13592 Beiträge

Soll der Bundestag einen neuen Kanzler wählen?

Ja
6
43%
Bin da unschlüssig.
3
21%
Nein, Merz macht gute Arbeit
2
14%
Nein, des machts auch net besser
3
21%
Merz soll die Vertrauensfrage stellen und Neuwahlen ermöglichen
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Keine Ahnung, keine Angabe
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Local Zero
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Grasdaggl
Wenn man für´n bisschen antichambrieren und ein paar Telefonate führen 48 Mio Euro Honorar einstreicht: Zahlt man dann nicht freiwillig und mit einem breiten, satten, zufriedenen Grinsen (weil jetzt in der Gewissheit lebend: Das reicht locker für drei Leben!) mindestens die Hälfte dieses easy Money an den Staat in Form von Steuern? Weil man weiß, fürderhin nie wieder die dicken Grabbelfingerchen wird krümmen zu müssen? Allenfalls um den eigenen fetten Arsch zu säubern? Oder die gummibandumwickelten Rollen mit den 500-Euro-Scheinen (gibt´s sowas?) in die Hose zu stecken, bevor man im Maybach rüber nach Rottach-Egern brettert, um in der Überfahrt zum Abendessen einzukehren?

Wie moralisch verkommen und maximalvergiert kann man sein?
"Ein Wort, Herr! Sag mir nur ein einziges Wort in diesem Elend!" - "Ich sage dir sogar zwei: Guten Appetit!"
-------
"Es gibt keine Lösung. Weil es kein Problem gibt."




de mappes
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Spamferkel
Local Zero hat geschrieben:Wenn man für´n bisschen antichambrieren und ein paar Telefonate führen 48 Mio Euro Honorar einstreicht: Zahlt man dann nicht freiwillig und mit einem breiten, satten, zufriedenen Grinsen (weil jetzt in der Gewissheit lebend: Das reicht locker für drei Leben!) mindestens die Hälfte dieses easy Money an den Staat in Form von Steuern? Weil man weiß, fürderhin nie wieder die dicken Grabbelfingerchen wird krümmen zu müssen? Allenfalls um den eigenen fetten Arsch zu säubern? Oder die gummibandumwickelten Rollen mit den 500-Euro-Scheinen (gibt´s sowas?) in die Hose zu stecken, bevor man im Maybach rüber nach Rottach-Egern brettert, um in der Überfahrt zum Abendessen einzukehren?

Wie moralisch verkommen und maximalvergiert kann man sein?


:nod: :nod: :nod:
Nochmal: was sind das, wenn sie überhaupt sind, für Menschen
Don't criticize what you can't understand


letzterschwob
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Granadaseggl
Wie derzeit Steuerberater und Hersteller von Steuersoftware mit der "komplizierten" Grundsteuererklärung Geld machen wollen, ist schlimmer als jeder Enkeltrick. Ganz großes Kino, wie das in unserem Bürokratenstaat alles umgesetzt wurde.
... weil diese Mannschaft 1.000 Mal besser ist als Wehrle es verdient.

Ok, Goofy.

Unter Westfalen
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Grasdaggl
"kompliziert" hin und oder her.
Ich bin trotz mehrerer Versuche an der Zähler/Nenner-Problematik hängengeblieben.
Zum Glück hat man einen materienahen Freund.
Aber er benötigte auch über eine Stunde, bis Elster nicht mehr gemeckert hat.
Häggor, fliag iebor da Näggor, fliag iebor da Rai, fliag midda drennai

letzterschwob
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Granadaseggl
Mit dieser Anleitung lässt es sich relativ gut bewältigen, wenn man das Glück hatte, die Anleitung zu finden. Das Formular ist natürlich so bescheuert gestaltet wie mans nur schaffen kann (z. B. 3 Mal verschiedene Werte als Zähler und Nenner abfragen) - und das für die Abfrage von Werten, die man alle automatisch abrufen könnte.
... weil diese Mannschaft 1.000 Mal besser ist als Wehrle es verdient.

Ok, Goofy.

