Ebenso Staatsanwalt Tobias Oliver Kulhanek, Nürnberg, der folgenden Fall behandelt (JA 2016, 102, 103):
Fall 3: 15:20 Uhr: Noch zehn Minuten bis zum Anpfiff. Der Stadionsprecher verkündet die Aufstellungen beider Mannschaften. Hierzu entzündet der Gästefan D eine Bengalfackel und legt diese vor sich auf den Boden. Aus der Bengalfackel quillt sofort dichter blauer Rauch, der die umstehenden Personen einhüllt. Aus vergangenen Fällen mit Pyrotechnik ist StA Z bekannt, dass aufgrund der kurzen Expositionsdauer und der guten Belüftung in einem offenen Stadion andauernde oder gravierende Schädigungen eines gesunden Menschen eher unwahrscheinlich sind, wenn dieser nicht in näheren Kontakt mit der Fackel gerät und keine übermäßig großen Mengen an Rauch einatmet.
Jedenfalls unter Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo könne nicht von einem hinreichenden „Billigen“ ausgegangen werden. Es sei auch zu bedenken, dass das Abbrennen bengalischer Lichter in vielen Ländern ausdrücklich gestattet ist.
Edit: Schlurger, ich bezweifele natürlich nicht, dass die Polizei Bad Cannstatt das anders darstellt. Aber ob solche Fälle überhaupt zu strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder sogar zu einer strafrechtlichen Verurteilung durch ein Gericht führen würden, glaube ich kaum.