thosn hat geschrieben:Verjährung? Keine Anzeige-kein Strafverfahren?
Verjährung bei einer Straftat nach dem 184.... Nilk?
Und es gab doch eine Anzeige, steht in dem Bericht drin. Die Staatsanwaltschaft hat sogar ermittelt, muss sie sogar.
Zu Deiner Ausführung zu Renner und der Politik: ich traue den genannten Protagonisten alles zu, beginnend ab Strobl, aber nochmal, Grundsachverhalt war hier die Anklage wegen sexueller Nötigung. Da spielt der restliche Scheiß doch keine Rolle, da soll man sich gesondert darum kümmern. Mir geht es hier ausschließlich um den Teil, dass auch ein noch so großes ****** Rechte hat und nur für das bestraft werden sollte, das man ihm auch als Staftat nachweisen kann und nicht für Dinge, die man ihm zutraut, weil er im Verdacht steht, andere Dinge gemacht zu haben, die ebenfalls noch nicht nachgewiesen sind, denn auch wenn ich Deine Aussage mit der Sicherung der Dickpics durch die Polizei hier jetzt nicht anzweifeln will, bleibt für mich doch die Frage, warum man dies erstens nicht in der Presse lesen kann (falls doch, bitte ich um einen Link) und warum die Staatsanwaltschaft dann trotz dem Verdacht einer Straftat mit vorliegenden Beweisen die Ermittlungen einstellt.
So, und wie war jetzt deine Frage? Warum die Staatsanwaltschaft etwas eingestellt hätte? Die Staatsanwältin - tatsächlich eine Frau - hat meines Wissens gar nichts eingestellt. Sie konnte sich nur ermittlungstechnisch nicht gegen Strobl, Hinz und Renner durchsetzen.
Du willst mir jetzt erzählen, dass die Staatsanwältin, die dem Justizministerium untersteht, einen Anruf von der Justizministerin bekommt, die Ermittlungen trotz vorliegenden Beweisen einzustellen?
Nicht wirklich, so was wäre Strafvereitlung im Amt und die Staatsanwältin würde selbst auf der Anklagebank Platz nehmen.
Hast Du irgendwelche Hinweise für die Geschichte oder ist dies Deine persönliche Interpretation?
Denn wenn sogar schon Beweise gesichert wurden, lässt sich das nicht mehr unter den Teppich kehren bei einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren, so doof kann weder die Staatsanwältin noch die Ministerin sein, hier auf einen Einstellung zu drängen, denn wenn das rauskommt, rollen Köpfe.
Ich vermute: wäre der Fall ordentlich aufgeklärt worden, also insbesondere das alles entscheidende Beweisstück, nämlich Renners Smartphone, beschlagnahmt worden, wäre das Verfahren gegen ihn ganz anders ausgegangen. Der vorübergehende Einzug des Handys eines Angeklagten, ist übrigens ein Standardverfahren. Es nicht zu tun, erforderte eine Begründung.
Warum denn? Sollte es so sein wie Du erzählst, dass die Polizei die Bilder auf den Rechnern der Kolleginnen gesichert haben, liegen die Beweise doch glasklar vor, oder? Was will man denn noch mehr?
Das hört sich für mich alles zu wild an.