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Goofy
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Grasdaggl
Kryztina hat geschrieben:Ergreifend ehrlich.


Naja. Ich hab nicht alles geschrieben, was im Kopf vorgeht.


Auch wenn Menschen nicht krank sind, schreibt man ab einem gewissen Alter nicht mehr "völlig überraschend" in die Anzeige.

Southern Comfort
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Grasdaggl
Ohne den Thread kapern zu wollen…

Es wurden hier einige Situationen und Gedanken dargelegt, die mit der Vergänglichkeit unseres Lebens zu tun haben. Es ist ganz vernünftig, diese Ausweglosigkeit anzuerkennen.

Du bist eine kleine Seele, die eine Leiche herumträgt.


Imho sollte man die Hände nicht in den Schoß legen und auf den lieben Gott vertrauen, dass bis zum großen Partyende alles glatt läuft. In der Realität läuft das alles andere als „easy“.

Es ist daher stets der „richtige Zeitpunkt“, sich über folgende Themen Gedanken zu machen und idealerweise zu Papier zu bringen:

- Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung

Wem sein eigenes Leben lieb ist, regelt das, solange er dazu in der Lage und Verfassung ist.
Es ist damit nichts auf ewig in Stein gemeißelt, also stets änderbar, sollte man mal seine Meinung zur einen oder anderen Maßnahme ändern.

Vor allem werden es Euch diejenigen danken, die während einer emotionalen (Heraus/Über)forderung dann nicht rätseln müssen, was IHR bei sehr existentiellen Fragen tatsächlich wollt. Nur weil ihr Euch nicht mehr selbst äußern könnt. Wenn ihr das mal in der Familie besprochen habt, ok. Papier ist besser, unmissverständlicher. Und auch nicht jeder hat noch Angehörige… Wen soll man dann fragen? Kann man regeln.

Wer dann noch ein Streber sein will, regelt gleich noch seinen Nachlass.

Nebenbei: Wer bspw. möchte, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um das Leben auf jeden Fall zu retten und zu erhalten, tut sich und Notfallsanis/Intensivmedizinern einen Gefallen, wenn ein Notfallpass mitgeführt wird (Vorerkrankungen/Medikationen/Hausarzt/Angehörige).


Und wer nichts regelt, erklärt sich gleichzeitig happy mit dem, was der Gesetzgeber für einen so vorgesehen hat. Ist völlig ok, wenn man das so will. Dann gerne zurücklehnen mit Tee und so…

Alle anderen können hier mit der Hausaufgabe anfangen. Nur als Beispiel, es gibt zig Quellen:

https://www.bmj.de/DE/service/formulare ... _node.html

https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_b ... _node.html


Ich fand das hier sehr hilfreich und habe einiges daraus für mich übernommen:
https://narkosearzt.wordpress.com/tag/p ... verfugung/
Bruno Labbadia ist wie ein Aschenbecher in einer Kneipe, die schon vor 20 Jahren hätte abgerissen werden sollen. Du weißt nicht, warum, aber er steht stetig in der Ecke, voller kalter Kippen und mit dem beharrlichen Geruch von verbrannter Vergangenheit.


Aleksiander
Halbdaggl
Goofy hat geschrieben:
Kryztina hat geschrieben:Ergreifend ehrlich.


Naja. Ich hab nicht alles geschrieben, was im Kopf vorgeht.


Auch wenn Menschen nicht krank sind, schreibt man ab einem gewissen Alter nicht mehr "völlig überraschend" in die Anzeige.



2017 habe ich meinen Vater, 87 jährig, loslassen müssen, die letzten 5 Jahre hatten wir Ihn bei uns und das war schön, für alle. Irgendwann wird der Weg so steil, daß man einfach nicht mehr kann, nicht mehr will und nicht mehr müssen sollte. Mein Vater war bis zum Schluss völlig OK im Kopf und hätte dies alleine entscheiden können, er war bereit und wollte gehen. Aber er musste warten, bis die Nieren nicht mehr konnten und hat dann jeden Eingriff verweigert.

Deswegen bin ich glühender Verfechter für selbstbestimmtes sterben. Die letzten Wochen hätten nicht mehr sein müssen.
Nichts muss, aber alles kann.




Mustermann
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Granadaseggl
Tja, irgendwann muss man Abschied nehmen.

Der zweifelhafte "Vorteil", wenn die Eltern (zu) früh gegangen sind: Man hat es schon hinter sich ...
„I guess that concludes negotiations.“

Aleksiander
Halbdaggl
Goofy hat geschrieben:.... ich hab meinen eigenen Kopf und die Gedanken darin gemeint.


Hinweis nur zur Klarstellung ;)


Ja, ich denke, das hab ich richtig verstanden.
Logisch hat da jede/r seine eigenen Gedanken, seine eigene Meinung.
Ich hoffe sehr, ich muss niemals eine Entscheidung diesbezüglich für jemanden anderen treffen müssen, der dies nicht mehr kann.
Nichts muss, aber alles kann.

