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Diese Bestimmung besagt, dass es dem Torwart nicht gestattet ist, den Ball mit seinen Händen zu berühren, wenn das Zuspiel durch einen Mitspieler der eigenen Mannschaft kontrolliert per Fuß oder Einwurf erfolgt ist. Weiterhin ist zu beachten:
Der Torwart darf den Ball mit der Hand berühren, wenn
ihm der Ball von einem Mitspieler z. B. mit dem Kopf, der Brust oder dem Knie zugespielt wurde oder
das Zuspiel des Mitspielers offensichtlich unkontrolliert erfolgte, z. B. durch einen Pressschlag oder „Querschläger“.
Um die Wirksamkeit der Regel sicherzustellen, wurden denkbare Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlossen:
Wird der Ball nach Auffassung des Schiedsrichters mit der Absicht zum Torwart gespielt, die Regel zu umgehen, so hat dieser bereits den Versuch zu ahnden, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einem Handkontakt des Torwarts kommt.
Beispiel: Ein Spieler hebt den Ball mit der Fußspitze an, damit ihn ein Mitspieler mit dem Kopf zum eigenen Torwart spielt. Das Zuspiel mit dem Kopf würde dem Torwart eigentlich die Berührung mit der Hand erlauben. Um eine solche Umgehung zu verhindern, ist festgelegt, dass bereits der Versuch unsportlich ist (Ahndung siehe Verstoß).
Der Torwart darf den ihm per Fuß zugespielten Ball eines Mitspielers auch dann nicht in die Hand nehmen, wenn er diesen zunächst in zulässiger Weise annimmt.
Beispiel: Der Torwart nimmt einen Rückpass (im Sinne der Regel) zunächst in erlaubter Art und Weise z. B. mit der Brust oder dem Fuß an. Dennoch darf er einen solchen Ball in dieser Spielsituation danach nicht mit der Hand berühren.
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