Unter Westfalen
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Grasdaggl
Hat sich zum Glück für mich erledigt. 8)
Aber man darf nicht daran denken, dass Vater Staat uns jetzt auch noch kostenlos bei der Grundsteuererhöhung mitwirken lässt.
:twisted:
Häggor, fliag iebor da Näggor, fliag iebor da Rai, fliag midda drennai

Angry Wasenhuhn
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Granadaseggl
letzterschwob hat geschrieben:Wie derzeit Steuerberater und Hersteller von Steuersoftware mit der "komplizierten" Grundsteuererklärung Geld machen wollen, ist schlimmer als jeder Enkeltrick. Ganz großes Kino, wie das in unserem Bürokratenstaat alles umgesetzt wurde.


Ich sage meinen MandantInnen gerne, dass es (zumindest das Modell in BW) ungefähr so kompliziert ist, wie das Reifenwechseln: Man kriegt es selber hin, aber manch einer lässt es aus Gründen halt doch machen.
Ich reiße mich nicht um die Fälle, denn verdient ist da nicht viel. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass das Mandanty eine solide und rechtssichere Arbeit will. Da geht zwangsläufig auf meiner Seite des Tisches viel tote Zeit in Fortbildung und Literaturstudium.

Allerdings teile ich die Auffassung, dass das Ding ein bürokratischer Albtraum ist. Die KollegInnen kotzen ausnahmslos Eiszapfen. Und der Oberknüller: Jetzt lassen die Verbände erstmal die Gerichte über die Gesetze schauen. Man bezweifelt nichts weniger als die Verfassungskonformität. Möglicherweise beschäftigt uns das so lange, bis der nächste Hauptfeststellungszeitpunkt kommt (in sieben Jahren).
Entspannt Euch doch mal... - AM ARSCH GELECKT!

letzterschwob
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Granadaseggl
Ich will nicht die gesamte Branche über einen Kamm scheren, aber wenn mit Zeitungsanzeigen für 600 Euro die "schnelle Grundsteuererklärung" im Steuermobil gezielt an alte Leute mit den einfachsten Einfamilienhaus-Fällen beworben wird (während Senioren seit dem Finanzamt-Schreiben immer noch rätseln, ob Elster ein Vogel ist) ist das für mich zum Teil jenseits von Gut und Böse.
... weil diese Mannschaft 1.000 Mal besser ist als Wehrle es verdient.

Ok, Goofy.

Mustermann
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Halbdaggl
letzterschwob hat geschrieben:Mit dieser Anleitung lässt es sich relativ gut bewältigen, wenn man das Glück hatte, die Anleitung zu finden. Das Formular ist natürlich so bescheuert gestaltet wie mans nur schaffen kann (z. B. 3 Mal verschiedene Werte als Zähler und Nenner abfragen) - und das für die Abfrage von Werten, die man alle automatisch abrufen könnte.
Diese Anleitung hatte ich nicht, aber ich hab's doch geschafft, dass Elster nicht mehr "meckert" und die Erklärung gestern abgeschickt.
Stimmt, die "Zähler-/Nenner-Geschichte" hat mich auch etwas beschäftigt 8) .

Und soweit ich das beurteilen kann, werden zumindest Teile der Regelung
(insbesondere in BaWü, wo die Wohnfläche überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer hat) vor Gericht keinen Bestand haben.
Ich werde jedenfalls Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
„I guess that concludes negotiations.“

letzterschwob
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Granadaseggl
Alles in allem scheinen die Chancen ja nicht schlecht zu stehen, dass sich am Ende alle Varianten der Grundsteuerberechnung als verfassungswidrig herausstellen. Faktoren wie Wohnfläche und Baujahr können bei der Einschätzung des tatsächlichen Werts ja auch trügerisch sein und für neue Fehlerquellen sorgen.
... weil diese Mannschaft 1.000 Mal besser ist als Wehrle es verdient.

Ok, Goofy.

factotum
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Granadaseggl
der Letzte hat geschrieben:

Alles in allem scheinen die Chancen ja nicht schlecht zu stehen, dass sich am Ende alle Varianten der Grundsteuerberechnung als verfassungswidrig herausstellen.

Weniger würde man nicht akzeptieren. Teilweise verbockt war gestern.
The shit that used to work, won`t work now.

Local Zero
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Grasdaggl
Hätte man denn eklatant viel falsch gemacht, wenn man erst einmal gar nichts gemacht hat?

