alaphabetin hört sich weniger arschig , aber dafür karnevalistischer an
Was geschah
Der Sachverhalt in Köthen ist schnell erzählt: Ein junger Mann versucht einen Streit von Afghanen über eine Schwangerschaft zu schlichten. „Es kommt zum Streit mit den Afghanen. Augenzeugen sagen, Markus B. sei gegen den Kopf getreten worden. Immer wieder. Er soll gerufen haben: „Hört auf, ich kriege keine Luft mehr.“ Als ihm Hofgäste zu Hilfe kommen wollen, ergreifen die Afghanen die Flucht. Später werden zwei von Ihnen gefasst, sie sollen 18 und 20 Jahre alt sein.“, schreibt die Zeitung Volksstimme. Markus B. war kein Spitzensportler, kein ganz gesunder Mann. Er trug einen Herzschrittmacher. So weit der Fall.
Polizei: „Herzversagen“
Es ist nicht notwendig, auf die grauenhaften Details einzugehen. Aber auf die Behandlung des Falls. Die Landespolizeidirektion Sachsen-Anhalt-Ost berichtet: „Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht.“
Diese Meldung ist überraschend. Mündlich also berichtet der untersuchende Gerichtsmediziner; angeblich hat er bereits sehr weitreichende Kenntnis: „kein kausaler Zusammenhang“. Später werden empörte Mediziner berichten, dass Herzversagen häufig angegeben wird, wenn die eigentliche Ursache unklar ist. Sollte hier bereits eine falsche Spur gelegt werden? Gehen Obduktionen so schnell?
#Herzversagen
Weit verbreitet wird der Polizeibericht durch die Hamburger Wochenillustrierte „Die ZEIT“, die den Polizeibericht mit einem „Hashtag“ versieht, einer Raute: „Der in #Köthen verstorbene 22-Jährige ist nicht durch Gewalt ums Leben gekommen, sondern durch #Herzversagen.“
Die Verwendung einer Raute Twitter wird kombiniert mit einer Art Schlagwort, unter dem man dann entsprechende Themen finden kann. Es ist auch immer ein begriffliches Mittel, um Meinung zu erzeugen. Und in diesem Fall ist es mehr als zynisch. An der Meldung der ZEIT fällt mehrerlei auf:
Es soll also nicht Gewalt gewesen sein, weswegen der junge Mann zu Tode kam? Nun hat Gewalteinwirkung unterschiedliche Folgen. Bei einem Top-Gesunden sicherlich andere als bei einem gesundheitlich weniger Widerstandsfähigen. Die Rechtssprechung kennt das. Paragraph 227 des Strafgesetzbuches sagt in Absatz 1: Verursacht der Täter durch die Körperverletzung den Tod der verletzten Person, so ist die Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.“
Dieser Sachverhalt wird entlang dieser Linie vom Gericht aufzuklären sein. Die Richter müssen sich mit medizinischen Gutachten Klarheit verschaffen und klären, ob der Tod beabsichtigt war; dann ist es Mord, oder in Kauf genommen wurde. Bei der Strafzumessung wird dies berücksichtigt. Aber ob schwere Tritte gegen den Leib und den Kopf wirklich rechtfertigen, davon auszugehen, der Betroffene wäre ohnehin an diesem Abend gestorben? So ganz ohne Fremdeinwirkung? Wohl kaum. Es ist erschreckend. Konsequenterweise hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau den Untersuchungshaftbefehl wegen des „Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge erlassen.“ Davon ist aber nirgends zu lesen, nur vom plötzlichen sterben eines Mannes, ganz ohne Vorgeschichte.
Erschreckend ist, wie mit dem Polizeibericht und der ZEIT eine Art Sprachregelung in die Welt gesetzt wurde. Eine Sprachregelung, an die sich viele halten.
So meldete das ZDF und später fast wortgleich die Tagesschau: Über die genauen Tatumstände ist noch nichts bekannt. Allerdings starb Markus B. „mit Sicherheit“ an Herzversagen.
Das ZDF setzt bei den heute-Nachrichten noch einen drauf: „Vom Umfeld des Toten weiß man, sein Bruder ist ein vorbestrafter rechtsextremer Intensivtäter.“ Dass der Bruder ein Rechtsexremist ist, was sagt das über den Toten? Was wollen die Medien damit über den Toten sagen?
Das ist eine bemerkenswerte Rechercheleistung. Man kennt die Identität des Opfers nicht. Aber die des Bruders ist bekannt. Ist es relevant zu wissen, was den Bruder eines Opfers auszeichnet? Wo doch sonst in deutschen Medien neuerdings Täter nicht mehr genannt werden – aber jetzt die Familienangehörigen des (unbekannten) Opfers? Das ungute Gefühl entsteht: Die Drehung der Nachricht vom „Herzversagen“ reicht noch nicht. Jetzt soll das Opfer auch noch poltisch diskreditiert werden. Ehrlich gesagt: Ich habe die Nachricht gesehen und dachte: „Aha, eine Auseinandersetzung unter Rechtsradikalen“. Der Bayerische Rundfunk wird sich noch in der Nacht für die Übernahme dieser Formulierung entschuldigen und löscht die gedankenlose Meldung vom zufälligen Herztod. Von ZEIT, ZDF und ARD fehlt solches bisher.