wenn mit dem Fuss gegen den Kopf getreten wird, aber so ist es doch nicht, oder?
doch, das ist so ziemlich immer versuchter Totschlag.
#verpisst euch alle#
wenn mit dem Fuss gegen den Kopf getreten wird, aber so ist es doch nicht, oder?
ich bin kein Jurist aber meine reichhaltige Erfahrung sagt, dass der Richter in seinem Urteil völlig frei ist. Er hat die Möglichkeit was komplett anderes zu entscheiden, wenn sich im Prozess eine gewisse faktenlage ergibt.Savard hat geschrieben:Kurze Frage an die anwesenden Rechtsver... ääh ...steher
Wenn die Staatsanwaltschaft anklage wegen versuchten Mordes erhebt, kann der Richter ihn (also den Angeklagtem, nicht den Staatsanwalt) auch wegen eines geringeren Verbrechens verurteilen? Also bspw. zu dem Schluss kommen, dass es "nur" versuchte schwere Körperverletzung war?
Also mein rein subjektives boulevardesk-anekdotisches Empfinden sagt mir auch, dass der Vorwurf des Versuchten Mordes in dem Fall irgendwie ungewöhnlich ist. Dann muss die Anklage eigentliuch auch jedesmal so lauten, wenn mit dem Fuss gegen den Kopf getreten wird, aber so ist es doch nicht, oder? NIcht dass ich das falsch finde, wundern tut es aber schon. Vermute auch stark, das hängt mit dem Beruf des Opfers zusammen, und damit, dass er denselben in jenem Moment ausgeübt hat.
Savard hat geschrieben:Kurze Frage an die anwesenden Rechtsver... ääh ...steher
Wenn die Staatsanwaltschaft anklage wegen versuchten Mordes erhebt, kann der Richter ihn (also den Angeklagtem, nicht den Staatsanwalt) auch wegen eines geringeren Verbrechens verurteilen? Also bspw. zu dem Schluss kommen, dass es "nur" versuchte schwere Körperverletzung war?
Also mein rein subjektives boulevardesk-anekdotisches Empfinden sagt mir auch, dass der Vorwurf des Versuchten Mordes in dem Fall irgendwie ungewöhnlich ist. Dann muss die Anklage eigentliuch auch jedesmal so lauten, wenn mit dem Fuss gegen den Kopf getreten wird, aber so ist es doch nicht, oder? NIcht dass ich das falsch finde, wundern tut es aber schon. Vermute auch stark, das hängt mit dem Beruf des Opfers zusammen, und damit, dass er denselben in jenem Moment ausgeübt hat.
Kronenclub hat geschrieben:auch Richter urteilen subjetiv. Es steht ja schließlich nicht alles in irgendwelchen Gesetzen.
Savard hat geschrieben:Kurze Frage an die anwesenden Rechtsver... ääh ...steher
Wenn die Staatsanwaltschaft anklage wegen versuchten Mordes erhebt, kann der Richter ihn (also den Angeklagtem, nicht den Staatsanwalt) auch wegen eines geringeren Verbrechens verurteilen? Also bspw. zu dem Schluss kommen, dass es "nur" versuchte schwere Körperverletzung war?
thoreau hat geschrieben:
Der Richter kommt zu dem Urteil, das sich ihm im Laufe des Verfahrens ergibt.
Nilkburger04 liegt wahrscheinlich gerade mit Herzinfarkt zu Hause.
Savard hat geschrieben:Wenn die Staatsanwaltschaft anklage wegen versuchten Mordes erhebt, kann der Richter ihn (also den Angeklagtem, nicht den Staatsanwalt) auch wegen eines geringeren Verbrechens verurteilen? Also bspw. zu dem Schluss kommen, dass es "nur" versuchte schwere Körperverletzung war?
Savard hat geschrieben:Also mein rein subjektives boulevardesk-anekdotisches Empfinden sagt mir auch, dass der Vorwurf des Versuchten Mordes in dem Fall irgendwie ungewöhnlich ist. Dann muss die Anklage eigentliuch auch jedesmal so lauten, wenn mit dem Fuss gegen den Kopf getreten wird, aber so ist es doch nicht, oder? NIcht dass ich das falsch finde, wundern tut es aber schon. Vermute auch stark, das hängt mit dem Beruf des Opfers zusammen, und damit, dass er denselben in jenem Moment ausgeübt hat.
Aber von außen betrachtet denke ich schon dass Polizisten einen besonderen Schutz genießen sollten.
die Stuttgarter Nachrichten hat geschrieben:Stuttgart - Zu Beginn der Hauptverhandlung vor drei Wochen schien schnell alles klar zu sein. Der 18-jährige Extremfan des VfB Stuttgart legte ein schonungsloses Geständnis ab, beteuerte seine Reue und bat die zwei von ihm und einem Mob aus Ultras attackierten Polizisten um Verzeihung. Er gab sogar zu, eine vorher abgerissene Parkhausschranke auf einen der Hundeführer geworfen zu haben, und zwar in Richtung Oberkörper und Kopf.
Jetzt ist nichts mehr klar. Am Geständnis des ehemaligen Kirchenchorsängers und jetzigen Studenten hat sich zwar nichts geändert. Doch Cornelie Eßlinger-Graf, Vorsitzende Richterin der 4. Strafkammer, ist ebenso verschnupft wie die Verteidigung. Bei der Vernehmung von Polizeibeamten, die sich in der Ultraszene auskennen, tauchen plötzlich neue Zeugen und sogar Beschuldigte auf, von denen niemand wusste.
