der Richter ihn (also den Angeklagtem, nicht den Staatsanwalt) auch wegen eines geringeren Verbrechens verurteilen? Also bspw. zu dem Schluss kommen, dass es "nur" versuchte schwere Körperverletzung war?

Also mein rein subjektives boulevardesk-anekdotisches Empfinden sagt mir auch, dass der Vorwurf des Versuchten Mordes in dem Fall irgendwie ungewöhnlich ist. Dann muss die Anklage eigentliuch auch jedesmal so lauten, wenn mit dem Fuss gegen den Kopf getreten wird, aber so ist es doch nicht, oder? NIcht dass ich das falsch finde, wundern tut es aber schon. Vermute auch stark, das hängt mit dem Beruf des Opfers zusammen, und damit, dass er denselben in jenem Moment ausgeübt hat.
Zuletzt geändert von Savard am 2. Oktober 2015 12:03, insgesamt 1-mal geändert.