Alles richtig. No argument there.
Das "berechtigte Interesse" ist hier nach meinem Verständnis aber klar - das sind die Verplichteten im Sinne des GwG, die ihre geldwäscherechtlichen Pflichten erfüllen müssen. Dafür ist das Transparenzregister ja da.
Wie gesagt, man kann auch Gründe dagegen finden. Oder das "berechtigte Interesse" weiter fassen. Es ist nur sehr ermüdend, wenn solche Sachen immer dermaßen skandalisiert werden.
Das "berechtigte Interesse" ist hier nach meinem Verständnis aber klar - das sind die Verplichteten im Sinne des GwG, die ihre geldwäscherechtlichen Pflichten erfüllen müssen. Dafür ist das Transparenzregister ja da.
Wie gesagt, man kann auch Gründe dagegen finden. Oder das "berechtigte Interesse" weiter fassen. Es ist nur sehr ermüdend, wenn solche Sachen immer dermaßen skandalisiert werden.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."
(Batman)
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