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Auswurf
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Grasdaggl
oh schwäbische urväter, wo habt ihr unseren heiligen gral verbuddelt ?
Lasst uns den ort finden und dort alle plattmachen
das ist doch keine Musik


zappaf
Granadaseggl
Jetzt haben sie tatsächlich den Renner freigesprochen.

Für mich ein weiterer Skandal.

Und dass alles mit der Überwachungskamera vorm VfB-Logo.
Pfui Deibel.
Trumpf ist die Seele vom Spiel!


Nilkheimer
Halbdaggl
zappaf hat geschrieben:Jetzt haben sie tatsächlich den Renner freigesprochen.

Für mich ein weiterer Skandal.

Und dass alles mit der Überwachungskamera vorm VfB-Logo.
Pfui Deibel.


Warst Du dabei? Hast Du den Prozess im Gericht vollständig verfolgt, um Dir eine fundierte Einschätzung erlauben zu können? Also.
Aber das macht doch nichts.



schwaebi
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Grasdaggl
Tja, das Urteil wird jedenfalls nicht dazu beitragen, dass sich Frauen künftig eher trauen "die Besetzungscouch" anzuzeigen.

Egal in welchem Beruf.
Die Dauer einer Minute hängt sehr davon ab auf welcher Seite der Klotüre man sich befindet.




muffinho
zappaf hat geschrieben:Jetzt haben sie tatsächlich den Renner freigesprochen.

Für mich ein weiterer Skandal.

Und dass alles mit der Überwachungskamera vorm VfB-Logo.
Pfui Deibel.


Komm Meister, Du wolltest dass wir von vorne beginnen, also hier Deine Chance auf eine Diskussion von vorne.

Frage 1: Warum ist es für Dich ein Skandal?
Frage 2: Warum hätte das Gericht Renner schuldig sprechen müssen?

Lassen wir es erst mal bei den beiden Fragen


higgi
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Grasdaggl
muffinho hat geschrieben:
zappaf hat geschrieben:Jetzt haben sie tatsächlich den Renner freigesprochen.

Für mich ein weiterer Skandal.

Und dass alles mit der Überwachungskamera vorm VfB-Logo.
Pfui Deibel.


Komm Meister, Du wolltest dass wir von vorne beginnen, also hier Deine Chance auf eine Diskussion von vorne.

Frage 1: Warum ist es für Dich ein Skandal?
Frage 2: Warum hätte das Gericht Renner schuldig sprechen müssen?

Lassen wir es erst mal bei den beiden Fragen

Stuttgarter Zeitung

Weitere Fragen?
von daher



zappaf
Granadaseggl
Beim Freispruch rumort es gewaltig im Gerichtssaal
14.07.2023 - 16:50 Uhr
Der Inspekteur hat den erhofften Freispruch erhalten – aber es dräut ein Revisionsverfahren. Foto: Lichtgut/Julian Rettig
Der Inspekteur hat den erhofften Freispruch erhalten – aber es dräut ein Revisionsverfahren. Foto: Lichtgut/Julian Rettig
Aus Mangel an Beweisen spricht das Landgericht den Inspekteur der Polizei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Die Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil Revision einlegen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)
Christine Bilger


Andreas Renner wird vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen“: Kaum sind diese Worte verklungen, da hält es der Herr in Reihe vier nicht mehr aus. „Scheiße!“ ruft er. Mehrmals rumort und brodelt es in den Reihen des Sitzungssaals 1 am Stuttgarter Landgericht, während Volker Peterke, der Vorsitzende Richter der 5. Großen Strafkammer, das Urteil begründet. Die Einschätzung der Vertreterinnen und Vertreter des Volkes, in deren Namen gerade Recht gesprochen wird, weicht offenbar weit ab von dem, was das Gericht erkannt hat. Als der Richter sich eine Schlussbemerkung erlaubt, bricht empörtes Gelächter aus. „Es ist der Kammer wichtig: Mit diesem Urteil wollen wir Opfer von sexuellen Straftaten nicht von einer Anzeige abhalten.“ Auf dem Flur nach Ende der Urteilsverkündung indes herrscht die Meinung, dass der Freispruch genau das bewirken wird. Ein ehemaliger Polizist geht noch weiter. Wenige Minuten, nachdem er vom Urteil erfuhr, ruft er in der Redaktion an und sagt: „Ich habe heute endgültig meinen Glauben an den Rechtsstaat verloren.“

Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen
Der Freispruch ist kein absoluter, auch das macht der Richter deutlich. Es mangele an Beweisen, weil zum einen eine Aussage-gegen-Aussage-Situation bestehe, zum anderen nahm die Kammer der Polizistin, die angab, sexuell genötigt worden zu sein, ihre Version der Geschehnisse nicht ab.