BrunoLabbadia
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Granadaseggl
So, die Urne meines Vaters steht jetzt in ihrer Nische auf dem Friedhof. Zumindest ist das damit abgeschlossen. Jetzt muss ich mich um die ganzen Bürokratie-Sachen kümmern, davon hatte ich keine Ahnung. Das ist, als würde man als Nichtschwimmer vom 3-Meter-Brett ins Wasser gestoßen. Das größte Problem wird meine Mutter sein. Irgendwie war mein Vater ihre Stütze, und jetzt schlägt ihre Demenz ungehindert Bahn. Das wird dramatisch, vermutlich muss sie mindestens in Kurzzeitpflege, vermutlich aber auf Sicht in ein Pflegeheim. Was bedeutet, dass das Haus verkauft werden muss, um das Pflegeheim zu finanzieren und die ganzen Rechnungen zu bezahlen.
Ich möchte allen Menschen hier, die mir und meiner Mutter in den traurigen Tagen entweder persönlich oder virtuell ihr Mitgefühl und Beileid ausgesprochen haben, bedanken. Vielen Dank!

BrunoLabbadia
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Granadaseggl
Sorry, dass ich den Thread nochmal hoch hole, aber ich bin gerade in eine extreme Lebenskrise geraten. Und die Depression hat mich halt diesmal so am Wickel, dass ich nicht weiß, wie ich da herauskomme. Immer wenn ich glaube, es gebe einen gangbaren Ausweg, wird mir die Tür ins Gesicht gehauen...

- Vater verstorben am 20.10.24
- Mutter ist Alleinerbin, dement, gesetzliche Betreuung ist eingeleitet
- Ich bin von der Erbfolge ausgeschlossen bzw. der Erbe meiner Mutter in deren Todesfall
- Es handelt sich wohl um ein „Berliner Testament“, und mir ist der Gesamtwert des Erbes nicht bekannt.
- Vater hat im August 2024 ein Darlehen auf das gemeinsame Haus aufgenommen, dieses Darlehen ist an sich dazu gedacht, die Pflegekräfte für meine Mutter, die ansonsten allein im Haus lebt, zu bezahlen, monatliche Kosten 3700,- Euro. Ein Verkauf des Hauses durch die Sparkasse ist eingeleitet.
- Durch diverse massive chronischen Erkrankungen (Diabetes Typ II, chronisches Bronchialasthma, Depressionen, Beckenthrombose mit beidseitiger Lungenembolie – seit einer OP am 04.02.2016 stecken zwei kleine Drahtstücke in meiner Lunge) kann ich diverse körperlich schwere Arbeiten leider nicht ausüben
- mein Vater hat postum alle Geldzuflüsse an mich gesperrt. Die Sparkasse Zollernalb hat meinen Dispo-Kredit gekündigt, mein Konto gesperrt. Ich kann schon im März meine Miete nicht bezahlen, auch die Krankenversicherung dürfte ab dem zweiten Quartal nicht mehr möglich sein, ebenso Telefon und Internet schon im März (die Telekom verhält sich da häufig sehr inkulant ).
- Ich besitze eine notarielle Generalvollmacht für meine Mutter.
- Da ich derzeit noch als Student immatrikuliert bin (aber mein Studium abbrechen muss) bekomme ich kein Bürgergeld.
- Das Sozialamt sagt, dass ich keinen Anspruch of Grundsicherung habe, ich solle beim Jobcenter Bürgergeld beantragen.
- Das Job-Center sagt, für mich wäre das Sozialamt zuständig.
- Meine Wohnung wurde mir am 27.02. zum 30.04. wegen Eigenbedarf gekündigt. Und jetzt hier in Tübingen bezahlbaren Wohnraum zu finden, ist nahezu unmöglich.
- Es gibt eine Lebensversicherung, aber es gibt eine Rückverkaufssperre bis 2030.
Diese Klausel wurde im Jahr 2000 auf den ausdrücklichen Wunsch meines Vaters in den Vertrag geschrieben. -

Das Kuriose ist, dass spätestens zum Jahresende unser Haus in Albstadt verkauft wird, ab da wäre Geld da, um einen Platz in einem guten Pflegeheim für meine Mutter zu finden, und da würde dann auch Geld für mich da sein würde, aber es geht eben um die Gegenwart, und die sieht besch**** aus.

Ich war schon dabei, dass ich nicht mehr weiter weiß oder weitermachen kann.

Rudi, es tut mir extrem leid, das zu hören. Da kommt ja wirklich ein Scheiß zum anderen.

Es ist erstmal sehr gut, dass du dich meldest. Ich hab weder eine Ausbildung noch Erfahrung noch sonstwas in diesen Dingen, aber ich will dich bitten, überall Hilfe zu suchen und anzunehmen, wo du sie kriegen kannst. Vielleicht gibt es Berater für solche Situationen, vielleicht kennt jemand jemanden.

Kennt jemand jemanden?

