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Tifferette
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Grasdaggl
"Ich bin kein schlechter Mensch und vor allem bin ich nicht der unreflektierte Prügel-Torwart, der sich nicht um sein Umfeld und seine Mitmenschen sorgt", stellt Gersbeck klar: "Ich bin ein Familienvater, Ehemann, Freund und stolzer Arbeitnehmer meines Vereins, mit dem ich aufgewachsen bin.


Fände ich irgendwie überzeugender, wenn er nicht gerade im Suff einen Unbeteiligten auf Verdacht fast totgeprügelt hätte.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

Nilkheimer
Halbdaggl
Wahrscheinlich hat der das Opfer mit Geld zugeschmissen, und das hat dann auch noch die Entschuldigung etc. akzeptiert. Nur unter diesen Voraussetzungen ist - für einen Ersttäter, wovon ich jetzt mal ausgehe - eine Einstellung bei diesen Verletzungen überhaupt denkbar.

Ach so, steht ja da drinne alles: https://www.kicker.de/gersbeck-vor-der- ... 42/artikel
Bin halt vom Fach. :arr:
Zuletzt geändert von Nilkheimer am 2. Oktober 2023 20:41, insgesamt 1-mal geändert.
Aber das macht doch nichts.

publicenemy hat geschrieben:Das ist doch eines der Ziele von Bestrafungen, dass eine Rückkehr in die Gesellschaft möglich ist. Selbst der Onkel unseres Trainers gilt heute als resozialisiert. Das sollte man dem Torhüter von Hertha auch zugestehen.

Selbstverständlich, aber der Hertha-Kader ist ja nicht die Gesellschaft, verstehsch.

Das irritiert mich an diesen Rassismus-Fällen auch immer: man sagt “hallo, schmeißt den mal raus, was macht der da noch bei euch”, und viele Leute reagieren auf diese Forderung so, als hätte man lebenslang Zuchthaus bei Wasser und Brot verlangt. Ist ja nicht so, man will diese Typen einfach von der Bühne runter haben, das ist ja das wichtige Zeichen.

Und hier wollte Hertha das Verfahren abwarten: das Verfahren wurde nach Zahlung einer Strafe (und einer sechsstelligen Summe ans Opfer) eingestellt und er ist nicht vorbestraft, aber das ändert ja nix daran, dass er extreme Gewalt angewandt hat. Da ging es nicht um die Frage “war er’s oder war er’s nicht”. Raus mit dem aus dem Verein, ganz klar.

Wurst-Uli ist natürlich in keinster Weise resozialisiert, wie kommst du denn auf sowas, hihi. Aber der hat ein Verbrechen begangen und ging tatsächlich dafür in den Knast – das ist damit erledigt, mit dieser Sache habe ich überhaupt kein Problem.

flux
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Granadaseggl
Nice Weather hat geschrieben:Wurst-Uli ist natürlich in keinster Weise resozialisiert, wie kommst du denn auf sowas, hihi. Aber der hat ein Verbrechen begangen und ging tatsächlich dafür in den Knast – das ist damit erledigt, mit dieser Sache habe ich überhaupt kein Problem.

Ein Verbrechen hat er nicht begangen. So viel Genauigkeit sollte sein.
Robert Schlienz ist unser Held, war der beste Mann der Welt!


Plan B
Halbdaggl
flux hat geschrieben:
Nice Weather hat geschrieben:Wurst-Uli ist natürlich in keinster Weise resozialisiert, wie kommst du denn auf sowas, hihi. Aber der hat ein Verbrechen begangen und ging tatsächlich dafür in den Knast – das ist damit erledigt, mit dieser Sache habe ich überhaupt kein Problem.

Ein Verbrechen hat er nicht begangen. So viel Genauigkeit sollte sein.

Und was soll das sonst gewesen sein? Glaubst du, der Richter hat einfach mal qua seines Amtes eine Gefängnisstrafe verhängt?
Carpe diem.


Nilkheimer
Halbdaggl
Plan B hat geschrieben:
flux hat geschrieben:
Nice Weather hat geschrieben:Wurst-Uli ist natürlich in keinster Weise resozialisiert, wie kommst du denn auf sowas, hihi. Aber der hat ein Verbrechen begangen und ging tatsächlich dafür in den Knast – das ist damit erledigt, mit dieser Sache habe ich überhaupt kein Problem.

Ein Verbrechen hat er nicht begangen. So viel Genauigkeit sollte sein.

Und was soll das sonst gewesen sein? Glaubst du, der Richter hat einfach mal qua seines Amtes eine Gefängnisstrafe verhängt?


Besserwisserchen will dir mitteilen, dass es im Strafrecht zwei Kategorien gibt, Verbrechen und Vergehen. Landsberg-Ulrich ist wegen eines Vergehens verurteilt worden, nämlich wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung, s. § 370 Abs. 3 AO. Da die Mindeststrafe da "nur" 6 Monate ist, bleibt es ein Vergehen. Verbrechen gibt es erst ab 1 Jahr Mindeststrafe, wenn du nachschauen willst: § 12 Abs. 1 StGB. Beispiel: Raub.
Aber das macht doch nichts.

publicenemy hat geschrieben:Soll für bestrafte Fußballer ein Berufsverbot gelten. Die Vereine haben doch viele Möglichkeiten mit so etwas umzugehen. Eine Geldstrafe ist natürlich nicht besonders phantasievoll. Da könnte man anders reagieren.

