13592 Beiträge

Soll der Bundestag einen neuen Kanzler wählen?

Ja
6
43%
Bin da unschlüssig.
3
21%
Nein, Merz macht gute Arbeit
2
14%
Nein, des machts auch net besser
3
21%
Merz soll die Vertrauensfrage stellen und Neuwahlen ermöglichen
0
 
Keine Ahnung, keine Angabe
0
 


knaust
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Lombaseggl
Bei einer Beschränkung auf zwei Amtszeiten, hast Du aber immer schon in der zweiten Legislaturperiode eine "lame duck" als KanzlerIn. Insofern fände ich ein Maximum von drei Amtszeit besser.


Frank N Furter
jagdhuette hat geschrieben:Nein, das würde es nicht bedeuten. Es bedeutet, dass die Zweitstimmen zählen, wenn man mindestens 3 Direktmandate hat. Bei 0,5% wären das aber eher 5 Abgeordnete.

Sorry, das müsstest Du mir bitte nochmal erklären, ich verstehe es nicht.

Die Linke hat jetzt 4,9%. Fünf Prozent entsprächen 39 Mandaten? Warum brauchen die dann jetzt 3 weitere Mandate, die ja rein mathematisch eher 0,4% darstellen?
Und wieso bräuchte eine Partein die 0,5% hätte nur 5 direkte Mandate? Die bräuchten doch eher 38? Was ja dann auch viel sinnvoller erschiene?

Doch so oder so, ich kann nicht nachvollziehen, warum die Linke jetzt nicht einfach mit drei Direktmandaten im Bundestag vertreten sind und gut isses. Die Grauen, die Piraten oder Ökopartei haben ja auch 2-3% der Stimmen errungen, die jetzt eben wegen der 5%-Hürde "verloren" sind. Das ist doch auch denen gegenüber keine faire Regelung.


killroy
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Granadaseggl
Die Linke hat jetzt 4,9%. Fünf Prozent entsprächen 39 Mandaten? Warum brauchen die dann jetzt 3 weitere Mandate, die ja rein mathematisch eher 0,4% darstellen?
Und wieso bräuchte eine Partein die 0,5% hätte nur 5 direkte Mandate? Die bräuchten doch eher 38? Was ja dann auch viel sinnvoller erschiene?

Darüber denkst du am besten nochmal nach ....
es ist vermutlich viel einfacher
seit/seid

Herr der (Brust-)Ringe III - Die Rückkehr des Präsidenten

higgi
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Grasdaggl
jagdhuette hat geschrieben:...Soll das alles der uninformierte Bürger (da zähle ich dich übrigens auf Basis deiner NAchfragen hier in der Diskussion explizit mit dazu)machen.

Ich bin nicht uniformiert, ich trage Alltagsklamotten, aber keine Cordhosen

Und ich habe mit keiner Silbe erwähnt, dass mir das Ergebnis nicht passt und ich es ändern möchte.
von daher

Frank N Furter
jagdhuette hat geschrieben:Hier ist es recht ausführlich erklärt.

https://www.wahlrecht.de/lexikon/grundm ... ausel.html

Der Spiegel erklärt es etwas blümeranter:

https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... aafead3756


Danke.

Meine Frage bleibt jedoch dieselbe: Ist diese Regelung nicht völlig beknackt? Wozu soll sie gut sein? Wie begründet man das gegenüber anderen Kleinparteien, die die 5%-Hürde ebenfalls verfehlt haben?
Zuletzt geändert von Frank N Furter am 27. September 2021 14:57, insgesamt 1-mal geändert.




Tifferette
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Grasdaggl
Die Klausel ist auch umstritten. Begründung ist im Grunde, dass eine Partei, die immerhin drei Wahlkreise gewinnt, augenscheinlich derart viel Rückhalt in einer bestimmten Region hat, dass man ihre weiteren Stimmen nicht via 5%-Klausel unter den Tisch fallen lassen darf. Das schützt also - zumindest gedanklich - Regionalparteien. Hat das BVerfG auch so abgenickt.

Zwingend ist diese Begründung aber wohl eher nicht, das stimmt schon.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)


Frank N Furter
Wem antwortest Du auf welche Frage, Wasenhuhn?

