- Local Zero
-
- Grasdaggl
Endlich, das hat viel zu lange gedauert (Antrag zur morgen beginnenden Bundesdelegiertenkonferenz B90/Grüne in Hannover):
3. Deklaration der Inhaltsstoffe
Die Deklaration der Inhaltsstoffe homöopathischer Mittel und ihrer Konzentration soll so überarbeitet werden, dass die Wirkstoffkonzentration deutlich wird.
4. Erstattung
Die Privilegierung der besonderen Therapierichtungen in den entsprechenden Gesetzestexten und den Arzneimittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch den so genannten Binnenkonsens wollen wir verändern. Künftig soll ein Ausschuss, der vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), Vertreterinnen der Ärztinnen- und Apothekerinnenkammern und Vertreterinnen der Homöopathie besetzt ist, die Entscheidungen über die Erstattung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vorbereiten.
5. Versicherungsleistung
Gesetzliche Krankenkassen sollen homöopathische Gesundheitsleistungen über in den Satzungen der einzelnen Krankenkassen festgelegte Tarife erstatten können, wie dies bis zum 11.05.2019 auch Gesetzeslage war. Diese Tarife müssen sich selbst finanzieren – die Kosten der homöopathischen Gesundheitsleistungen sollen also nicht auf alle Beitragszahlerinnen umgelegt werden. Dabei sind die Gesetzlichen Krankenkassen in der Ausgestaltung der Leistungen frei.
"Ein Wort, Herr! Sag mir nur ein einziges Wort in diesem Elend!" - "Ich sage dir sogar zwei: Guten Appetit!"
-------
"Es gibt keine Lösung. Weil es kein Problem gibt."