Frage für einen Freund. :mrgreen:
"Ein Wort, Herr! Sag mir nur ein einziges Wort in diesem Elend!" - "Ich sage dir sogar zwei: Guten Appetit!"
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"Es gibt keine Lösung. Weil es kein Problem gibt."

letzterschwob
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Granadaseggl
Ab Februar werden laut neusten Pressemeldungen wohl Erinnerungsschreiben verschickt, in denen eine weitere Frist steht, nach der es dann mutmaßlich ungemütlicher werden würde.
... weil diese Mannschaft 1.000 Mal besser ist als Wehrle es verdient.

Ok, Goofy.

Angry Wasenhuhn
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Granadaseggl
my two cents zur Sammelklage…

Dass die GRUNDsteuer den Wert von Grund und Boden besteuert ist an sich so folgerichtig. Dass die Bebauung den Nutzwert eines Grundstücks erhöht, ist ja richtig, aber die Steuer heißt eben nicht Grundnutzwertsteuer…

Jetzt wird es vielleicht etwas abstrakt. Der Wert eines Grundstücks ist „ewig“. Ein Gebäude veraltet, verfällt und verschwindet. Das heißt unter einem Zeitraffer schwankt der Wert des Gebäudes, der Wert des Platzes darunter nicht. Da gibt es keinen Verschleiß und somit nur sehr langfristige Wertschwankungen.

Diese werden über den Bodenrichtwert adäquat abgebildet. Der hinkt nur, je nach Fleiß der Gutachterausschüsse, ein paar Jahre hinter den Marktpreisen her, was ich aber für verkraftbar halte.
Im Bodenrichtwert werden zudem auch die Bebauungspläne bepreist. Das ist daher auch eine ausreichende Berücksichtigung der Bebauung und man kann die Hütte obendrauf als das behandeln, was es ist: Zukünftiger Staub.

Allerdings… O-Ton eines Mitarbeiters des Gutachterausschusses meiner Gemeinde: „Die Werte sind doch Kraut und Rüben.“ Hier ist ein Ansatzpunkt der Klage. Die Datengrundlage ist nicht homogen genug. Da haut man sich vor Gericht dann zig Gutachterwerte um die Ohren, bis einer Seite die Beispiele ausgehen. Da erwarte ich nichts.

Der gesetzliche Länderflickenteppich ist etwas spannender. Föderalismus in allen Ehren, aber eine Halbhöhenlage in Stuggi oder in Wiesbaden sollte doch ziemlich gleichwertig sein. Aber Hessen packt das Thema ganz anders an als wir. Hier bin ich eher gespannt, ob die Gerichte auf „Tjoa, Ländersache!“ oder „Bundeseinheitlich!“ entscheiden.

Der dritte Punkt der Klage ist imho der wichtigste und Interessanteste: Die Grundsteuererklärung heute stellt einen Messbetrag fest, den die Liegenschaftsgemeinden nachher mit einem Multiplikator (Hebesatz) vervielfältigen. Es ist jeder Gemeinde selbst überlassen, ob sie 400% oder 350% des Messbetrags einnehmen will.
Die neuen Grundsteuermessbeträge liegen meinen Erfahrungen nach ca. um den Faktor 2,5 - 3,0 höher als die Vergangenheitswerte. Bedeutet auch, dass die Gemeinden bei gleichbleibenden Hebesätzen deutliche Mehreinnahmen erzielen werden.
Die Ansage der Länder an ihre Gemeinden war aber: „Bitte senkt Eure Hebesätze, damit die Grundsteuer ungefähr das gleiche Niveau behält.“

Keine Raketenwissenschaft: Jeder weiß natürlich, was kommen wird… aber nichts genaues weiß man eben nicht. Und das ist der springende Punkt: Die neuen Messbeträge gelten ab 1.1.25. Davor bleibt alles beim Alten.
Im Prinzip kann aber heute keiner, der eine Grundsteuererklärung abgibt, errechnen, was in drei Jahren an Steuer rauskommen wird. Das ist ein fundamentales Problem, denn eine Steuer darf nicht „willkürlich“ erhoben werden. Hier bin ich schon gespannt, was die Verfassungsnerds aus Karlsruhe dazu sagen würden. Eine pessimistische Einschätzung: „Lieber Gesetzgeber, Du solltest nach 80 Jahren Schlendrian mal die Wertansätze auf marktübliches Niveau heben. Haste gemacht, brav! Der Rest ist die gleiche Systemkacke wie vorher auch, aber das hat weder Euch noch uns bisher gestört. Also verpisst Euch alle!“ :arr:
Entspannt Euch doch mal... - AM ARSCH GELECKT!

