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Unter Westfalen
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Grasdaggl
Dass man sich nicht die Wortführerschaft in Sachen verbale Grenzüberschreitungen nehmen lassen möchte, verwundert nicht.
Häggor, fliag iebor da Näggor, fliag iebor da Rai, fliag midda drennai

Airwin
Tifferette hat geschrieben:Laut CNN International erwägt Deutschland aufgrund des Corona-Ausbruchs die Schließung seiner Grenzen zu Italien.



wissen die ösen und eidgenossen schon von ihrer annektion? Und warum weiß CNN nicht, dass schland seine grenzen per se nicht schließen kann 8) :?:

Airwin
Unter Westfalen hat geschrieben:Dass man sich nicht die Wortführerschaft in Sachen verbale Grenzüberschreitungen nehmen lassen möchte, verwundert nicht.



und du bist in sachen grenze zu italien irgendwo in deiner jugend stehengeblieben :mrgreen: . ?



Nilkheimer
Halbdaggl
Tifferette hat geschrieben:...derweil kippt das BVerfG § 217 StGB, den Sterbehilfeparagraphen. Sehr gut.


Schönste Nachricht seit langem. Il y a vraiment des juges à Karlsruhe! Endlich ist (teilweise wenigstens) Schluss mit dieser unerträglichen christlich-moralisierenden Leitverursachung qua Strafrecht.
Aber das macht doch nichts.

knaust
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Lombaseggl
Finde auch, dass dies eine erfreuliche Nachricht ist. Was mir noch nicht klar ist: welche Auswirkungen hat das Urteil auf das ärztliche Standesrecht. Vielleicht weiß einer der anwesenden Juristen etwas dazu?


Unter Westfalen
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Grasdaggl
Der Spruch wird dem Gesundheitsminister nicht gefallen.
Hat er nicht durch rigorose Negativauslegung des Paragraphen verhindert, dass selbst in allerschwersten Fällen das Recht auf Suizid verwehrt wurde?

Es ist für mich auch irgendwie merkwürdig, wie jemand mit seiner Biographie so erzkonservativ sein kann.
Häggor, fliag iebor da Näggor, fliag iebor da Rai, fliag midda drennai


Tifferette
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Grasdaggl
Zum Thema Assange geht es weiter. Melzer (übrigens Schweizer) repliziert, ebenfalls in der NZZ:

https://www.nzz.ch/meinung/replik-eine- ... ld.1542343

Die beiden werden keine Freunde mehr. Viel Zickenkrieg und verletzte Eitelkeit. Außerdem fühlt sich das Ganze auch wie ein Clash der Rechtsgebiete an (Völkerrecht vs. Strafrecht). Melzer hat Hörnle wohl in mindestens einem Punkt bei einem eigenen Fehler erwischt, in einem anderen liegt er selbst falsch oder betreibt Rabulismus (natürlich wird Assange Verschwörung zum Eindringen in Computersysteme vorgeworfen...).

Das wird noch weitergehen...

Edit:
Schliesslich fordert die Autorin für jedes behauptete staatliche Missverhalten nicht nur den Beweis, sondern auch das Fehlen einer plausiblen alternativen Erklärung. (...) Wenn aber die Grundrechte einer Person zehn Jahre lang in jedem Stadium jedes Verfahrens massiv verletzt werden, wenn diese Fehler in keinem Fall korrigiert werden und sich die involvierten Staaten konsequent weigern, mit den hierfür mandatierten Uno-Mechanismen zu kooperieren, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer völkerrechtskonformen «alternativen Erklärung» erfahrungsgemäss nahe bei null.

Hä? Völkerrechtskonform? Ich erkläre das Völkerrecht einfach mal zum Maßstab, da muss ich schließlich nicht so genau sein, wenn es um Anschuldigungen und Belege geht? Und was ist das Fehlen einer "plausiblen alternativen Erklärung" denn bitte anderes als ein Beweis?
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)


vivafernanda
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Granadaseggl
@nilks: Leit.?

Verursacht wurde mE durch das alte Gesetz nichts, wohl aber verlängert.

Der ethische Konflikt bleibt: Vorher hatte das Gesetz in die eine Richtung einen Schaden nun in die andere.

Bin gespannt. Die Palliativverbände sind unglaublich sensibel, wenns ums Leben verkürzen geht.
Eine Hand, die schiebt, ist besser als 100 Hände, die ziehen.


