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flux
Ich hätte mal eine Frage an die Jurist(ett)en hier:

Wie erfolgt eigentlich die Wahrnehmung der Stimmrechte des e.V. auf der Hauptversammlung der AG? Prinzipiell wird ja der e.V. nach außen durch zwei Präsidiumsmitglieder vertreten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß jeweils einer 41,25% Stimmenanteile vertritt. Ist es überhaupt möglich für einen Aktionär, seine Stimmenanteile quasi zu "splitten"? Oder kann er sie nur "en block" wahrnehmen? Und kann (und tut das normalerweise) so ein e.V. (oder irgendeine andere juristische Person) einen Bevollmächtigten - in unserem Fall durch Präsidiumsbeschluss - bestimmen, der das Stimmrecht in Gänze ausübt?

darkred
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Halbdaggl
Goofy hat geschrieben:Vereinspolitik:
Bunt - ein Homo oben dran
Wild - siehe die letzten Monate

Mannschaft:
Bunt - die vielen Hautfarben der Spieler und ein Ausländer als Trainer
Wild - das Spiel auf dem Platz. Hinten sogar manchmal vogel-wild.


Homo?
Frappierend, was du für verstaubte Bezeichnungen für Schwulsein parat hältst.
:shock: :arr:

darkred
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Halbdaggl
Öcher hat geschrieben:
Spielgerät hat geschrieben:
Und wie ich ihm das Vorwerfen kann. Wenn ein Präsident so viel Ahnung vom sportlichen Teil des Business hat wie ich als Fan, dann ist es seine verdammte Pflicht, sich rauszuhalten und diejenigen ihre Arbeit machen zu lassen, die Ahnung davon haben. Also Miss Lintat und Hitz. Genau das ist doch der springende Punkt. Wir hatten viel zu lange viel zu wenig Sportsachverstand im Verein, was unter anderem zu unzähligen Trainerwechseln geführt hat. Jetzt haben wir ihn, und dann kommt der Fanpräsident Vogt mit seinem Spezl Rahic um die Ecke und mischt sich ein. Das ist ein absolutes NoGo!

Und die Einmischung war auch keine Banalität, denn sie mündete darin, dass Miss Lintat nur verlängern wollte, wenn feststeht, dass TH weiter an verantwortliche Position im Verein tätig ist. Und genau über diese komplett überflüssige Einmischung schreibt Hitz in seinem offenen Brief.


Also einen Vertrag der bis 2021 läuft um ein Jahr zu verlängern, ohne Not einer AK und in einer Phase von einem Punkt in 4 spielen, Derby 0-3 verloren und englische Woche gegen hsv darf man nicht zumindest hinterfragen?
In meiner fanbubble die sich wohl viel mehr mit fussball als mit Politik beschäftigt war das für mich vor dem HSV Spiel ein himmelfahrtskommando, im nachhinein kann man natürlich sagen, materazzo wäre Trainer geblieben ohne Aufstieg. Ich für meinen Teil, mit dem Abschied von Walter und den restlichen Verantwortlichen wäre ich mir zu 100% sicher, dass er hätte gehen müssen.

Selbst materazzo hat im Interview in der 11freunde es nicht verstanden, er hat immer das Vertrauen gespürt von hitz und Mislintat. Außerdem ging es nicht darum materazzo abzuschießen, Mislintat bestand darauf um der Mannschaft ein Alibi Zunehmen, der AR hat sich dennoch dafür entschieden. Mislintat hat nun in etlichen Interviews die Entscheidung erklärt, warum er das vertraglich fixiert haben möchte ohne hitz, da er auf so einer vertrauensbasis mit dem Wechsel von klopp zu tuchel er sein Wort hat brechen müssen gegenüber einem Spieler und er diese Situation nie mehr haben möchte. Auch deswegen ist er von Arsenal weg und nach seinen Worten hat ihn auch Dietrich geholt und nicht Hitz.
Spannend ist auch in dieser selektiven Wahrnehmung, dass Vogt nicht in der Lage war den Vertrag von materazzo zu verzögern, aber bei Mislintat war er allein dafür verantwortlich?