Käskibber
Lombaseggl
Jetzt muß ich aber doch mit dem Kollegen etwas fachsimpeln.

Deine Herleitung der Grundsteuer kann man so vertreten. ich würde aber sagen: GrdSt ist eine Form der Vermögensbesteuerung und da kommt es schon darauf an, was auf dem Grundstück oben drauf steht und liegt. Da hat es sich das Land BaWü imho schon etwas zu einfach gemacht.

Es mag politisch richtig sein, Eigentümer unbebauter Grundstücke durch eine höhere Grundsteuer unter Druck zu setzen, daß sie ihr saures Wiesle endlich bebauen. Aber es gibt halt auch Grundstücke, die wegen Ihrer Größe und Lage oder wegen des Baurechts nicht bebaut werden können und die teurer zu besteuern als das hochwertig benachbarte Wohngrundstück mit seinen 30% Abschlag ist nicht so verständlich.

Zumal mir schon einige Fälle begegnet sind, wo vermeintliche Grundstücke aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen aus mehreren Parzellen bestehen, von denen einzelne dann halt nicht bebaut sind. Das ist imho logisch nicht mehr darstellbar.

Daß die Bodenrichtwerte in unterschiedlichen Gemeinden höchst unterschiedlich gepflegt zu werden scheinen, ist mir auch schon begegnet. Das kann durch die unterschiedlichen Hebesätze der jeweiligen Gemeinden behoben werden.

Allerdings scheinen mir z.B. in Stuttgart auch die Bodenrichtwerte innerhalb der Stadt sehr unausgewogen (kommt wohl daher, daß sie aus jüngeren Verkäufen ermittelt werden und in verschiedenen Stadtteilen mal mehr und mal gar nichts verkauft wird).

Die Bodenrichtwerte in den Innenstadtbezirken, v.a. im Westen, scheinen mir absurd hoch, in den Neckarvororten relativ niedrig. Beispiel: Zwei Geschosswohnungen in durchaus vergleichbarer Lage, eine in Ostheim, eine in Cannstatt. In Cannstatt ist der Einheitswert nach neuem Recht etwas geringer als zuvor, im Osten drei mal so hoch. Entweder ist die neue Bewertung nicht sachgerecht oder die alte war grottenfalsch. Ich denke, beide Verdachte sind zutreffend.

Auch die Einteilung der Bodenwert-Zonen ist durchaus willkürlich. Ich kenne einen Fall am Killesberg. Die vorderen Grundstücke liegen direkt an der Hangkante. Das beste, was du in Stuttgart bekommen kannst. Da stehen Paläste. In der selben Wertzone sind aber auch Grundstücke an der Hauptverkehrsstraße ohne jede Aussicht. Mit Bebauung im Typ gehobenes Kleinbürgertum und Mietwohnungen. In meinem "Fall" liegt das Grundstück auch noch genau an der Zonengrenze. Das Nachbargrundstück soll nur 2/3 des Werts haben. Das erscheint nicht wirklich markt- und sachgerecht.

Und von den ganzen alten Oma-Häusle auf 10 Ar Wiese habe ich noch gar nicht gesprochen.
Diese neue Bewertung wird zu ganz erheblichen Verwerfungen in der GrdSt-Belastung führen, die zum guten Teil auch nicht rational erklärbar sein werden.

Käskibber
Lombaseggl
letzterschwob hat geschrieben:Ich will nicht die gesamte Branche über einen Kamm scheren, aber wenn mit Zeitungsanzeigen für 600 Euro die "schnelle Grundsteuererklärung" im Steuermobil gezielt an alte Leute mit den einfachsten Einfamilienhaus-Fällen beworben wird (während Senioren seit dem Finanzamt-Schreiben immer noch rätseln, ob Elster ein Vogel ist) ist das für mich zum Teil jenseits von Gut und Böse.


Ganz im Vertrauen. Ich habe inzwischen rund 200 solcher Erklärungen gemacht. Im Schnitt dauert das in BaWü rund eine viertel Stunde.
Da ist das Rechnung-stellen hinterher fast aufwendiger.