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Fußballfans halt :cyclops:


Ein Nachtrag zum Hertha-Spiel gegen Köln: Was soll der DFB da machen, wenn nicht Kollektivstrafen verhängen? Das Spruchband stammte von einer Gruppe, die dem Verein wohlbekannt ist. Die Dinger sind zusammengerollt einen halben Kubikmeter groß – sowas kriegt man selbstverständlich nicht ins Stadion geschmuggelt.

https://www.morgenpost.de/sport/hertha/ ... ekins.html

Preetz: “Ich kann nicht erkennen, dass das Hertha-Fans sind.” Ich schon, und jeder andere auch. Das ist eine Gruppe Hertha-Ultras, die im Hertha-Fanblock stehen. Das sind Hertha-Fans. Der Verein muss sich damit beschäftigen und zu einem klaren Ergebnis kommen, und er braucht dafür die Unterstützung des Verbands.

Wenn’s nach mir ginge, bliebe der Block im nächsten Heimspiel leer – und aufgrund Preetz’ lächerlicher Äußerung gleich die komplette Bude. Das würde den Verein vielleicht dazu anspornen, sich die Plakate der eigenen Fans vor dem Spiel anzugucken.


Manolo
Grasdaggl
Nice Weather hat geschrieben:Fußballfans halt :cyclops:


Ein Nachtrag zum Hertha-Spiel gegen Köln: Was soll der DFB da machen, wenn nicht Kollektivstrafen verhängen? Das Spruchband stammte von einer Gruppe, die dem Verein wohlbekannt ist. Die Dinger sind zusammengerollt einen halben Kubikmeter groß – sowas kriegt man selbstverständlich nicht ins Stadion geschmuggelt.

https://www.morgenpost.de/sport/hertha/ ... ekins.html

Preetz: “Ich kann nicht erkennen, dass das Hertha-Fans sind.” Ich schon, und jeder andere auch. Das ist eine Gruppe Hertha-Ultras, die im Hertha-Fanblock stehen. Das sind Hertha-Fans. Der Verein muss sich damit beschäftigen und zu einem klaren Ergebnis kommen, und er braucht dafür die Unterstützung des Verbands.

Wenn’s nach mir ginge, bliebe der Block im nächsten Heimspiel leer – und aufgrund Preetz’ lächerlicher Äußerung gleich die komplette Bude. Das würde den Verein vielleicht dazu anspornen, sich die Plakate der eigenen Fans vor dem Spiel anzugucken.


darauf einen kniefall ;)
Hier könnte ihre Werbung stehen.



Da hat der Autor einen anderen, früheren Vorfall in seinen Artikel reingemuddelt – da ging’s auch um ein Banner in einem Spiel gegen Köln. Vielleicht hat sein Redakteur was gekürzt und vergessen, diese Referenz auch zu entfernen.


Cleansman
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Granadaseggl
Die Gladbacher haben scheinbar die Buchstaben für das Anti-Hopp-Plakat einzeln ins Stadion gebracht und dann auf ein bereits genehmigtes Plakat aufgeklebt. Muss man drauf kommen. Solange man nicht Pyro anal eingeführt ins Stadion bringt. Wobei, den Leuten ein Feuerzeug an den Hintern halten und den Funkenregen und die tollen Tanz-Darbietungen zu genießen, ist sicher auch schön.


Mietmaul
„Dortmund ist dafür ja bekannt, dass der Verein einige Problemfans hat“, sagt der Polizeisprecher Olef Petersen, und auch der VfB habe Anhänger, die sich nicht immer gesetzeskonform verhalten.


“Fananwalt kritisiert Stadionverbote”

https://www.zvw.de/inhalt.vfb-stuttgart ... 6c574.html

“Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte hält das vom VfB Stuttgart ausgesprochene Stadionverbot für 298 Ultras von Borrusia Dortmund für rechtswidrig.”

Rechtswidrig? Was ist mit Hausrecht? Privatveranstaltung?

Ich kann mir zwar schon vorstellen dass es privat organisierte Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter gibt, von denen man Einzelne nicht einfach so ausschließen kann oder können sollte, aber at de End of de Day
gilt doch durchaus “Du kommst hier net rein”, oder?

Wäre das nicht schön, wenn sich Journalisten die Zeit nehmen könnten herauszufinden, auf welcher Grundlage das als rechtswidrig bezeichnet wird? Es ist von Richtlinien des DFB die Rede, aber das hätte ich gern etwas genauer. Der DFB ist nicht Teil der Legislative und auch keine Behörde.

