Karl Kasper hat geschrieben:https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank.php
Hier kann der interessierte schauen wie hoch Bußgelder schon ausgefallen sind.
Karl Kasper hat geschrieben:https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank.php
Frank N Furter hat geschrieben:fkAS hat geschrieben:Wie das denn? 1. funktioniert doch bloß mit Vertuschen, wozu Vogt nicht bereit war. Der Datenschutzbeauftragte bestätigt jetzt ja, dass der VfB kooperiert. Also machen sie schon 2.
1. funktioniert dann, wenn wie beschrieben, Vogt und Hitzlsperger sich vernünftig abstimmen. Hitzlsperger muss Schraft und Konsorten opfern, Vogt kriegt nicht sein Schauspiel als größter Aufklärer aller Zeiten. Der Kompromiss wäre aber viel besser gewesen, als das, was Hitzlsperger dann angefangen mit seinem Brief in der Folge losgetreten hat.fkAS hat geschrieben:Nach der neuen Verordnung kann doch nur die Aktion 10/2018 beanstandet werden.
Wie kommste denn da drauf? Das was die gemacht haben, war auch schon vorher strafbar. Nur der Strafrahmen war geringer. Mit nahezu absoluter Sicherheit wird der LDSB deshalb auch die Wiederholung werten.
fkAS hat geschrieben:Ich glaub nicht, dass das "opfern" bestimmter Leute das Bußgeldproblem behebt. Das wäre sicher besser fürs Image des VfB und ich bin auch absolut dafür jmd., der mit ner Schwachsinnsidee von Guerillamarketing um die Ecke kommt, vor die Tür zu setzen.
Es war vorher strafbar, aber die Strafen waren deutlich geringer und man kann normalerweise nicht die härteren Sanktionen auf Vorfälle anlegen bei denen die noch nicht gültig waren.
Die Bußgelder, die damals galten, sind aber deutlich geringer als das was wir heutzutage erwarten können. Meines Erachtens wird der Verein hier mit einem blauen Auge davon kommen. (..) Der Bußgeldrahmen zur damaligen Zeit (2017) lag bei 300.000 Euro. In dem Fall würde ich persönlich vielleicht von einem Bußgeld von 50.000 bis 100.000 Euro ausgehen. Aber das muss man mit größter Vorsicht sehen, das kann nur unter Berücksichtigung aller einzelnen Umstände endgültig beurteilt werden.

fkAS hat geschrieben:Flache9 hat geschrieben:Tippe auf 50.000 Euro
Mal 10 mindestens.

flux hat geschrieben:@Iron: Es geht aber um 2018, wenn ich es richtig verstanden habe.
Wir haben umgestellt als Aufsichtsbehörde von einem Prüfverfahren in ein Bußgeldverfahren. Das gibt uns jetzt die Möglichkeit, mit staatsanwaltlichen Mitteln zu agieren, insbesondere auch weitere Zeugenaussagen vorzunehmen und damit aufzuklären, ob und in welchem Umfang Datenschutz-Verstöße nachweisbar sind
flux hat geschrieben:Die Auseinandersetzung zwischen AG und e.V. bzw. zwischen Hitzlsperger und Vogt geht in eine neue Phase: Was ist höher? Das DSVGO-Bußgeld oder das Esecon-Honorar? Wir sind gespannt.

Flache9 hat geschrieben:flux hat geschrieben:Die Auseinandersetzung zwischen AG und e.V. bzw. zwischen Hitzlsperger und Vogt geht in eine neue Phase: Was ist höher? Das DSVGO-Bußgeld oder das Esecon-Honorar? Wir sind gespannt.
Hatte ich bereits vor ein paar Tagen geschrieben.
Vogt gibt 700.000€ aus um den Verein für 50.000-100.000 € zu bestrafen.
Karl Kasper hat geschrieben:Flache9 hat geschrieben:flux hat geschrieben:Die Auseinandersetzung zwischen AG und e.V. bzw. zwischen Hitzlsperger und Vogt geht in eine neue Phase: Was ist höher? Das DSVGO-Bußgeld oder das Esecon-Honorar? Wir sind gespannt.
Hatte ich bereits vor ein paar Tagen geschrieben.
Vogt gibt 700.000€ aus um den Verein für 50.000-100.000 € zu bestrafen.
Kannst du mir bitte diese Aussage genauer erklären?
flux hat geschrieben:Flache9 will damit sagen, daß man die Höhe des möglicherweise zwangsweise zu entrichtenden Bußgeldes ins Verhältnis setzen sollte zu den Summen, die wir freiwillig und völlig ohne Not den Gaunern von Esecon in den Arsch blasen.