Grundsätzlich mal und weil sich das hier leider immer mehr verbreitet: Soll das jetzt irgendwie "cooler" sein, wenn man ohne kenntliche Verknüpfung zu vorhergehenden Postings bezugslose Einzeiler hier reinschreibt?
Kommunikation braucht betimmte Grundregeln, sonst funktioniert es nicht. Das gilt 2021 genauso wie 1521 und es wird auch noch in 2521 so sein.
Also kennzeichnet doch Eure rabulistischen Verse wenigstens mal mit einem @. Das ist auch nicht uncooler als eine komplett autistische Replik, btw. :idea:

Käskibber
Lombaseggl
ich meine, die CSU habe das mit den drei Direktmandaten auch mal in Anspruch genommen.

Und 2014 bei der damaligen PDS fand ich das sehr schlüssig. Die waren im Osten durchweg mindestens zweistellig und hatten im Westen gar nichts. Die über die 5%-Hürde draußen zu halten wäre weder sachgerecht noch klug gewest.

Tifferette
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Grasdaggl
Käskibber hat geschrieben:ich meine, die CSU habe das mit den drei Direktmandaten auch mal in Anspruch genommen.

Wie gesagt (so zwei Seiten vorher): die hatten richtig Schiss, dass es dieses Mal auch wieder so kommt. Prognose sahen König Markus und seine lustigen Gesellen zeitweise nämlich unter 5%.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

Auswurf
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Grasdaggl
ich versteh echt nicht, über was man sich alles aufregen kann..
Auch das ist nicht so schwer zu verstehen
:nod:

was bitte ist falsch dran
regional 3x die absolute Mehrheit
höher zu zu gewichten, als 4 vertrottelte wähler in jedem kaff.
das ist doch keine Musik

Unter Westfalen
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Grasdaggl
Unter Westfalen hat geschrieben:Wenn wir Schwaben hier in NRW besser organisiert wären, hätten wir schon längst einen Minderheitenvertreter im Landtag sitzen.
:mrgreen:


@ an alle Schwaben in NRW
Häggor, fliag iebor da Näggor, fliag iebor da Rai, fliag midda drennai

Unter Westfalen
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Grasdaggl
Selbst bis nach Stuttgart hat es sich rumgesprochen:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 4df1e.html

Kein gutes Pflaster für die AfD

Münster in Nordrhein-Westfalen bleibt weiterhin kein gutes Pflaster für die AfD. Laut vorläufigem Endergebnis kommt die Partei bei der Bundestagswahl auf 2,9 Prozent der Zweitstimmen. Damit liegt sie 2,1 Prozentpunkte unter dem Ergebnis von 2017. Bundesweit hatte die Alternative für Deutschland in der Studenten- und Bischofsstadt bereits bei der Bundestagswahl 2017 mit 4,9 Prozent die wenigsten Zweitstimmen bekommen. Schwächer waren die Rechtspopulisten bei der Wahl vor vier Jahren in keinem anderen Wahlkreis.
Häggor, fliag iebor da Näggor, fliag iebor da Rai, fliag midda drennai

Frank N Furter
Tifferette hat geschrieben:Die Klausel ist auch umstritten. Begründung ist im Grunde, dass eine Partei, die immerhin drei Wahlkreise gewinnt, augenscheinlich derart viel Rückhalt in einer bestimmten Region hat, dass man ihre weiteren Stimmen nicht via 5%-Klausel unter den Tisch fallen lassen darf. Das schützt also - zumindest gedanklich - Regionalparteien. Hat das BVerfG auch so abgenickt.

Zwingend ist diese Begründung aber wohl eher nicht, das stimmt schon.


Ja, in Ordnung! Die drei Direktmandate sollen sie ja auch haben. Aber warum kriegen sie dann noch 36 on top dazu spendiert?

Wenn man jetzt argumentiert, dass sie nur auf diese Weise Fraktionsstärke hätten, und somit dieselben Rechte besäßen wie die anderen Parteien, DANN :idea: wäre es aber auch nur konsequent die 5-Prozent-Hürde ganz abzuschaffen.