Ich befürworte beileibe nicht alles, aber ein wenig otöne hören und lesen wenn es um die direkten Beteiligten geht würde viel Schärfe aus dieser Diskussion nehmen.


Ich bin froh um die Öchers dieses Forums.
:prost:

darkred
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Halbdaggl
Spielgerät hat geschrieben:Damit machst du dir die Behauptungen der Vogt-Seite zu eigen. bzw. gehst sogar noch darüber hinaus, denn von einer Behinderung des LDSB habe ich noch nirgends gelesen. Was übrigens die Sache mit der angeblichen Vertuschung / Behinderung von Eselcon ziemlich merkwürdig erscheinen lässt: Der LDSB darf ungehindert ermitteln, Eselcon wird ausgebremst .... ergibt meiner Meinung nach wenig Sinn.

Wenn TH sagt, es wird aufgeklärt und auf die noch nicht vorliegenden Abschlussberichte verweist, dann hielte ich es für fair, diese Berichte abzuwarten und nicht zu spekulieren, wer angeblich was zu vertuschen , behindern oder verschleppen versucht hat.


Ich habe so ziemlich jeden Medienbericht gelesen und habe auch nirgendwo von einer Behinderung des LDSB gelesen. Ich meine mich sogar zu erinnern, dass der LDSB es begrüßte, dass externe Ermittler sich mit dem Fall beschäftigen und er die Ergebnisse daraus gerne für seine Beurteilung verwerten möchte.
Deshalb sollte man in der Tat den Abschlussbericht abwarten, bevor man verurteilt.

Abseits davon ist mMn nicht schlüssig zu argumentieren, wieso Vogt das große Fass mit externen Ermittlern aufgemacht hat. Hätte die Übergabe des Vorgangs an den LDSB doch vollkommen ausgereicht, um die von ihm angekündigte "lückenlose Aufklärung" den Mitglieder gegenüber ausreichend zu legitimieren. Das hat schon was von plakativem "Euch zeig ich's".


Frank N Furter
darkred hat geschrieben: Das hat schon was von plakativem "Euch zeig ich's".


Nö, nicht unbedingt. Nämlich dann nicht, wenn Vogt ab einem bestimmten Zeitpunkt erkennen musste, dass die Sache nicht aufgeklärt wird, wenn auch er noch passiv bleibt. Der Datenschutzbeauftragte ist ja nicht der Staatsanwalt. Von dem ist nicht viel zu befürchten, wenn alle VfB-Beteiligten intern mauern.

Man kann sehr sicher davon ausgehen, dass Vogt an einen Punkt kam, wo er sich entscheiden musste: Entweder sich zu fügen und mit anzuschauen, wie die Sache vielleicht langsam einschläft oder gegen die Interessen vieler VfB-Beteiligter die Aufklärung im Sinne der VfB-Mitglieder zu forcieren.

Jetzt kann sich ja jeder selbst mal spannender Weise in seine Position begeben und überlegen, wie er gehandelt hätte...

Interessant ist eigentlich auch, was dieser Datenschutzbeauftragte des Landes da treibt. So richtig nachvollziehen kann ich es nicht. Es liegen durch den Datenempfänger Aussagen vor, die so eindeutig sind, dass ich gar nicht nachvollziehen kann, warum er die ganze Chose nicht längst der Staatsanwaltschaft übergeben hat. Denn die könnte es aufklären. Er ist ja Landesbeamter. Herr Brink residiert in der Königsstrasse 10a. Seine Behörde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ich kann nicht erkennen, ob er einem Ministerium direkt untergeordnet ist.
Dafür, dass er diese Geschichte im öffentlichen Interesse aufzuklären hat, ist er bis heute sehr verschwiegen geblieben. Und seine Aussage, dass er es begrüße, wenn ein vom VfB Beauftragter Dienstleister ihm zuarbeite... puh, das ist schon mehr als grenzwertig. Darf ich dann meine nächsten Vergehen gegen den Datenschutz bitte auch selbst "aufklären"?
Ich weiß ja nicht, ob Herr Vogt mit diesem Menschen schonmal vorab gesprochen hatte. Ich würde es aber nicht für völlig ausgeschlossen halten, dass dies geschah und sich Herr Vogt anschließend noch mehr Sorgen machen musste, ob da wirklich mit dem nötigen Ernst aufgeklärt werden würde.