Southern Comfort
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Halbdaggl
Die Entscheidung des charmanten Türstehers anno 2003 mich aufgrund meiner Schuhauswahl, was natürlich ein höchstpersönlicher Ausdruck meiner Identität war, und somit unter den Schutzbereich des Artikel 2 Grundgesetz fällt, betrachte ich rückblickend somit auch als rechtswidrig.
Das Huhn wurde in den Urlaub geschickt. ENTSPANNT EUCH ALLE MAL!



Käskibber
Schoofseggl
Wenn der Betreiber eines beliebigen Tanzlokals Gäste an der Türe abweisen würde, nur weil sie jüdisch, arabisch, farbig, badisch oder AFD-Wähler sind, wäre zu Recht der Aufschrei groß und der shitstorm am toben.
Mit den Ostwestfalen meint man aber so umgehen zu können.


Tifferette
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Grasdaggl
Nice Weather hat geschrieben:Rechtswidrig? Was ist mit Hausrecht? Privatveranstaltung?


Bei diesem Thema gibt es ein mehrschichtiges Problem. Erstens glaubt jeder zu wissen, was Hausrecht ist - was aber leider nicht stimmt. Dann spielen da die DFB-Geschichten mit rein - weniger kompliziert, aber die liest halt fast niemand. Und dann wird das meistens noch schief wiedergegeben, weil die Journalisten das nicht komplett überblicken.

1) Zumindest zum Hausrecht zur Einordnung: Im Grundsatz hat der VfB Hausrecht, richtig. Und das Hausrecht kann vom Eigentümer (bzw. demjenigen, der den Besitz vom Eigentümer ableitet) ausgeübt werden.
2) Einschränkung laut ständiger BGH-Rechtsprechung: Das Hausrecht kann nicht frei ausgeübt werden, wenn der Inhaber den betreffenden Raum grundsätzlich der Öffentlichkeit öffnet. Das Standardbeispiel ist der Wirt einer Kneipe. Der kann nur im Ausnahmefall Leute rauswerfen, solange sie sich an die Regeln halten. Ich bin in der Fußballdiskussion nicht so drin, aber das scheint mir auch für Fußballstadien zu greifen.
3) Der DFB hat Richtlinien für Stadionverbote erlassen (hier: https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/24 ... rboten.pdf). Ich habe mir die Konstruktion nicht durchgelesen, gehe aber davon aus, dass via DFL die Bundesligisten verpflichtet sind, die so umzusetzen.
4) Eine Rechtswidrigkeit kann also grundsätzlich entweder dadurch eintreten, dass die in den DFB-Richtlinien genannten Voraussetzungen in dem bestimmten Fall nicht vorliegen (Stichworte Willkür, Verdacht, Stadionverbot für Unbeteiligten). Alternativ könnte es auch sein, dass die DFB-Richtlinien als solche unverhältnismäßig sind. Das glaube ich aber weniger.

Mein Tipp: Der "Fananwalt" will wohl zum Ausdruck bringen, dass die Voraussetzungen für Stadionverbote in den betreffenden Fällen nicht vorliegen.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)


Tifferette
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Grasdaggl
Über solch scheinbar triviale Fragen können sich (bzw. einander) Rechtsphilosophen herzhaft die Köppe einschlagen. Ich halte mich von so was eher fern.

Sagen wir mal: über die Verbandsstruktur hat das Ganze Bindungswirkung für alle beteiligten Vereine, so dass es de facto so etwas wie Recht ist. Es unterliegt aber gleichzeitig der Kontrolle durch die Zivilgerichte (was zB Heinis wie die FIFA verzweifelt versuchen abzustreiten).
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

Hasenrupfer
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Grasdaggl
Schöne Übersicht.

Aber das
Tifferette hat geschrieben:
Mein Tipp: Der "Fananwalt" will wohl zum Ausdruck bringen, dass die Voraussetzungen für Stadionverbote in den betreffenden Fällen nicht vorliegen.


steht doch genau so in einem der Artikel. Im Vorliegenden Fall wurden wohl mehrere Hundert Fans durchsucht und die gefundenen Gegenstände ALLEN zugerechnet, totaler Unfug natürlich, wobei die Details sehr nebulös sind.

Tifferette
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Grasdaggl
Ja, das steht so in dem Artikel. Nur geht das terminologisch - auch in dem Artikel - so dermaßen hin und her, dass ich mich auf so etwas nur ungern verlasse. Außerdem war die Frage nach dem Hausrecht, von daher. Ich versuche nur, den Kontext zu geben.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)