Wir haben ja eh schon die demokratisch durchaus nicht triviale Situation mit den Überhangsmandaten, als Folge der Direktmandate. Eine einzelne Stimme wog bei einer Bundestagswahl noch nie exakt genauso viel wie alle anderen. Bis zu einer bestimmten Grenze kann man das akzeptieren. Aber durch diese Regelung hat man eine Situation geschaffen, wo jetzt die Stimmen z.B. der Grauen gar nichts zählen und die Direktmandate der Linken dazu führen, dass die Stimmen in drei Wahlbezirken, ca. 13 mal mehr zählen als die Stimmen für alle anderen Parteien in diesen Wahlbezirken. Das ist aus meiner Sicht eine nicht mehr hinnehmbare Verzerrung.
Zuletzt geändert von Frank N Furter am 27. September 2021 15:22, insgesamt 1-mal geändert.

de mappes
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Spamferkel
Diesmal jedoch kann die Linke sogar eine Fraktion bilden, obwohl auch hier eine Fünfprozenthürde gilt. Das liegt daran, dass die Hürde sich in diesem Fall nicht auf den Anteil an allen gültigen Zweitstimmen bezieht – sondern auf den Anteil an den Sitzen im Bundestag. Hier kommt die Partei über die Hürde: Die 39 Sitze der Linken entsprechen 5,3 Prozent der insgesamt 735 Sitze im neuen Bundestag.


wäre das bei anderen Parteien, die knapp scheiterten aber keine 3 direktmandate gewonnen haben, auch passiert?
oder muss dafür erst hürde 1, nämlich 3 direktmandate, erklommen werden?
Don't criticize what you can't understand

de mappes
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Spamferkel
Frank N Furter hat geschrieben:
Grundsätzlich mal und weil sich das hier leider immer mehr verbreitet: Soll das jetzt irgendwie "cooler" sein, wenn man ohne kenntliche Verknüpfung zu vorhergehenden Postings bezugslose Einzeiler hier reinschreibt?
Kommunikation braucht betimmte Grundregeln, sonst funktioniert es nicht. Das gilt 2021 genauso wie 1521 und es wird auch noch in 2521 so sein.
Also kennzeichnet doch Eure rabulistischen Verse wenigstens mal mit einem @. Das ist auch nicht uncooler als eine komplett autistische Replik, btw. :idea:


:lol: :lol: :nod:
Don't criticize what you can't understand

Tifferette
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Grasdaggl
Frank N Furter hat geschrieben:
Tifferette hat geschrieben:Die Klausel ist auch umstritten. Begründung ist im Grunde, dass eine Partei, die immerhin drei Wahlkreise gewinnt, augenscheinlich derart viel Rückhalt in einer bestimmten Region hat, dass man ihre weiteren Stimmen nicht via 5%-Klausel unter den Tisch fallen lassen darf. Das schützt also - zumindest gedanklich - Regionalparteien. Hat das BVerfG auch so abgenickt.

Zwingend ist diese Begründung aber wohl eher nicht, das stimmt schon.


Ja, in Ordnung! Die drei Direktmandate sollen sie ja auch haben. Aber warum kriegen sie dann noch 36 on top dazu spendiert?

Ähm, genau das ist das mit der regionalen Verankerung etc., siehe oben.

Und nein, ich halte das auch nicht für sonderlich schlau. Klingt für mich ein wenig nach Lobbyarbeit während der Ausarbeitung des Grundgesetzes.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

vivafernanda
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Granadaseggl
Tifferette hat geschrieben:Wenn ich es auf der Karte richtig lese, dann gibt es in Bayern mal wieder nur einen einzigen Wahlkreis, der nicht an die CSU gegangen ist (München Süd).

8)
Eine Hand, die schiebt, ist besser als 100 Hände, die ziehen.

Plan B
Grasdaggl
Tifferette hat geschrieben:
Frank N Furter hat geschrieben:
Tifferette hat geschrieben:Die Klausel ist auch umstritten. Begründung ist im Grunde, dass eine Partei, die immerhin drei Wahlkreise gewinnt, augenscheinlich derart viel Rückhalt in einer bestimmten Region hat, dass man ihre weiteren Stimmen nicht via 5%-Klausel unter den Tisch fallen lassen darf. Das schützt also - zumindest gedanklich - Regionalparteien. Hat das BVerfG auch so abgenickt.

Zwingend ist diese Begründung aber wohl eher nicht, das stimmt schon.


Ja, in Ordnung! Die drei Direktmandate sollen sie ja auch haben. Aber warum kriegen sie dann noch 36 on top dazu spendiert?

Ähm, genau das ist das mit der regionalen Verankerung etc., siehe oben.

Und nein, ich halte das auch nicht für sonderlich schlau. Klingt für mich ein wenig nach Lobbyarbeit während der Ausarbeitung des Grundgesetzes.


Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder hat da mal jemand dagegen geklagt? Die 5%-Hürde bei Europawahlen ist ja nach Verfassungsbeschwerde (sorry falls falscher Begriff) auch in Karlsruhe gekippt worden.
Carpe diem.