Frank N Furter
Wenn gegen Verstöße gegen die DSGVO Gefängnisstrafen drohen können, reden wir unweigerlich auch über Strafttaten.
Ich habe es bisher so interpretiert, dass das genau die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist: er stellt fest, ob sich das alles noch im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit bewegt und legt ggf. selbst ein Bußgeld fest. Oder ob der Sachverhalt es nötig macht, die Aufklärung an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben, die dann auch erst mit ganz anderen hoheitlichen Maßnahmen aufklären kann (Server beschlagnahmen u.Ä.)

darkred
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Halbdaggl
Fränk

Der LDSB ist eine Aufsichtsbehörde und somit meines Dafürhaltens nach durchaus dazu da, strafrechtlich relevante Sachverhalte an die entsprechende Strafverfolgungsbehörde weiterzugeben.

Als Landesdatenschutzbeauftragter ist die jeweilige Behörde für die Beratung der öffentlichen Stellen des jeweiligen Bundeslandes im Bereich Datenschutz zuständig.

Sie fungiert in den meisten Bundesländern (nicht in Bayern) daneben als entsprechende Aufsichtsbehörde im Sinne des § 38 Abs. 6 Bundesdatenschutzgesetz gegenüber nicht-öffentlichen Stellen. Im Alltag der Unternehmen ist der Landesdatenschutzbeauftragte die entscheidende Behörde, wenn es um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und damit verbundene verwaltungsrechtliche Prozesse geht, wie etwa um Meldungen oder Verwaltung von Datenschutzangelegenheiten.


Daher sehe ich deine Einlassung
Nämlich dann nicht, wenn Vogt ab einem bestimmten Zeitpunkt erkennen musste, dass die Sache nicht aufgeklärt wird, wenn auch er noch passiv bleibt. Der Datenschutzbeauftragte ist ja nicht der Staatsanwalt. Von dem ist nicht viel zu befürchten, wenn alle VfB-Beteiligten intern mauern.
komplett anders.

Eine Klärung des Sachverhalts durch den LDSB hätte der Anforderung somit Genüge getan, wenn es denn vom Verein aus angestoßen worden wäre. Wovon ja durch die Ankündigung Vogts ausgegangen werden darf. Somit ist das Hinzuziehen dieser externen Ermittler von der Motivation her fraglich. Zumindest für mich stellt es sich so dar, als ob hier bewusst ein Fass aufgemacht und über das mediale Aufbauschen der Sache, der Druck auf die (aus Vogts Sicht unliebsamen) "Zielpersonen" potenziert werden sollte. Oder schlicht gesagt. Ein aus der Gremienarbeit heraus auf voller Linie enttäuschter Fairplay-Ritter sagt "Eich du i"...


Frank N Furter
@Darkred

Im der Bewertung sind wir uns hier völlig einig. Ich hatte das ja schon mehrfach geschrieben. Vogt hätte nach gründlichem Abwägen zwingend sehen müssen, dass er mit der Beauftragung von Esecon dem VfB (und ergo auch seinen Mitgliedern!) viel mehr schadet, als er nützen kann.

Was ich hinterfragt habe (aber auch wirklich nur hinterfragt!) war das von Dir für plausibel gehaltene Motiv "Euch zeig ichs". Das ist ja per se unseriös, bzw. unprofessional und unterstellt, dass er rein aus Motiven des internen Konflikts gehandelt hat.
Ich wollte sagen: Nö, muss nicht sein. Man muss ihm nicht per se "unendle" Motive unterstellen. Er kann tatsächlich in dieser Situation auch gedacht haben: "Scheiße, ich bekomme das ohne externe Hilfe nie aufgeklärt. Und bei meinen Versprechen bei der Wahl bin ich aber unbedingt gegenüber den Mitgliedern verpflichtet das aufzuklären".

