Tifferette hat geschrieben:Airwin hat geschrieben: wer sagt denn (außer dir), dass ein privater betreiber keine zensur ausüben kann?
Um es kurz zu machen,in absteigender Reihenfolge:
- Grundgesetz
- Bundesverfassungsgericht
- jeder, der nur einen kleinen Funken Ahnung von der Materie hat
- Wikipedia
- Duden
Da wird zwar nicht gesagt, dass Zensur nicht privat betrieben werden kann. Weil es nämlich per definitionem STAATLICH ist und man es daher nicht extra erwähnen muss. Ähnlicher Sachverhalt: man muss nicht erwähnen, dass Wasser nicht trocken ist. Weil es nämlich nass ist. Eigentlich einfach.
Wobei: Ach weißt Du - vergiss es, habe ich mir alles ausgedacht. Du wirst ganz böse zensiert. Pfui.
du hättest dich über das grundgesetz schreiben sollen, nur keine falsche bescheidenheit! Mein wikipedia sagt da allerdings was anderes als deines
:
Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Massenmedien oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden
und "in der regel" heißt eben dass es auch ausnahmen geben kann.Und diese ausnahmen scheinen relativ bekannt und auch heissss diskutiert zu sein, wie ein blick in die presse verrät. Es gibt eben auch eine welt außerhalb der juristerei und da scheint man sich durchaus mit dem thema einer
nichtstaatlichen zensur - die es ja laut dir gar nicht geben kann - zu beschäftigen.
Nur mal ganz auf die schnelle:
Die FAZ beschwert sich über zensur durch (den staat) facebook im bereich der kunst:
https://www.faz.net/aktuell/stil/drinne ... 38110.htmlAuch die süddeutsche beklagt zensur im internet: wenn die unabhängigkeitserklärung zur hassrede wird...
https://www.sueddeutsche.de/digital/zen ... -1.4043811Die frankfurter rundschau fücrhtet " Uploadfilter können zur Zensur missbraucht werden"
https://www.fr.de/politik/eu-urheberrec ... 64686.htmluswusw . Nun kann man natürlich nicht davon ausgehen dass diese redaktionsstuben von weltklassejuristen durchsetzt sind , aber das thema "zensur durch private " scheint zumindest mal auf dem tisch zu sein.
ich vermute mal dass es durch die für uns alle neue welt des internets
sogar unter juristen fragen bzgl einer möglichen mittelbaren drittwirkung vor Art.5 gibt oder ob der einsatz von uploadfiltern als eingriff in den schutzbereich von Art.5 bewertet werden kann. Aber eigentlich gehts mir - wie schon in den vorigen beiträgen geschrieben nicht um juristisches und auch weniger um den begriff.
Im segglpforum wird das hausrecht eben willkürlich ausgeübt. Oder gibt es einen sachlichen grund der gegen die verwendung von greta oder depardieu als avatar spricht? Und wie ist das kommentarlose sperren der avatarfunktion ohne irgendeine begründung/verwarung, was weiß ich , zu werten?
Wahrscheinlich geht es da viel mehr um das gezielte behindern von usern mit unerwünschten meinungen. Nenn das wie du willst , für mich hat das durchaus etwas von zensur.