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de mappes
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Spamferkel
Tifferette hat geschrieben:
de mappes hat geschrieben:
CoachingZone hat geschrieben:Bin ich der einzige, der die Mehrwertsteuersenkung nicht für den Kunden, sondern für die Firmen, Handwerker, etc. gedacht sieht, damit diese ihre Umsatzausfälle aus dem Lockdown ein wenig ausgleichen können?


fragte ich mich auch...wenn es so gedacht ist, weiß man wenigstens, dass man keine Preissenkungen zu erwarten hat. Sollte vielleicht dann aber auch so kommuniziert werden.

Konsum anheben, was ja ein großes Ziel des Konjunkturpakets ist, erreicht man aber eher, wenn die Preise sinken

...und wie willst Du als Politiker Preise senken, wenn nicht durch Mehrwertsteuersenkungen?

:?:


ich bin ja kein Politiker, also sehe ich zumindest mal keine andere chance...aber nur drauf hoffen, dass es der Handel ect...umsetzt...gibt es keine andere Handhabe?
Siehe halt die Hygiene-Artikel...da wurde der Zweck der Reduktion überhaupt nicht erreicht; im Gegenteil

wenn es so nicht klappt, dann halt mehr über Konsumgutscheine (wie die Kinderprämie, die ich super finde)?
Denke mal Ideen gibt es genug
Don't criticize what you can't understand

Eine Anschaffung zum Preis von 1190 ist für mich das selbe wie 1160. Es sei denn ich mache das zweimal die Woche. Für den Händler wäre das eher ein Anreiz, den Preis unter 1100 zu tun und dann mehr Volumen = mehr Umsatz. Ich denke so funktioniert’s im Einzelhandel, oder nicht.

AxelKruse_FG
Granadaseggl
Tifferette hat geschrieben:...und wie willst Du als Politiker Preise senken, wenn nicht durch Mehrwertsteuersenkungen?

:?:


Seit spätestens Ludwig Erhard entscheidet nicht mehr der Staat über die Preise - zum Glück für alle.
Ob eine MwSt.-Senkung also den Konsumenten oder das Unternehmen entlastet, hängt von der Preissensitivität ab und nicht von den Wünschen der Politiker. In sensitiven Bereichen (Tankstellen z.B.) wird der Entlastungsbetrag vmtl. weitergegeben, in eher unempfindlichen (Gärtnereien z.B. :mrgreen: ) wohl nicht.

Da kann die Regierung kommunizieren, was sie will, darüber entscheidet der Markt. Bei der Senkung für die Gastronomen hieß es ja noch, dies diene der Stärkung der Solvenz, jetzt ist`s mitmal der Verbraucher, der profitieren soll.

Wie auch immer, aus makroökonomischer Sicht wäre ein Verbleib bei den Unternehmen zu bevorzugen, denn die benötigen Geld zum investieren, während der Konsument gerade sowieso extrem sparsam ist (Sparquote bei 20% von 12%, so hoch wie ewig nicht). Unter dem Kopfkissen nutzt es der Konjunktur nämlich nichts.

Grundsätzlich finde ich die Entscheidungen von heute gut, zum ersten Mal seit langer, langer Zeit. Sowohl die Entlastung für Starkverbraucher, vor allem Familien, als auch die Ablehnung von subventionierten Autokäufen. Vielleicht haben sie ja doch was gelernt von der Abwrackprämie 2009.


de mappes
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Spamferkel
Bücherwurm hat geschrieben:Tiffi,

dein Handwerker nimmt, angenommen, 50 € die Stunde., plus USt., das waren bisher dann 59,50 €;
jetzt 58,00 €!
Erscheint es nicht möglich, dass er eben jetzt netto 52,- € ansetzt; dann hat er mit 16 % oberdrauf brutto sogar ä bissle mehr und netto mehr verdient?
Klar, es ist nur ein Durchlaufbetrag, an sich könnte es ihm egal sein, aber.......


das könnte ich mir auch vorstellen.
hab bei uns auch kaum Handwerker vernommen, die jetzt mehr Luft hätten oder Auftragseinbrüche.
Aber das ist ja nur eine geringe Schnittmenge
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AxelKruse_FG
Granadaseggl
Nice Weather hat geschrieben:Eine Anschaffung zum Preis von 1190 ist für mich das selbe wie 1160. Es sei denn ich mache das zweimal die Woche. Für den Händler wäre das eher ein Anreiz, den Preis unter 1100 zu tun und dann mehr Volumen = mehr Umsatz. Ich denke so funktioniert’s im Einzelhandel, oder nicht.


Nein, so funktioniert es genau nicht. Wenn der Preis vorher bei genau 1190 lag, dann lag er deshalb genau da, weil zu diesem Preis der größte Umsatz gemacht wurde. Warum? Dieses Gleichgewicht hat sich eben irgendwann eingestellt. Durch Marktanalyse, zur Not durch Versuch und Irrtum. Wenn der Händler aber 1190 verlangen kann, weshalb sollte er seine Ware dann aber für 1100 abgeben? Deine Überlegung führt nicht zu mehr Volumen, sondern zu weniger Umsatz bei gleichen Kosten -> weniger Gewinn.