Hier gings ja jetzt seitenweise darum, wie eigentlich der ganz sympathische und vernünftige Herr Vogt, der sich in einem längeren Interview glaubhaft den Themen Frauenfussball und Inklusion angenommen hatte, plötzlich "so austicken" konnte. Meiner Rede Sinn sollte sein, dass es eine Perspektive gibt, wo man ihm ein Austicken - rein subjektiv - gar nicht unterstellen muss und man diese beiden Aspekte - netter Herr Vogt aber beauftragt Esecon - zusammenbekommen kann.

darkred
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Halbdaggl
Ich wollte sagen: Nö, muss nicht sein. Man muss ihm nicht per se "unendle" Motive unterstellen. Er kann tatsächlich in dieser Situation auch gedacht haben: "Scheiße, ich bekomme das ohne externe Hilfe nie aufgeklärt. Und bei meinen Versprechen bei der Wahl bin ich aber unbedingt gegenüber den Mitgliedern verpflichtet das aufzuklären".


Fränk
Was heißt denn "unedle Motive"?
Enttäuschung, verletzte Eitelkeit oder nachhaltig gestörtes Gerechtigkeitsempfinden reicht doch vllt. schon aus?
Und dieser von dir ins Spiel gebrachte Gedankengang, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, wäre nun inwiefern anders gewesen, wenn man sich nur dem Landesdatenschutzbeauftragten offenbart hätte. Ist der nicht extern (genug)?


Southern Comfort
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Grasdaggl
Und eine Kleinigkeit zum Thema welche Daten da weitergegeben werden...

So richtig rabiat wird die DSGVO meiner Erinnerung nach, wenn höchst schützenswerte Daten weitergegeben werden. Und das ist nicht Name, Geburtstag, Adresse... (die man bereits bei Kreuzwortätselgewinnspuelrn angibt), sondern z.B

- Konfession
- sexuelle Orientierung
- Gesundheitsdaten
- Behinderungen

etc.

Will es nicht kleinschreiben, aber diese Daten wird der VfB eher nicht in seiner Datenbank für Mitglieder erheben (ggf. Rollstuhlfahrer ja/nein). Damit ist man auch aus dem schwereren Fahrwasser erstmal draußen. Wie jetzt dann noch zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit abgegrenzt wird, muss ich erst vertiefen.
Bruno Labbadia ist wie ein Aschenbecher in einer Kneipe, die schon vor 20 Jahren hätte abgerissen werden sollen. Du weißt nicht, warum, aber er steht stetig in der Ecke, voller kalter Kippen und mit dem beharrlichen Geruch von verbrannter Vergangenheit.

Frank N Furter
@Darkred

Naja "unedel" meinte ich in dem Sinne, dass er nach einer rein nüchternen Abwägung, die all das, was Du jetzt anführst - Eitelkeit, Enttäuschung, Gerechtigkeitssinn - zu der einzig sachlich vernünftigen Entscheidung hätte kommen müssen, dass er letztlich - jetzt sage ich es mal knallhart - bei der Vertuschung mitmachen muss, auch wenn ihm dabei ein Zacken aus der Krone bricht. Jeder, der in dieser Situation nur danach handelte, zum Nutzen des VfB zu handeln und Schaden von ihm abzuwehren, kam hier zwangsläufig in die Position mit vertuschen zu müssen. Das halte ich übrigens auch nach wie vor Herrn Hitzlsperger zu Gute. Auch er hatte hier fast keine andere Alternative.

Der Landesdatenschutzbeauftragte ist natürlich auch extern, richtig. Aber dessen Arbeit ist ja im Gegensatz zu Esecon unvermeidlich. Der muss halt "so ein bisschen" ermitteln gegen Baden Württembergs größten Verein. Sicherlich keine lustvolle Aufgabe. Dass er die Ermittlungen Esecons begrüßt und auch deren Ergebnisse verwenden will, ist doch kurios. Oder findest Du das nicht. Esecon ist im Namen des Unternehmens aktiv, welches beschuldigt wird. Neutral wäre da ja ganz was anderes. Und auf deren Ergebnis freut er sich? Ernsthaft?