Tifferette
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Grasdaggl
vivafernanda hat geschrieben:Der ethische Konflikt bleibt: Vorher hatte das Gesetz in die eine Richtung einen Schaden nun in die andere

Ernst gemeinte Verständnisfrage - was ist die "andere"?
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(Batman)

vivafernanda
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Granadaseggl
Wenn es vorher zu schwer war, sein Recht auf Selbstbestimmung zu exekutieren, ist es nun zu einfach. Ich WEISS, dass das saublöd klingt, denn wer schreibt mir sonst im Leben erfolgreich was vor? Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und älles, gell.
Das Problem ist die Praxis, in der das ausgeübt werden muss. Es ist unfassbar schwierig, Sterbende und Schwerkranke gemäss ihren Wünschen nach Leben und Tod ehrlich zu begleiten. Die einen müssen sterben, obwohl sie partout nicht wollen. Die andere wollen sterben, weil sie die Schnauze voll haben. Denen konnten wir bisher auch nicht helfen. Das schien mir irgendwie gerecht. So ist das Leben. Die einen kriegen ein Kind vom Fummeln, könnte man meinen manchmal, die anderen setzen Himmel und Hölle in Bewegung und kriegen kein eigenes.

Naja. Das Problem ist einfach, dass man sich davor fürchtet, dass jemand manipuliert wird oder auch nur meint, sich töten zu müssen, weil es ja jetzt möglich ist. Der Schutz der Schwächsten wird da groß geschrieben, bei diesen Bedenken gegen die aktive Sterbehilfe.
Und da sagen die Richter bisher auch nur: Nee, des darf mer klar ned. Aber wie verhindern?
Die Einwände
Eine Hand, die schiebt, ist besser als 100 Hände, die ziehen.

Tifferette
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Grasdaggl
Unter Westfalen hat geschrieben:Der Spruch wird dem Gesundheitsminister nicht gefallen.
Hat er nicht durch rigorose Negativauslegung des Paragraphen verhindert, dass selbst in allerschwersten Fällen das Recht auf Suizid verwehrt wurde?


knaust hat geschrieben:Finde auch, dass dies eine erfreuliche Nachricht ist. Was mir noch nicht klar ist: welche Auswirkungen hat das Urteil auf das ärztliche Standesrecht. Vielleicht weiß einer der anwesenden Juristen etwas dazu?

Für beide Fragen - siehe die letzten Absätze:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ou0tr2Y698
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Tifferette
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Grasdaggl
@Lissy: Das Gericht hat nur gesagt, dass das pauschale Verbot, so wie es jetzt ist, nicht zulässig ist. Die listen einen ganzen Katalog von denkbaren Eingriffen auf.

LTO hat geschrieben:Gleichzeitig stellen die Verfassungsrichter fest, dass durchaus eine Regulierung erfolgen könnte. Zum Beispiel durch prozedurale Sicherungsmechanismen, Aufklärungs- und Wartepflichten, über Erlaubnisvorbehalte, die die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten sichern, bis zu Verboten, auch strafrechtlicher Art, besonders gefahrträchtiger Erscheinungesformen der Suizidhilfe.


Das ein gewisser Grad an Dilemma immer verbleibt, das ist klar. Aber die Grundsatzentscheidung, dass die Entscheidung beim Betroffenen und nicht beim Staat liegt, die ist meiner Meinung nach richtig und überfällig.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

vivafernanda
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Granadaseggl
Da stimme ich Dir zu, da geht es einfach mal ums Prinzip.

Bin wirklich gespannt , was sich in meinem Alltag in der Zukunft verändern wird und auf Reaktionen meines beruflichen Lagers.
Eine Hand, die schiebt, ist besser als 100 Hände, die ziehen.

knaust
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Lombaseggl
Meine Frage wird da doch nicht behandelt oder bin ich blind?
Habe aber in der Zwischenzeit gelesen, dass das Gericht Änderungen am ärztlichen Standesrecht angeregt hat. Man darf gespannt sein, ob die Ärztekammern das auch tatsächlich umsetzen, da manche ÄKs sich in der Vergangenheit im Hinblick auf die Suizidbeihilfe ziemlich verbohrt gezeigt haben.





Flache9
Cantona hat geschrieben:https://taz.de/Hanau-und-Rechtsextremismus/!5664458/

RONYA OTHMANN

 UND CEMILE SAHIN

Hanau und RechtsextremismusTürkische Nazis sind auch Nazis

AKP-nahe Akteure vereinnahmen die Opfer von rassistischem Terror in Deutschland. Das darf die weiße Mehrheitsgesellschaft nicht länger ignorieren.


Weiße Mehrheitsgesellschaft ???
Gehts noch rassistischer ?
Cemile Sahin ist Kurdin und sie macht das gleiche wie die, denen sie das vorwirft. Sie instrumentalisiert ebenfalls die Opfer gegen die Nationalisten.
Alle bekloppt !

Und die TAZ zu lesen ist ja schlimmer als die BILD.
Zuletzt geändert von Flache9 am 26. Februar 2020 21:28, insgesamt 1-mal geändert.

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