Cantona hat geschrieben:
Projektlaufzeit 2018 bis 12/2020, Schlussrechnung in 12/2020 mit 16% umsatzsteuer, abschlagsrechnung bis 06/20 mit 19%. Im unguenstigsten Fall, wenn die Differenz zwischen schlussrechnungsbetrag und Abschlagszahlungen geringer als die zuviel abgerechnete umsatzsteuer bis 06/20 ist, muesste der Auftragnehmer die Differenz an den Auftraggeber erstatten und haette einen kurzfristig negativen Effekt auf die Liquiditaet (kohle holt er sich dann beim Finanzamt ueber Umsatzsteuervoranmeldung zurueck, dauert aber ca. 2 monate). Um diesen bloedsinn zu umgehen, koennte der Auftragnehmer die schlussrechnung erst im Januar 2021 stellen, was wiederum einen Effekt auf Umsatz und Gewinnrealisierung im Jahr 2020 haette (und somit auf zu zahlende koerperschafsteuer in 2020, auschuettungen in 2020, etc etc etc.).
Bin mir mit obigen Beispiel noch nicht ganz sicher, ob es sich wirklich so verhaelt, falls jemand mehr weiss, sehr gerne.
Die Lösung ist imho die gleiche wie im Ausgangsbeispiel. Siehe auch der UStAE hierzu...
Eine geänderte/verspätete Schlussrechnung ändert das nur, wenn eben auch der Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt mit verzögert wird. Aber das ist eine Frage der „Dokumentation“...

Jetzt will ich nicht im Nebel stochern, aber üblicherweise kalkulieren Unternehmer untereinander eh netto. Die USt ist bekannterweise neutral (Regelfall).
Bevor wir da mit Zinseffekten für zwei Monate (gibt es auch nur mit Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung, hier ein gegenläufiger Zinseffekt) jonglieren... Welcher Zinssatz denn?
Jou, Der Effekt ist sicher da, aber der wird auf den Nettobetrag, der ebenfalls verzögert fließt, ungleich größer sein, und wenn wir da schon so pingelig werden, dann muss in dem Modell der Gegenunternehmer halt auch mitspielen wollen. Unwahrscheinlich...
Also da muss schon ein richtig großes Rad gedreht werden, damit da was hängen bleibt.
Das mit der Gewinnrealisierung siehst Du richtig. Die hängt ebenfalls am Leistungszeitpunkt. Das wird ggf. aber durch die bilanzielle Bewertung der „unfertigen Arbeiten“ ggf. kompensiert... Das klärt man dann aber besser mit seinem WP/StB.
Bruno Labbadia ist wie ein Aschenbecher in einer Kneipe, die schon vor 20 Jahren hätte abgerissen werden sollen. Du weißt nicht, warum, aber er steht stetig in der Ecke, voller kalter Kippen und mit dem beharrlichen Geruch von verbrannter Vergangenheit.