Die Begründung, der Handelsregistereintrag habe sich verzögert, weil die Bilanz zum 31.12.2017 noch nicht vorgelegen habe, halte ich für Humbug.
Natürlich hängt beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen der endgültige Kaufpreis häufig von einem (zum Zeitpunkt des Verkaufs, also der notariellen Beurkundung) noch nicht vorliegenden Jahresabschluss ab. Aber in der Regel ist kein Käufer der Anteile so bescheuert und wartet ab, bis der Abschluss endlich fertig ist. Er wäre in diesem Fall ja noch kein Gesellschafter und hätte null Einfluss auf die Company (die beispielsweise munter alle Assets verscherbeln könnte, ohne dass der Käufer dies verhindern kann).
Gelöst wird das über eine einfache Kaufpreisanpassungsklausel. Es wird ein Zwischenabschluss auf den Zeitpunkt der Verkaufs erstellt. Käufer und Verkäufer vereinbaren, dass im Falle der Abweichung des später erstellten endgültigen Jahresabschlusses nach oben oder unten dann der Betrag X ( = Abweichung) entweder noch gezahlt oder erstattet wird. Fertig.
Hat der Käufer im Falle Quattrex auf diese Anpassung verzichtet und gibt sich mit einer jahrelangen Hängepartie zufrieden, dann spricht meines Erachtens einiges dafür, dass gemauschelt wurde, beispielsweise mit einem verschleiernden Treuhandverhältnis oder einer Rückübertragungsoption.
Mich interessiert, wie das gelaufen ist. Ich glaube, ich schreib dem WD mal ne Mail...