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Tifferette
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Grasdaggl
vivafernanda hat geschrieben:Der ethische Konflikt bleibt: Vorher hatte das Gesetz in die eine Richtung einen Schaden nun in die andere

Ernst gemeinte Verständnisfrage - was ist die "andere"?
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

vivafernanda
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Granadaseggl
Wenn es vorher zu schwer war, sein Recht auf Selbstbestimmung zu exekutieren, ist es nun zu einfach. Ich WEISS, dass das saublöd klingt, denn wer schreibt mir sonst im Leben erfolgreich was vor? Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und älles, gell.
Das Problem ist die Praxis, in der das ausgeübt werden muss. Es ist unfassbar schwierig, Sterbende und Schwerkranke gemäss ihren Wünschen nach Leben und Tod ehrlich zu begleiten. Die einen müssen sterben, obwohl sie partout nicht wollen. Die andere wollen sterben, weil sie die Schnauze voll haben. Denen konnten wir bisher auch nicht helfen. Das schien mir irgendwie gerecht. So ist das Leben. Die einen kriegen ein Kind vom Fummeln, könnte man meinen manchmal, die anderen setzen Himmel und Hölle in Bewegung und kriegen kein eigenes.

Naja. Das Problem ist einfach, dass man sich davor fürchtet, dass jemand manipuliert wird oder auch nur meint, sich töten zu müssen, weil es ja jetzt möglich ist. Der Schutz der Schwächsten wird da groß geschrieben, bei diesen Bedenken gegen die aktive Sterbehilfe.
Und da sagen die Richter bisher auch nur: Nee, des darf mer klar ned. Aber wie verhindern?
Die Einwände
Eine Hand, die schiebt, ist besser als 100 Hände, die ziehen.

Tifferette
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Grasdaggl
Unter Westfalen hat geschrieben:Der Spruch wird dem Gesundheitsminister nicht gefallen.
Hat er nicht durch rigorose Negativauslegung des Paragraphen verhindert, dass selbst in allerschwersten Fällen das Recht auf Suizid verwehrt wurde?


knaust hat geschrieben:Finde auch, dass dies eine erfreuliche Nachricht ist. Was mir noch nicht klar ist: welche Auswirkungen hat das Urteil auf das ärztliche Standesrecht. Vielleicht weiß einer der anwesenden Juristen etwas dazu?

Für beide Fragen - siehe die letzten Absätze:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ou0tr2Y698
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

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Tifferette
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Grasdaggl
@Lissy: Das Gericht hat nur gesagt, dass das pauschale Verbot, so wie es jetzt ist, nicht zulässig ist. Die listen einen ganzen Katalog von denkbaren Eingriffen auf.

LTO hat geschrieben:Gleichzeitig stellen die Verfassungsrichter fest, dass durchaus eine Regulierung erfolgen könnte. Zum Beispiel durch prozedurale Sicherungsmechanismen, Aufklärungs- und Wartepflichten, über Erlaubnisvorbehalte, die die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten sichern, bis zu Verboten, auch strafrechtlicher Art, besonders gefahrträchtiger Erscheinungesformen der Suizidhilfe.


Das ein gewisser Grad an Dilemma immer verbleibt, das ist klar. Aber die Grundsatzentscheidung, dass die Entscheidung beim Betroffenen und nicht beim Staat liegt, die ist meiner Meinung nach richtig und überfällig.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

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vivafernanda
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Granadaseggl
Da stimme ich Dir zu, da geht es einfach mal ums Prinzip.

Bin wirklich gespannt , was sich in meinem Alltag in der Zukunft verändern wird und auf Reaktionen meines beruflichen Lagers.
Eine Hand, die schiebt, ist besser als 100 Hände, die ziehen.

knaust
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Lombaseggl
Meine Frage wird da doch nicht behandelt oder bin ich blind?
Habe aber in der Zwischenzeit gelesen, dass das Gericht Änderungen am ärztlichen Standesrecht angeregt hat. Man darf gespannt sein, ob die Ärztekammern das auch tatsächlich umsetzen, da manche ÄKs sich in der Vergangenheit im Hinblick auf die Suizidbeihilfe ziemlich verbohrt gezeigt haben.





Flache9
Cantona hat geschrieben:https://taz.de/Hanau-und-Rechtsextremismus/!5664458/

RONYA OTHMANN

 UND CEMILE SAHIN

Hanau und RechtsextremismusTürkische Nazis sind auch Nazis

AKP-nahe Akteure vereinnahmen die Opfer von rassistischem Terror in Deutschland. Das darf die weiße Mehrheitsgesellschaft nicht länger ignorieren.