„Tut die Scheißköter weg“
Am Abend des 6. März dieses Jahres, der VfB hatte gerade 0:0 gegen Hertha BSC gespielt, waren zwei Beamte der Hundeführerstaffel mit ihren Hunden Hotch und Joy von rund 80 VfB-Ultras auf der Eisenbahnstraße an ihrem Einsatzfahrzeug erst beschimpft („Scheißbullen, tut die Scheißköter weg“) und dann angegriffen worden. Feuerzeuge flogen ebenso wie schwere Steine und Flaschen. Der Angeklagte schleuderte eine drei Kilo schwere Schranke gegen einen Beamten. Dessen Kollege wurde von einem Wurfgeschoss am Kopf getroffen und ging zu Boden, seine Hündin Joy wurde getreten. Erst als einer der Beamten drei Warnschüsse abfeuerte, flohen die Täter. Der Angeklagte hat ausgesagt, er könne keine Mittäter benennen. Der Pulk habe aus Mitgliedern verschiedener Ultra-Gruppen bestanden, alle seien vermummt gewesen.
Am Dienstag sagte nun eine szenekundige Polizistin vor Gericht aus, sie habe anhand der Videos zwei ihr bekannte Ultras identifizieren können. Die Augen der Richterinnen und Richter sowie der beiden Verteidiger wurden groß und größer. Denn davon wusste man bis dato nichts. Der eine identifizierte Ultra, so sei auf dem Video zu sehen, trete die Hündin des einen Beamten, der andere Ultra stehe neben dem Angeklagten in „aufwiegelnder Pose“.
Beide Fußballrowdys seien vernommen und wegen Landfriedensbruchs angezeigt worden. Beide hätten die Aussage verweigert. In den Ermittlungsakten zum laufenden Prozess tauchen sie indes nicht auf. Ebenso wenig wie ein unbeteiligter Mann, der zur Tatzeit in einem Auto nahe des Tatorts auf dem Beifahrersitz saß und freie Sicht gehabt haben soll. Auch er ist offenbar von der Polizei vernommen worden, in den Ermittlungsakten aber nicht zu finden. „Ich bin ziemlich angefressen“, so Vorsitzende Richterin Eßlinger-Graf.
Verteidigung will Aussetzung des Verfahrens
Verteidiger Markus Bessler hat daraufhin beantragt, das Hauptverfahren auszusetzen. Beim jetzigen Verfahrensstand sei eine sachgerechte Verteidigung nicht mehr gewährleistet, so Bessler. Zumal seit Beginn des Prozesses am 29. September eine Vielzahl von neuen Beweismitteln aufgetaucht sei, unter anderem eine unüberschaubare Anzahl von Videosequenzen, die das Tatgeschehen aus verschiedenen Blickwinkeln aufzeigen würden.
Nach der Vernehmung mehrerer Polizeibeamter kristallisiere sich zudem heraus, dass die Polizisten nicht einmal wüssten, wer Hauptsachbearbeiter des Falles sei. Er verstehe auch nicht, so Bessler, warum die zwei identifizierten mutmaßlichen Mittäter lediglich des Landfriedensbruchs beschuldigt werden, sein Mandant aber eines versuchten Tötungsdelikts. „Ich möchte mich hier nicht für dumm verkaufen lassen“, so Bessler. Es scheint so, dass die Strafkammer selbst Abstand vom Vorwurf des Totschlagsversuchs nimmt.
Die folgenden beiden Prozesstage fallen aus. Am 30. Oktober soll nun unter anderem der unbeteiligte Zeuge gehört werden. Wie es dann weitergeht, ist unklar. Der Angeklagte ist gegen Kaution auf freiem Fuß.
Tifferette hat geschrieben:darkred hat geschrieben:
Ist gut.
Die Bewertung ist ganz sicher immer eine durch und durch objektive und unfehlbare.
Natürlich ist sie das nicht. Nur erfolgt die Bewertung durch jemanden, der sich mit den Regeln bzw. den Regeln der Bewertung auskennt. Und nicht durch jemanden, der - bei allem Respekt - von der Materie nicht allzu viel weiß und trotzdem einfach mal mitquatschen will.
Die Ausschlachtung durch die Medien kann jeder gerne bewerten, wie er will. Die Hintergründe der Ultrabewegung genauso. Oder die Frage, ob junge Männer generell schwanz- und hormongesteuert sind. Aber bei strafrechtlichen Bewertung einfach mal ein wenig zurücklehnen, sonst wird es schnell absurd. So auch hier.
Tifferette hat geschrieben:Na ein Glück, dass wir ne Hauptverhandlung haben. Dann muss man nämlich ins ins Blaue hinein raten.
Die Polizei gehört jedenfalls mal ordentlich eingeseift. Eine Anklage wegen versuchten Totschlags, und dann solch beschissene Aktenarbeit? Mann, Mann, Mann.
fkAS hat geschrieben:Tifferette hat geschrieben:Na ein Glück, dass wir ne Hauptverhandlung haben. Dann muss man nämlich ins ins Blaue hinein raten.
Die Polizei gehört jedenfalls mal ordentlich eingeseift. Eine Anklage wegen versuchten Totschlags, und dann solch beschissene Aktenarbeit? Mann, Mann, Mann.
Ist das nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft? Die klagt doch wegen versuchtem Totschlag an.
Hätten sie wohl mal vorher die Ermittlungsarbeit besser studieren und koordinieren sollen.
Kronenclub hat geschrieben:Das war doch von vornerein klar, dass die Anschuldigung nicht haltbar sein wird.