Nur deswegen meinte ich: wir wissen nicht, ob Vogt mit dem LDSB irgendwann Ende Oktober, Anfang November bereits gesprochen hat. Es wäre ja fast schon verwunderlich wenn nicht. Du musst Dich ja als eines der obersten handelnden Organe des VfB mit diesem Menschen absprechen, wie man mit ihm zusammenarbeiten soll. Und sollte er da für sich das subjektive Gefühl gehabt haben: "Na, ob der hier wirklich was vorhat", dann kann es schon gut sein, dass Vogt erst durch das Verhalten der VfB-Beteiligten, seiner Gremienmitglieder und schließlich des LDSB zu der subjektiven Einsicht kam: "Wenn ich hier nicht aufkläre, klärt hier keiner was auf". Und wenn man dann noch zu seinen Gunsten unterstellt, dass er es ehemals mit der Transparenz ernst gemeint hat, dann kann man die Beauftragung Esecons zwar nach wie vor für einen Fehler halten, aber als Motiv eben gerade nicht Eitelkeit oder andere "unedle" Motive unterstellen...

...Gott ist das kompliziert, dabei sind wir beide nichtmal verheiratet.... :lol: :prost:

Nilkheimer
Halbdaggl
Das hatten wir doch schon. Die einzige in Betracht kommendes Strafvorschrift wäre hier: § 29 LDSG. Für Strafbarkeit ist aber nötig, dass " gegen Entgelt oder in der Absicht gehandelt wird,
sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. "

Davon war bisher unter keinem Blickwinkel die Rede. Also. Nix Staatsanwalt.
Aber das macht doch nichts.

Goofy
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Grasdaggl
Jetzt Moment mal :!:

darkred hat geschrieben:Ich meine mich sogar zu erinnern, dass der LDSB es begrüßte, dass externe Ermittler sich mit dem Fall beschäftigen und er die Ergebnisse daraus gerne für seine Beurteilung verwerten möchte.


Dataus wird dann:
Frank N Furter hat geschrieben:Und seine Aussage, dass er es begrüße, wenn ein vom VfB Beauftragter Dienstleister ihm zuarbeite... puh, das ist schon mehr als grenzwertig. Darf ich dann meine nächsten Vergehen gegen den Datenschutz bitte auch selbst "aufklären"?


und
Frank N Furter hat geschrieben:Dass er die Ermittlungen Esecons begrüßt und auch deren Ergebnisse verwenden will, ist doch kurios. Oder findest Du das nicht. Esecon ist im Namen des Unternehmens aktiv, welches beschuldigt wird. Neutral wäre da ja ganz was anderes. Und auf deren Ergebnis freut er sich? Ernsthaft?




Welche Aussage ist gemeint?
Die hier?
https://www.swr.de/sport/media/stefan-b ... n-100.html

"Wir haben auch Kontakt zu Esecon bzw. zu verschiedenen Mitarbeitern in diesem Bereich. Aber unsere Ansprechpartner sind der VfB, aber wenn er selbst Dienstleister einsetzen möchte und das in diesem Fall auch tut, dann das ist auch völlig okay. Dann reden wir auch mit diesen Dienstleistern."


Etwas zu begrüßen und zu erwarten, dass ihm zugearbeitet wird, und dass er gar die Ergebnisse verwenden will, das hört sich anders an.


Oder habt ihr andere Quellen mit anderen Aussagen?
Zuletzt geändert von Goofy am 30. Januar 2021 16:22, insgesamt 1-mal geändert.



Frank N Furter
Southern Comfort hat geschrieben:Wie jetzt dann noch zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit abgegrenzt wird, muss ich erst vertiefen.


Okay, also bezüglich dessen, dass ein Verstoß gegen die DSGVO auch eine Straftat sein kann, sind wir uns jetzt einig?

