@halensee, ich finde es eher traurig, dass die 92-jährige Frau zurückgewiesen wurde, auch wenn
es so im Klein- oder Großgedruckten auf dem Registrierungsformular stand.
(man hätte am Impfort einen Versuch starten können, dass man im
Tagesspiegel das wiederum zitierte
Zitat von
H. Spahn gelesen hätte mit dem Hinweis auf die zwei oder drei Monate nach Covid-19.
99 % wäre die alte Dame auch abgewiesen worden...zudem galt es wohl nur für Berlin und ist veraltet...)
Tagesspiegel Punkt 14:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/wann-liegt-endlich-die-einladung-im-briefkasten-corona-impfung-in-berlin-die-wichtigsten-fragen-und-antworten/26832812.html 14. Kann ich mich auch impfen lassen, wenn ich schon eine Covid-Infektion durchgemacht habe?
Ja. „Die Immunität durch eine Impfung ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen deutlich höher und vermutlich länger anhaltend als nach einer überstandenen Erkrankung“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Allerdings müssten sich Genesene nicht sofort impfen lassen, sondern könnten noch zwei oder drei Monate warten.
Siehe auch den Bericht der vielen Zurückgewiesenen aus dem Raum Heidelberg.
In der RKI-Verordnung vom 5.3. musste ich auch erst nach dieser 6-Monate-Regel suchen.
Diesen Punkt-14 beim Tagesspiegel vom 2.März Zitat H. Spahn des Autors nach zwei bis
drei Monaten Impfen kann wohl man streichen (mein voriger Beitrag).Im Januar habe ich zuletzt mal die Befragung der Registrierung für das Impfen simuliert.
Von jemanden aus Bayern hörte ich vor kurzem den "ähnlichen" Wortlaut (im Präsenz) aus dem Registrierungs-Formular:
"
Besteht eine nachgewiesene Covid-19-Infektion?" Da hat die Person, die vor ca. edit ca.
8-10 Monaten Covid-19 hatte, mit "Nein" geklickt. Die Person ist Mediziner und war verunsichert bei der Präsenz-Frage > ja oder nein). Person ist / war sich nicht ganz sicher, ob sie richtig geantwortet hat. In dem Fall war die 6-Monate-Sperrzeit schon lange überschritten. Trotzdem wurde das Formular nicht 100 % auf Anhieb verstanden.
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Fall 1 - Hamburg - 16.Jan.2021 SPIEGEL Härtefall Hamburger Krebspatientin erstreitet schnellere Corona-Impfung
Laut Verordnung hätte eine Hamburgerin erst in einigen Monaten die Corona-Impfung bekommen. Doch sie zog mit Erfolg vor Gericht. Ihr Anwalt erklärt, wie es dazu kam – und wer denselben Weg beschreiten könnte.
Von Dietmar HippJascha Arif: Bei ihr war vor Kurzem ein Tumor diagnostiziert worden, der dringend operiert werden musste. Danach sollte sich eine Chemotherapie anschließen, die bekanntermaßen mit einer erheblich geschwächten Immunabwehr einhergeht. Beteiligte Ärzte hatten deshalb empfohlen, dass sie noch vor der Operation geimpft wird....
...Trotz ihres schweren Krebsleidens wäre sie nur in die dritte Kategorie gefallen, wie auch schon vom Alter her. Dabei erscheint es absurd, einen Patienten mit einer Immunschwäche Wochen oder Monate warten zu lassen, während ein fitter 80-Jähriger sofort geimpft werden soll. Das ist meines Erachtens gerade keine valide Abstufung nach dem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, wie es eigentlich als gesetzliches Ziel vorgesehen ist. Für Menschen mit einer Immunschwäche kann es um Leben und Tod gehen...
....SPIEGEL: Das Verwaltungsgericht hat dazu keine Pressemitteilung veröffentlicht; auf Nachfrage teilte man uns mit, der Fall habe sich »erledigt«.
Arif: Ja, weil die Stadt nach Hinweisen des Verwaltungsgerichts noch während des Verfahrens nachgegeben und ihre Haltung revidiert hat. Meine Mandantin hat dann sehr schnell einen Impftermin bekommen – mutmaßlich, um eine stattgebende Gerichtsentscheidung zu vermeiden.
https://www.spiegel.de/panorama/gesells ... da508822aeFall 2 - BAYERN WELT und Aerzteblatt - 5.März2021https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ebskrankenEilantrag erfolglos - Keine sofortige Corona-Impfung für KrebskrankenDas Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines älteren krebskranken Mannes aus Bayern abgewiesen, der vor seiner Chemotherapie sofort gegen das Coronavirus geimpft werden wollte. Der Mann, der eigentlich erst in der zweiten Impfgruppe an der Reihe ist, habe „nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen“, warum ihm durch das Abwarten ein schwerer Nachteil entstehe, heißt es in der Entscheidung.
Der Beschluss vom 22. Februar wurde am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 BvQ 15/21)Der Mann hatte sich zuvor schon vergeblich an die bayerischen Verwaltungsgerichte gewandt. Der Verwaltungsgerichtshof in München hatte seinen
Eilantrag am 10. Februar mit der Begründung abgewiesen, dies sei „kein atypischer Einzelfall“. Auch die Verfassungsrichter schreiben, der Mann habe nicht dargelegt, warum er nicht auch in Gruppe zwei eine erste Impfung „alsbald erhalten könne“. A
ußerdem habe er „nicht hinreichend vorgetragen, dass ihm eine risikoverringernde Isolation unmöglich sei“.zum Smiley:
Wir missverstehen uns auch ohne Worte!