Kann man schon machen, wenn man will.

Tifferette
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Grasdaggl
...vorausgesetzt, dass sich das Marktumfeld nicht ändert. Und das tut es gerade, durch den Einfluss von Corona, weniger Kaufkraft durch erhöhte ARbeitslosigkeit/Kurzarbeit, geringerer Steuersatz, etc. Der Preis ist ja kein statisches, in Stein gemeißeltes Dingens.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

Tifferette
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Grasdaggl
Bücherwurm hat geschrieben:Tiffi,

dein Handwerker nimmt, angenommen, 50 € die Stunde., plus USt., das waren bisher dann 59,50 €;
jetzt 58,00 €!
Erscheint es nicht möglich, dass er eben jetzt netto 52,- € ansetzt; dann hat er mit 16 % oberdrauf brutto sogar ä bissle mehr und netto mehr verdient?
Klar, es ist nur ein Durchlaufbetrag, an sich könnte es ihm egal sein, aber.......


Kann sein. Manche werden es machen, andere nicht. Empirische STudien geben wohl beides her (also: teilweise wird weitergegeben, teilweise nicht). Der Regierung dürfte in diesem Fall beides Recht sein. Entweder der Bruttopreis geht runter, dann hat der Kunde mehr im Säckel für andere Dinge. Oder der Bruttopreis bleibt gleich, dann hat der Handwerker mehr im Säckel (und das ist ja nicht notwendigerweise eine exorbitante Steigerung des Gewinns). Das ist ja das "Schöne" an den Mehrwertsteueränderungen - es ist eine Gießkanne.

Schöne, kleine Auslegungsfrage übrigens: jetzt nehmen wir mal an, der Handwerker hat auf Grundlage Deines Stundensatzes von EUR 50,- ein Angebot erstellt, Nettobetrag gesamt EUR 2.000,-. Dieses Angebot nehme ich an. Dann kommt die Steuersenkung. Bezieht sich die Einigung und damit der Vertrag nun auf den alten Endbetrag X oder auf den alten Nettostundensatz Y? Oder anders rum - kann das Handwerkerle den Differenzbetrag einstreichen oder nicht? Hach ja, schön.
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AxelKruse_FG
Granadaseggl
Tifferette hat geschrieben:...vorausgesetzt, dass sich das Marktumfeld nicht ändert. Und das tut es gerade, durch den Einfluss von Corona, weniger Kaufkraft durch erhöhte ARbeitslosigkeit/Kurzarbeit, geringerer Steuersatz, etc. Der Preis ist ja kein statisches, in Stein gemeißeltes Dingens.

Daher der Hinweis zur Preissensitivität. In sehr sensitiven Bereichen sind diese Faktoren um ein Vielfaches gewichtiger als bspw. die Märchensteuer. Der Dieselpreis ist um bald ein Drittel gefallen im letzten Vierteljahr, wegen der geänderten Marktlage. Da machen die 3% den Bock jetzt nicht mehr fett.

Aber Du tust uns den Gefallen und informierst uns, wenn Dein Landschaftsgärtner aufgrund der MwSt.-Senkung einen Preisnachlaß gewährt. Was mich natürlich sehr freuen würde.




Flache9
AxelKruse_FG hat geschrieben:
Nice Weather hat geschrieben:Eine Anschaffung zum Preis von 1190 ist für mich das selbe wie 1160. Es sei denn ich mache das zweimal die Woche. Für den Händler wäre das eher ein Anreiz, den Preis unter 1100 zu tun und dann mehr Volumen = mehr Umsatz. Ich denke so funktioniert’s im Einzelhandel, oder nicht.


Nein, so funktioniert es genau nicht. Wenn der Preis vorher bei genau 1190 lag, dann lag er deshalb genau da, weil zu diesem Preis der größte Umsatz gemacht wurde. Warum? Dieses Gleichgewicht hat sich eben irgendwann eingestellt. Durch Marktanalyse, zur Not durch Versuch und Irrtum. Wenn der Händler aber 1190 verlangen kann, weshalb sollte er seine Ware dann aber für 1100 abgeben? Deine Überlegung führt nicht zu mehr Volumen, sondern zu weniger Umsatz bei gleichen Kosten -> weniger Gewinn.

Kann man schon machen, wenn man will.


Es geht um Kaufanreize für den Endkunden.
Natürlich kann der Händler bei 1190 € sogar 30 € mehr Marge zu generieren als vorher zum gleichen Verkaufspreis.
Aber der Endkunde sucht eben genau den, der eben für 1160 € verkauft.
Das muss aber jeder selbst entscheiden.


