Eh? Ich hab ja nix dagegen Ultras ans Bein zu pinkeln, aber doch nicht so. Das hört sich nicht nur vollkommen plemplem, sondern auch ganz schön beängstigend an.
“Als Begründungen wurden die Mitgliedschaft in einer Fangruppierung benannt und die daraus resultierende Schlussfolgerung, dass man ein außergewöhnlich hohes Aggressionspotential aufweist.”
Ich denke doch, dass sich eine Behörde nach geltender Rechtslage diese Begründung ganz tief in den Hintern schieben kann, oder sehe ich das falsch? Und woher kriegt die Führerscheinstelle überhaupt Informationen, wer in welcher “Fangruppierung” Mitglied ist?
Entweder spinnen’s jetzt im Oberhausener Rathaus, oder in dieser Meldung fehlt ein ganz entscheidendes Informationsbausteinchen.