Weiße Mehrheitsgesellschaft ???
Gehts noch rassistischer ?
Cemile Sahin ist Kurdin und sie macht das gleiche wie die, denen sie das vorwirft. Sie instrumentalisiert ebenfalls die Opfer gegen die Nationalisten.
Alle bekloppt !

Und die TAZ zu lesen ist ja schlimmer als die BILD.
Zuletzt geändert von Flache9 am 26. Februar 2020 21:28, insgesamt 1-mal geändert.


Unter Westfalen
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Grasdaggl
Tamasi hat geschrieben:Fritzenfritz bei seiner Siegspiel-PK:

Die CDU muss wieder eine Partei der jungen Leute werden.


Oh. War sie das jemals?


Was das Gedankengut betrifft,
ist die älteste Gruppe die Junge Union.
Noch älter als die JuLis.
:mrgreen:
Für eine freie und selbstbestimmte Ukraine.


Unter Westfalen
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Grasdaggl
Ich kapiere es nicht.
Das wirft alles, was wir 68 theoretisch aufgebaut und unterfüttert haben, über den Haufen. :x

Zum Glück sind meine Töchter und Enkel (bis jetzt :cyclops: ) normal.
Für eine freie und selbstbestimmte Ukraine.

Nilkheimer
Halbdaggl
vivafernanda hat geschrieben:@nilks: Leit.?

Verursacht wurde mE durch das alte Gesetz nichts, wohl aber verlängert.

Der ethische Konflikt bleibt: Vorher hatte das Gesetz in die eine Richtung einen Schaden nun in die andere.

Bin gespannt. Die Palliativverbände sind unglaublich sensibel, wenns ums Leben verkürzen geht.


"Leit" - ja, ein Leiturteil gegen individuelles Leid, sehr schön ;-).

Und doch, das "alte" Gesetz (so alt war es gar nicht) hat den Straftatbestand der Beihilfe zum Suizid überhaupt erst geschaffen. Davor war (JEDE!) Beihilfe zum (ebenfalls straflosen - nicht lachen, in Österreich, Polen u.a. ist z.B. versuchter Suizid strafbar, oder war es zumindest) Suizid völlig straflos. Das Gesetz war eine reine "Lex Kusch", und ging gegen den Sterbehilfe-Verein von Roger Kusch vor, der den rechten und Christen und der rechten Christen ein Dorn im Auge war. Ein Lobbygesetz und eine das für unsere Grundordnung konstituive individuelle Selbstbestimmungrecht auf übelste Weise beschränkende Regelung. GOTT sei Dank ist damit jetzt Schluss. Ich bin echt froh.
Aber das macht doch nichts.

vivafernanda
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Granadaseggl
Bin auch froh, denn man hatte ja eine Regelung geschaffen, die keine war.

Allerdings ging der Lex Kusch eine intensive und für Bundestagverhältnisse sehr offene und ernste Debatte voraus. Leicht gemacht hat man es sich nicht und auch jetzt wird es schwierig werden, das Karlsruher Urteil in ein Gesetz zu bringen, das im Leben bestehen kann. Es ist alles so ambivalent. Immer hat man bei jedem sinnvollen Vorschlag das GEfühl, dass es gut und nicht gut gleichzeitig ist.
Eine Hand, die schiebt, ist besser als 100 Hände, die ziehen.

higgi
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Grasdaggl
Also Dieses Wahlsystem in den USA ... erst diese Primaries, in denen es nur darum geht möglichst viel Schlamm auf die eigenen Kollegen zu werfen, um dann für später den besten Schlammwerfer auf den politischen Gegner zu hetzten.
Das dümmste System aller Demokratien
von daher

thoreau
Granadaseggl
Es war in seiner Gesamtheit für eine andere Zeit gedacht - und geeignet. Aber bei den dringend nötigen Reformen gibt es das gleiche Problem wie in vielen Ländern... Die Parteien, die es ändern könnten, haben daran sehr wenig Interesse.



Airwin
Das deutsche Wahlsystem ist allerdings auch nicht Nobelpreisverdächtig.


allerdings - wir haben das 2 größte parlament nach dem chinesischen volkskongress, deutlich größer als der kongress in den USA mit ihren 300 mio einwohnern. Und das weil die parlamentarierInnen reformen verhindern um ihre pfründe zu schützen. Ein peinliches schauspiel.

Tifferette
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Grasdaggl
....und heute bestätigt das BVerfG im Grundsatz auch das Kopftuchverbot, jedenfalls bei hoheitlichem Auftreten. Fleißig, fleißig.
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(Batman)

Flache9
Müssen jetzt Nonnen die auch in Schulen, Kindergärten und Internaten auch ihr Kopfbedeckung ablegen ?
Immerhin arbeiten sie auch teils als Referendarinnen. Bin Neugierig.