Wer klärt denn jetzt auf? So wie es Darkred beschreibt, hätte der LDSB die Option aufzuklären, wie auch ein Staatsanwalt aufklärt. Also z.B. auch unter Weisungsbefugnis gegenüber der Polizei?
Keine Ahnung wie das in BW ist, klingt für meine Ohren aber erstmal ungewöhnlich (In Berlin hat der LDSB nach meiner Kenntnis gar keine staatsanwaltschaftlichen Rechte. Der kann brüllen und mehr nicht)

Ich werde mir jetzt nicht die BW-Gesetzeslage zu Gemüte führen, Danke Dir aber trotzdem für Deine Mühe sie hier verlinkt zu haben. Vielleich hat ja jemand Lust sich das anzuschauen, der mit Rechtsfragen weniger auf Kriegsfuss steht als ich... :mrgreen:

Tifferette
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Grasdaggl
Gerne: da ist bereits alles gesagt. Keine StA, und das wird sich auch nicht ändern, solange keine neuen Hinweise auf einen Verkauf o.ä. der Daten Auftauchen.

Das kann man auch einfach mal so akzeptieren.
"They may be drinkers, Robin, but they are also human beings."

(Batman)

Nilkheimer
Halbdaggl
Frank N Furter hat geschrieben:
Southern Comfort hat geschrieben:Wie jetzt dann noch zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit abgegrenzt wird, muss ich erst vertiefen.


Okay, also bezüglich dessen, dass ein Verstoß gegen die DSGVO auch eine Straftat sein kann, sind wir uns jetzt einig?

Wer klärt denn jetzt auf? So wie es Darkred beschreibt, hätte der LDSB die Option aufzuklären, wie auch ein Staatsanwalt aufklärt. Also z.B. auch unter Weisungsbefugnis gegenüber der Polizei?
Keine Ahnung wie das in BW ist, klingt für meine Ohren aber erstmal ungewöhnlich (In Berlin hat der LDSB nach meiner Kenntnis gar keine staatsanwaltschaftlichen Rechte. Der kann brüllen und mehr nicht)

Ich werde mir jetzt nicht die BW-Gesetzeslage zu Gemüte führen, Danke Dir aber trotzdem für Deine Mühe sie hier verlinkt zu haben. Vielleich hat ja jemand Lust sich das anzuschauen, der mit Rechtsfragen weniger auf Kriegsfuss steht als ich... :mrgreen:



Oh Mann. Ein Verstoß gegen die DSGVO ist NICHT strafbewehrt. Punkt. Was das LDSG angeht: S.o.
Aber das macht doch nichts.


Southern Comfort
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Grasdaggl
Tifferette hat geschrieben:@SC: da muss mW Entgelt, Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht dazukommen. Ist hier eher nicht einschlägig.


Nilkheimer hat geschrieben:Das hatten wir doch schon. Die einzige in Betracht kommendes Strafvorschrift wäre hier: § 29 LDSG. Für Strafbarkeit ist aber nötig, dass " gegen Entgelt oder in der Absicht gehandelt wird,
sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. "

Davon war bisher unter keinem Blickwinkel die Rede. Also. Nix Staatsanwalt.


Merci...

Dann kann sozusagen ein Ordnungsgeld kommen, das allerdings auch recht fies bemessen werden kann. Hierfür spielt es aber eine Rolle WELCHE Daten weitergegeben wurden, und ob hochsensible Daten dabei waren.

oder? (Im Grundsatz, insbesondere, und nach Abwägung des Einzelfalles... :mrgreen: )
Bruno Labbadia ist wie ein Aschenbecher in einer Kneipe, die schon vor 20 Jahren hätte abgerissen werden sollen. Du weißt nicht, warum, aber er steht stetig in der Ecke, voller kalter Kippen und mit dem beharrlichen Geruch von verbrannter Vergangenheit.

Frank N Furter
Tifferette hat geschrieben:Das kann man auch einfach mal so akzeptieren.


Das ist bei mir kein Problem der Akzeptanz. Wenn es so ist wie von Dir beschrieben, ist das sogar eine Erleichterung.

Hier geht es - zumindest bei mir - um Unkenntnis. Deshalb frage ich ja auch nach.

Und deshalb auch Danke an Euch beide (also Dir und Nilki) für die Aufklärung!