Schlittenhardt lässt aber kein gutes Haar an Schraft.
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von daher
higgi hat geschrieben:CoachingZone hat geschrieben:
Es gab also insgesamt 4 mal eine Weitergabe von Daten, davon die letzte im Oktober 2018 nach Inkrafttreten der DSGVO und zu einer Zeit, als Hitzlsperger schon im Präsidium saß.
Oha
Das war mir gar nicht klar dass das DER Schlittenhardt ist, der bei dem STR Podcast gesungen hat.
Also wusste Hitzl über die Datenweitergabe Bescheid, bzw. dürfte nicht komplett Ahnungslos sein
- aber wollen wir in dem Fall nicht noch eine Weile abwarten? 
Goofy hat geschrieben:Ich habe nichts gegen vorschnelle Vorverurteilungen- aber wollen wir in dem Fall nicht noch eine Weile abwarten?
CoachingZone hat geschrieben:Ich hatte mit meinem Post nicht vor, Hitzlsperger vorzuverurteilen. Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass er beim zeitlich letzten Fall - übrigens auch derjenige, der eventuell strafwürdig ist - bereits in einer Führungsposition im e.V. saß.
Frank N Furter hat geschrieben:Warum wird eigentlich nicht wegen Veruntreuung ermittelt? Dieser Schlittenhard bekommt 700.000 €. Wofür? Hat ein Verein keine Vergabe-Richtlinien? Müssen Aufträge nicht ausgeschrieben werden? So wie sich das jetzt in Deiner Aufstellung liest, hat doch der Schlittenhard eher nichts gemacht, wofür man 700.000 € normaler Weise verlangen könnte?
Frank N Furter hat geschrieben:CoachingZone hat geschrieben:Ich hatte mit meinem Post nicht vor, Hitzlsperger vorzuverurteilen. Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass er beim zeitlich letzten Fall - übrigens auch derjenige, der eventuell strafwürdig ist - bereits in einer Führungsposition im e.V. saß.
Auch vor Inkrafttreten der DSGVO war eine Datenweitergabe an Dritte ohne Zustimmung der Person dessen Daten weitergegeben werden sollen strafbar! Die Strafe war nur geringer. Jetzt ist das mit bis zu einem Jahr Haft bewährt.
Durch die DSGVO hat sich auch noch geändert, dass jetzt auch der Datenempfänger Verantwortung trägt und strafbar ist (Schlittenhard muss sich also auch schon mal warm anziehen, wegen der letzten Weitergabe). Außerdem bedarf es seit dem 25.05.2018 einer ganz genauen Zweckbestimmung für was die Daten verwendet werden sollen.
Die erste Frage die es wegen des Datenschutzes zu klären gälte, wäre die, zu was denn die Mitglieder jemals zugestimmt haben, was mit ihren Daten gemacht werden darf. Falls sie überhaupt im Kleingedruckten zu etwas zugestimmt haben.
Frank N Furter hat geschrieben:Warum wird eigentlich nicht wegen Veruntreuung ermittelt? Dieser Schlittenhard bekommt 700.000 €. Wofür? Hat ein Verein keine Vergabe-Richtlinien? Müssen Aufträge nicht ausgeschrieben werden? So wie sich das jetzt in Deiner Aufstellung liest, hat doch der Schlittenhard eher nichts gemacht, wofür man 700.000 € normaler Weise verlangen könnte?
CoachingZone hat geschrieben:Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass er beim zeitlich letzten Fall - übrigens auch derjenige, der eventuell strafwürdig ist - bereits in einer Führungsposition im e.V. saß.
.Ein Tweet von Herrn Schlittenhard deutet übrigens darauf hin, dass die 700000 € noch nicht das Ende der Fahnenstange waren
Iron hat geschrieben:Frank N Furter hat geschrieben:Warum wird eigentlich nicht wegen Veruntreuung ermittelt? Dieser Schlittenhard bekommt 700.000 €. Wofür? Hat ein Verein keine Vergabe-Richtlinien? Müssen Aufträge nicht ausgeschrieben werden? So wie sich das jetzt in Deiner Aufstellung liest, hat doch der Schlittenhard eher nichts gemacht, wofür man 700.000 € normaler Weise verlangen könnte?
Wenn man bedenkt woher der kam ... wie er seinen Weg zum VfB gefunden hat.

CoachingZone hat geschrieben:
Deswegen wird ja auch von e.V.- und AG-Seite betont, es habe sich lediglich um eine Datenverarbeitung gehandelt. Den Zweck haben sie nicht genannt. Der wird dann erst durch interne Mails klar.
Frank N Furter hat geschrieben:Aus der Nummer kommen sie nicht mehr raus.
Goofy hat geschrieben:Nun, schon zu Beginn der Ermitttlungen nach Gut und Böse unterteilt zu haben, das muss beim Lösen von Fällen nicht unbedingt förderlich sein ...
Flache:
Wo wir grad eh beim Thema sind: Wer bezahlt dich eigentlich?
Von wann bis wann und was genau hat der Schlittenhardt eigentlich beim VfB gemacht?
Flache9 hat geschrieben:Bin unbezahlbar.
§ 42 BDSGStrafvorschriften
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein,
einem Dritten übermittelt oder
auf andere Art und Weise zugänglich macht
und hierbei gewerbsmäßig handelt.
2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,
ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder
durch unrichtige Angaben erschleicht
und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.
3)
1Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. 2Antragsberechtigt sind die betroffene Person, der Verantwortliche, die oder der Bundesbeauftragte und die Aufsichtsbehörde.
...
Goofy hat geschrieben:
Von wann bis wann und was genau hat der Schlittenhardt eigentlich beim VfB gemacht?
RedBlues hat geschrieben:Blöde Frage, wie kam der Datenskandal eigentlich raus?
Wer hat denn da geleakt?