Nochmal der selbe Fehler: vom Arbeitgeber vor die Tür gesetzt zu werden, ist keine gesellschaftliche Ächtung, und es ist auch kein Berufsverbot.

Man kann das hart finden, kein Thema, und ich bin in vielen Dingen eigentlich eher ein Verfechter von weniger drastischen Lösungen – zum Beispiel hätte ich den Großkreutz seinerzeit nicht vor die Tür gesetzt – aber der Hertha-Torhüter hat diesen Mann halb zu Brei getreten, das war keine kernige Boxerei oder sowas.



Strafraumgitarre
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Halbdaggl
Gut, wenn ein Torwart jemanden zusammentritt, muss es irgendwo auch mildernde Umstände geben, da er ja aus nachvollziehbaren Gründen seine Hände schonen muss.
Vielleicht sogar Auflage seiner Versicherung, wer weiß?

Hertha hat ja bei aller Distanzierung (auf das Schärfste, was sonst?) auch ausdrücklich klargemacht, dass es sich um eine außerdienstliche Verfehlung handelt (indem sie es ausdrücklich erwähnt haben - und ja: sie hätten diese Vokabel auch weglassen können.). Dennoch verurteilen sie das natürlich trotzdem (auf das Schärfste, was sonst?), distanzieren sich selbstverständlich (auch und gerade als Verein, aber klar!) und sanktionieren das selbstverständlich auch auf die schärfstmögliche Weise: Mit dem öffentlich erhobenen, wenigstens sinnbildlichen Zeigefinger der Moral und dem granatenmäßigen Griff der Gerechtigkeit in die Gersbecksche Geldbörse- auch und gerade als Verein, aber Hallo?!?
Aber außerdienstlich geht sie dann halt leider auch wirklich nix an. Aber trotzdem!!! :bounce: :bounce: :bounce:
"Und wenn der Fredi Bobic fragt, kriegt er eine gescheuert!!!" :twisted:
Fick den Reichskanzler! Und den Kaiser!

Mustermann
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Nilkheimer hat geschrieben:...
Besserwisserchen will dir mitteilen, dass es im Strafrecht zwei Kategorien gibt, Verbrechen und Vergehen. Landsberg-Ulrich ist wegen eines Vergehens verurteilt worden, nämlich wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung, s. § 370 Abs. 3 AO. Da die Mindeststrafe da "nur" 6 Monate ist, bleibt es ein Vergehen. Verbrechen gibt es erst ab 1 Jahr Mindeststrafe, wenn du nachschauen willst: § 12 Abs. 1 StGB. Beispiel: Raub.
Na, dann hat "Besserwisserchen" doch recht :nod: .
„I guess that concludes negotiations.“


flux
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Granadaseggl
@Goofy: Den Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen merkst du spätestens dann, wenn dir jemand nicht nur eine Ohrfeige verpasst (Vergehen), sondern dich mit Faustschlägen und Fusstritten derart krankenhausreif prügelt, dass Folgeschäden bleiben (Verbrechen). Es handelt sich bei der Unterscheidung mitnichten um reine Wortklauberei.
Robert Schlienz ist unser Held, war der beste Mann der Welt!





Tifferette
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Grasdaggl
flux hat geschrieben:@Goofy: Den Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen merkst du spätestens dann, wenn dir jemand nicht nur eine Ohrfeige verpasst (Vergehen), sondern dich mit Faustschlägen und Fusstritten derart krankenhausreif prügelt, dass Folgeschäden bleiben (Verbrechen). Es handelt sich bei der Unterscheidung mitnichten um reine Wortklauberei.

Am Ende des Tages kommt es auf die verhängte Strafe an. Der Rest ist keine Wortklauberei, sagt aber über den konkreten Unrechtsgehalt nichts aus.

Schönes Beispiel ist Würstel. 3,5 (?) Jahre Freiheitsstrafe. Für ein Vergehen.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)



flux
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Granadaseggl
Nice Weather hat geschrieben:Nochmal der selbe Fehler: vom Arbeitgeber vor die Tür gesetzt zu werden, ist keine gesellschaftliche Ächtung, und es ist auch kein Berufsverbot.

Das ist richtig. Aber eine Erwartungshaltung der Gesellschaft an den Arbeitgeber, den Straftäter vor die Tür zu setzen, die bedeutet gesellschaftliche Ächtung. Und nicht selten faktisches Berufsverbot.
Robert Schlienz ist unser Held, war der beste Mann der Welt!


Nilkheimer
Halbdaggl
Mustermann hat geschrieben:
Nilkheimer hat geschrieben:...
Besserwisserchen will dir mitteilen, dass es im Strafrecht zwei Kategorien gibt, Verbrechen und Vergehen. Landsberg-Ulrich ist wegen eines Vergehens verurteilt worden, nämlich wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung, s. § 370 Abs. 3 AO. Da die Mindeststrafe da "nur" 6 Monate ist, bleibt es ein Vergehen. Verbrechen gibt es erst ab 1 Jahr Mindeststrafe, wenn du nachschauen willst: § 12 Abs. 1 StGB. Beispiel: Raub.
Na, dann hat "Besserwisserchen" doch recht :nod: .


Wieso "doch"?
Aber das macht doch nichts.