Bücherwurm
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Lombaseggl
Tiffi@
Bei deinem Maurer-Bauvertrag ist die Leistung erbracht, wenn sie nach Fertigstellung von dir abgenommen wird. Die Abnahme ist in aller Regel der maßgebliche Zeitpunkt für die (Schluss)zahlung..

Wird also die werkvertraglich geschuldete Bauleistung erst nach der USt-Absenkung fertig, dann dürfte auf den Werklohn die ermäßigte USt von 16% anzuwenden sein.
Arg.: Es gilt das Zuflussprinzip und die steuerliche Lage zu diesem Zeitpunkt

Ist ja ne exotische Situation, denn normal ist es anders herum: USt wird zwischen Vertragsabschluss und Abnahme erhöht

Bücherwurm
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Lombaseggl
alles zurück: Steuerrecht kennt Schamfrist bei USt-Änderung....... :oops: :oops: :oops: :lol:


Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 29 Umstellung langfristiger Verträge
(1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß bei einer Änderung dieses Gesetzes.

Southern Comfort
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Halbdaggl
Schön, dass ihr das Steuerthema schon durchhabt. Alles schon gesagt...

Wobei... eines noch... Gastwirte.

Durch den Hausverkauf ist ja nur noch 7% fällig, statt regulären 19% (wenn man sich zum Essen hinsetzt).
Die Regierung fand das jetzt eine gute Corona-Maßnahme, diesen Satz dauerhaft zu senken, also auf alle Speisen, Getränkle sollen weiterhin auf 19% bleiben.

"Vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 sollen die Gastronomen nur noch 7% Umsatzsteuer abführen müssen. Das hat jedenfalls der Koalitionsausschuss beschlossen"


Wir halten fest...

USt auf Bier
heute 19%
ab 01.07.2020 16%
ab 01.01.2021 19%

USt auf Currywurst und Pommes (zum hier essen)
heute 19%
ab 01.07.2020 5%
ab 01.01.2021 7%
ab 01.07.2021 19%

USt auf Currywurst und Pommes (zum mitnehmen)
heute 7%
ab 01.07.2020 5%
ab 01.01.2021 7%

Southern Comfort
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Halbdaggl
Bücherwurm hat geschrieben:alles zurück: Steuerrecht kennt Schamfrist bei USt-Änderung....... :oops: :oops: :oops: :lol:


Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 29 Umstellung langfristiger Verträge
(1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß bei einer Änderung dieses Gesetzes.


Naja, das hat schon seine Relevanz, wenn Du bspw. ein Bauprojekt leitest und dem Kunden je nach Baufortschritt Abschlagsrechnungen stellst, die dann mit einer Schlussrechnung in 3 Jahren verrechnet werden.

Southern Comfort
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Halbdaggl
Ein Blick in den Anwendungserlass hilft auch:

Bei einer Änderung der Steuersätze sind die neuen Steuersätze auf Umsätze anzuwenden, die von dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift an bewirkt werden. Auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts kommt es für die Frage, welchem Steuersatz eine Leistung oder Teilleistung unterliegt, ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung. Auch in den Fällen der Istversteuerung ( § 20 UStG ) und der Istversteuerung von Anzahlungen ( § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG ) ist entscheidend, wann der Umsatz bewirkt wird. Das gilt unabhängig davon, wann die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG entsteht.


Also... man schaue auf das LEISTUNGSDATUM, nicht das Rechnungsdatum und auch nicht auf das Zahlungsdatum (Also NIX Zuflussprinzip).

Tifferette
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Grasdaggl
Aber es ist jedenfalls nicht der Zeitpunkt des Angebots oder Vertragsschlusses. Insofern ist Bücherwurms Hinweis auf die steuerrechtliche Bewertung schon richtig.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

Tifferette
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Grasdaggl
Ich sehe gerade - LG Wuppertal hat es im Ergebnis genauso gelöst, und zwar nach der parteipolitisch unsäglichen Absenkung des Steuersatzes für Hotels.

Muss jetzt aber erstmal kochen, schaue es mir später genauer an.
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(Batman)

AxelKruse_FG
Granadaseggl
Ich vermute, daß der Gärtner beim Bruttobetrag bleiben wird und seinen Mehrwertsteuerbetrag nach unten korrigieren wird und so mehr Netto vom Brutto :mrgreen: haben wird. Als Ausgleich wäre ein Kiste guter Rotwein angemessen.

Southern Comfort
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Halbdaggl
Tifferette hat geschrieben:Aber es ist jedenfalls nicht der Zeitpunkt des Angebots oder Vertragsschlusses. Insofern ist Bücherwurms Hinweis auf die steuerrechtliche Bewertung schon richtig.


Ich bin auch nicht sicher, ob „langfristiger Vertrag“ auf Deinen Garten zutrifft, oder ziehst Du da nen Staudamm rein?

Deswegen mein Schwenk auf die Bauprojekte mit Abschlagszahlungen.
Zuletzt geändert von Southern Comfort am 4. Juni 2020 18:19, insgesamt 1-mal geändert.