Im Kern ging es um einen Abend im November 2021. Der Inspekteur lud damals die 16 Jahre jüngere Hauptkommissarin zu einem Personalgespräch ein. Es ging um ihren Aufstieg in den Höheren Dienst. Die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz hatte sie ermuntert, einen zweiten Anlauf zu nehmen, weil sie die Frau für sehr geeignet hielt, in die höchsten Ränge der Polizei aufzusteigen – die mit den goldenen Abzeichen auf den Schulterklappen. Weil die damals 32-Jährige bei einem Referat Schwächen gezeigt hatte – und diese auch selbst sah –, vermittelte Hinz den Inspekteur als Berater und Coach.

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Er sollte sie für das Auswahlverfahren vorbereiten. Dazu sollte das Gespräch dienen. Renner stellte Sekt kalt und verlegte das Gespräch von Donnerstag am frühen Nachmittag auf kurz vor Feierabend am Freitag – für das Gericht ein Indiz, dass er es geplant hatte, die Kollegin zu einem „einverständlichen Austausch von Zärtlichkeiten zu bewegen“. Das sei Renners Plan gewesen, betonte der Vorsitzende Richter. Nach dem Personalgespräch, bei dem auch Kollegen vorbeikamen auf ein Glas, darunter auch Hinz, ging es weiter in eine Kneipe, noch mit einem weiteren Kollegen. Am Ende landeten Renner und die Hauptkommissarin zu zweit in einer Kneipe in Bad Cannstatt. Man kennt „den Andreas“ dort als Stammgast, der Fußball schaut, Bild liest – und auch schon mal weiblicher Begleitung auftaucht. Dort kam es zu Küssen und Zärtlichkeiten. Draußen vor der Tür soll Renner die Frau genötigt haben, ihn während des Urinierens im Intimbereich anzufassen, so lautete die Anklage.

Die Kammer ist der Ansicht, dass die Zärtlichkeiten einvernehmlich waren
Im Lokal hängt eine Überwachungskamera. Mehrere Stunden der Aufnahmen wurden im Prozess angesehen. Darauf ist laut dem Richter wieder nur „einverständliches Geschmuse“ zu sehen. Die Polizeibeamtin sagte, sie habe nach dem Vorfall vor der Tür Ekel empfunden. Der Richter analysiert die Aufnahme. „Kein Ekel, gar kein Ekel, das Gegenteil von Ekel.“ Das habe er gesehen. Zudem habe die Frau Erinnerungslücken gehabt, die unglaubwürdig seien. Auch sei sie nach dem Zwischenfall vor die Tür „total entspannt“ zurückgekehrt ins Lokal.

Die Kammer glaubte der Version, welche auch Renners Verteidigungsteam, angeführt von der Münchner Anwältin Ricarda Lang, vertritt: Am Vormittag nach dem Kneipenabend erhält die Hauptkommissarin eine Sprachnachricht von einem verheirateten Kollegen, mit dem sie schon mal zusammen war. Dieser ist extrem eifersüchtig. Nach und nach berichtet sie ihm aus der Nacht. Weil sie „scheibchenweise“ erzählt, kommt die Kammer zu einem Schluss: „Das war die Geburtsstunde der sexuellen Nötigung“, sagt der Richter Volker Peterke. Sprich: Die Hauptkommissarin habe die Ereignisse so dargestellt, weil sie Hoffnung gehabt habe, ihren verheirateten Kollegen zurückgewinnen zu können. Das ist das Narrativ, das auch die Verteidigung bediente.

