Die Pressemitteilung des BVerfGs ist 5 DIN A 4 Seiten lang; es befasst sich ausschließlich mit Fragen der Gesetzgebungskompetenz, also wer ist legitimiert, das Betreuungsgeld zu schaffen? Der Bund oder die Länder!
Da es der Bund gemacht hatte, aber die Länder zuständig waren, war es verfassungswidrig. Soweit klar.
Zur Frage, ob das vorliegende Betreuungsgeld in der Sache verfassungsgemäß ist, sagt das Gericht nichts.
Zu behaupten, das Betreuungsgeld sei wegen seine Inhalts gescheitert, gibt der Beschluss nix her!
Da es der Bund gemacht hatte, aber die Länder zuständig waren, war es verfassungswidrig. Soweit klar.
Zur Frage, ob das vorliegende Betreuungsgeld in der Sache verfassungsgemäß ist, sagt das Gericht nichts.
Zu behaupten, das Betreuungsgeld sei wegen seine Inhalts gescheitert, gibt der Beschluss nix her!