Auswurf hat geschrieben:Die werden es nicht schaffen, der Partei in ihren manifestierten Grundlagen, eine verfassungsfeindliche Zielsetzung nachzuweisen.
Da genügen keine Nachweise von braunem Gedankengut Einzelner ( selbst wenn das viele sind)
Eine Partei wie die AfD kann sich nicht dahinter verstecken, was sie im Parteiprogramm stehen hat. Der Waldhoff hat natürlich Recht, dass es bei der NPD anders war. Aber das Parteiprogramm allein kann nicht entscheidend sein.
Zunächst mal kommt es darauf an, wer denn die Einzelnen sind und in welchen Positionen die sind. Man nehme mal den Höcke, man nehme den Spitzenkandidaten bei der Europawahl (Name vergessen, sieht aus wie ein Wildschwein). Wenn sich solche Leute in der Partei nicht nur halten, sondern durchsetzen können, dann ist das auch ein Indiz. Oder wenn zB jemand aus dem engeren Zirkel der Parteiführung in Potsdam dabei ist. Es gilt wie immer: ab einem gewissen Punkt sind es keine Einzelfälle mehr.
Daneben gibt es Strukturen, bei denen es ziemlich klar sein dürfte. Völkischer Flügel, aber auch die Jugendorganisationen. Auch das hat natürlich Einfluss - wobei auch natürlich klar ist, dass es allein nicht reicht.
Diese beiden Elemtent sind ja auch schon von mehreren Gerichten bestätigt worden (zB der Bayerische VGH im September). Natürlich "nur" vor dem Hintergrund, dass ein Verdachtsfall vorliegt. Aber die Entscheidungen waren da schon ziemlich deutlich. Das lässt hoffen.
Und was wir alle nicht wissen, und darauf weist auch der Waldhoff hin: wie ist die Beweislage von Seiten der Verfassungsschutzämter? So wie sich der Haldenwang äußert, habe ich auch da Hoffnungen. Davon wird so gut wie alles abhängen.
Die beiden Hinderungsgründe aus den letzten beiden NPD-Verfahren liegen jedenfalls klar nicht (Bedeutungslosigkeit) und hoffentlich nicht (Dichte an V-Leuten) vor. Daher sollte man eben nicht aus der Vergangenheit auf die Zukunft schließen. Hast Du nicht gesagt, ist mir schon klar, aber die NPD-Verfahren werden mir viel zu häufig als Alibi auf dem Schild herumgetragen.