Die Verteidigung hatte von Anfang an andere Schuldige in dem Fall ausgemacht. Zum Beispiel die Medien. Die hat Ricarda Lang auch nach dem Urteil immer noch auf dem Kieker. „Jetzt können Sie weiter den Herrn Renner diskreditieren und ihre eigenen Wahrheiten schreiben, obwohl der Herr Renner unschuldig ist.“

Anwalt betont: Nötigung kann stattgefunden haben
Ruhiger reagierte der Anwalt der Polizeibeamtin, die Nebenklägerin in dem Verfahren war. „Das Gericht hat am Ende gesagt, dass es durchaus sein kann, dass es zu einer Nötigung gekommen ist, aber dass es nicht bewiesen werden konnte“, hält der Anwalt Holger Rohne fest. Und noch etwas ist ihm wichtig: Das Gericht hat eine Einlassung erwähnt, welche Andreas Renner bei seinem ersten Anwalt gemacht hatte: Da habe er gesagt, dass es zur Berührung im Intimbereich gekommen sei. Die Niederschrift konnte aufgrund strafprozessualer Regeln nicht eingeführt werden. Erwähnt wurde es dennoch.

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Mit Spannung verfolgen auch Landespolitiker den Urteilstag am Freitag. Denn es geht nicht nur um die strafrechtliche Aufarbeitung. Parallel läuft auch ein Untersuchungsausschuss, der sich mit der Vergabepraxis von Spitzenjobs bei der Polizei beschäftigt. Oliver Hildenbrand, der Obmann der Grünen, hofft, dass die bekannt gewordenen Verfehlungen im Disziplinarverfahren gründlich geprüft werden. Dessen sofortige Wiederaufnahme fordern auch die FDP-Obfrau Julia Goll. Der SPD-Innenexperte Sascha Binder findet deutliche Worte: „Eine Position mit Personalverantwortung, gleich wo, ist für diesen Mann schlicht undenkbar und kann keiner Mitarbeiterin und keinem Mitarbeiter zugemutet werden.“ Auch die AfD will, dass sofort das Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Das geht jedoch vorerst noch nicht: Erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann das Disziplinarverfahren beginnen. Das kann noch dauern. Denn die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am Freitag angekündigt, dass sie Revision einlegen werde. Sie hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert.
Trumpf ist die Seele vom Spiel!

muffinho
Ernsthaft? Ich stelle Dir 2 simple Fragen und Du kopierst einen Medienbericht hier rein?
Kannst Du auch mal in eigenen Worten erklären, warum es für Dich ein Skandal ist und wo genau das Gericht hier einen Fehler durch den Freispruch begangen hat?

Also bitte, warum ist es für Dich ein Skandal und was genau hat das Gericht beim Freispruch falsch gemacht?



muffinho
Es tut mir leid das so sagen zu müssen @zappa, aber bleib besser bei Deinen Einzeilern. Du bist sowas von einfach strukturiert, dass schon die einfachste Beantwortung einer Frage, hier "Warum ist es ein Skandal", zum unüberwindbaren Drama wird.

Und ja, ich kann lesen. Ich lese dass das Gericht zu folgender Auffassung kommt:

Die Kammer ist der Ansicht, dass die Zärtlichkeiten einvernehmlich waren


Wenn es also von BEIDEN Seiten gewollt war, kann man nicht von Nötigung sprechen.

Die Geschichte, ob er sein Dienstverhältnis zur Erlangung von sexuellen Gefälligkeiten ausgenutzt hat, ist ein dienstrechtliches Problem, hat aber hier im Prozess der SEXUELLEN NÖTIGUNG dann soweit keine Relevanz, wenn die Frau freiwillig die getätigten Handlung begangen hat, und nach Auswertung der Videos scheint das Gericht dieser Auffassung zu sein.
Ich bitte bei @Nilk um Korrektur, sofern diese laienhafte juristische Auffassung von mir Nonsens sein sollte.

Also, wo genau ist der Skandal und was hätte das Gericht Deiner Meinung nach anders machen sollen?
Kannst Du eigentlich auf irgendeine noch so direkt gestellte Frage mal eine direkte Antwort geben?

de mappes
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Spamferkel
Zwei Fragen, die sich mir aufdrängen:

1. wie kann man es geil finden, beim Urinieren von einer relativ fremden Frau, die man heiß findet, berührt zu werden?
2. wieso agiert Ricarda Lang neben ihrem Amt als Parteivorsitzende der Grünen weiterhin als Anwältin? Und dann gerade noch auf dieser Seite?

Aber ernsthaft: wenn es sogar stundenlang Video Material gibt neben dem Klassiker Aussage gegen Aussage, dann ist das doch eine recht gute Bewertungsbasis
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