Aleksiander
Halbdaggl
Das nicht, aber ich würde als erstes das Telefonbuch nach einem Rechtsanwalt abklappern um a) die Zuständigkeiten (Sozialamt/Job Center) zu klären und allfällige Fristen zu wahren.
Insbesondere da zum Jahresende ja wieder Geld fließt oder wenigstens fließen sollte, müsste ja eine Übergangslösung zu finden sein. Sollte dieser Weg nicht gangbar sein, wäre das naheliegendste die Telefonseelsorge, die werden Dich sicher nicht abweisen ohne Dir einen möglichen Weg aufzuzeigen.
Nichts muss, aber alles kann.


Local Zero
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Grasdaggl
Furchtbares Kuddelmuddel:

1. Lebens- oder Sozialberatung aufsuchen, je nach Kommune Caritas, Diakonie oder Kommune selbst, dort speziell die drohende eigene Wohnungs-/Betreuungsfrage regeln (WBS, Wohngeld etc.)

Wohnungslosenhilfe Tübingen
Fachberatungsstelle
Eberhardstraße 53
72072 Tübingen
Tel. 07071 – 938 78 72
Fax 07071 – 938 78 79
E-Mail: fachberatungsstelle@wohnungslosenhilfe-tuebingen.de
http://wohnungslosenhilfe-tuebingen.de

Öffnungszeiten / Telefonische Erreichbarkeit:

Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Auszahlungszeiten:
Mo – Fr 9.00 – 11.00 Uhr

Sonstiges: (Auszüge, alle Angebote siehe: http://wohnungslosenhilfe-tuebingen.de/ ... hilfe.html)

Die Fachberatungsstelle dient als Koordinierungs- und Vermittlungsstelle
der Wohnungslosenhilfe im Landkreis Tübingen. Sie bietet u. a. :

Auszahlung von Tagesgeldsätzen nach SGB XII und SGB II
Persönliche Beratung und Betreuung
Vermittlung von Unterkünften
Hilfe bei der Wohnungssuche
Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
Poststelle

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2. da offenbar bereits eine Depression diagnostiziert ist: Sozialpsychatrischer Dienst, die helfen eigentlich auch über das rein medizinische hinaus oder kennen zumindest jemanden, der jemanden klennt

Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDi) Tübingen

Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Beratung, Information und Begleitung für Menschen mit psychischer Erkrankung und deren Angehörige in Tübingen sowie in den umliegenden Städten und Gemeinden.
Öffnungszeiten

Eisenbahnstr. 61, 72072 Tübingen
0172/7897075
spdi-anfragen@freundeskreismensch.de
https://www.freundeskreismensch.de/bera ... -spdi.html

und/oder: https://www.medizin.uni-tuebingen.de/fi ... genpdf.pdf

-------------------

3. wenn möglich Anwalt für Sozialrecht, wäre schon wichtig für die Frage, wer in Vorleistung gehen muss, die Ämter schieben sich den Schwarzen Peter zu,: wg. Kosten würde ich bei der Anwaltskammer nachfragen, ob die eine Liste mit Anwälten haben an die man sich in solchen Notfällen wenden kann. Idealerwesie kann der Anwalt auch Erbrecht, Du hättest ja m.M.n. (ist aber ne Laienbehauptung) zumindest Anspruch auf den Pflichtteil

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4. wenn alle mauern und die Kacke überläuft: örtliche Tageszeitung anspitzen
"Ein Wort, Herr! Sag mir nur ein einziges Wort in diesem Elend!" - "Ich sage dir sogar zwei: Guten Appetit!"
-------
"Es gibt keine Lösung. Weil es kein Problem gibt."

Tamasi
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Grasdaggl
Puh, ach du Scheiße. Mein erster Gedanke war auch: Telefonseelsorge. Weil immer erreichbar und mit Erfahrung. Vielleicht nicht für deine konkreten Situationen, aber die wissen sicher, wer jeweils weiter helfen könnte.

Und gibt es nicht vielleicht die Möglichkeit, vorübergehend ins Haus zu deiner Mutter zu ziehen? Ggfs. kannst du da auch Internet, Kühlschrank etc. mitbenutzen und die Kosten auf ihr Budget umlegen? Okay, es wird vermutlich gute Gründe geben, warum das nicht geht...

Ich drücke dir die Daumen, dass sich Auswege auftun!!!!!

killroy
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Granadaseggl
ich bin Sozialpädagoge und das seit 26 Jahren:

Krisenberatung in TÜ
https://www.akl-krisenberatung.de/
Vielleicht anhand der geschilderten Multi-Krisen-Situation aktuell am sinnvollsten.

Krisenberatungsstelle Tübingen
Österbergstraße 4
72074 Tübingen

Krisenberatung:
Tel. 07071-19298

Sprechzeiten:
Di., Do., Fr. 10-13 Uhr
Mi. 15-17 Uhr
und nach Vereinbarung

E-Mail: akl-tuebingen@ak-leben.de

Solltest du jetzt am WE akut Hilfe benötigen, kannst du dich hier hin wenden
https://www.eva-stuttgart.de/unsere-ang ... falldienst
oder dann eben die Telefonseelsorge,
+ 49 800 1110111 und + 49 800 1110222
https://online.telefonseelsorge.de/

Ansonsten:
https://www.caritas-schwarzwald-gaeu.de ... alberatung
ASB in Tübingen

jer nachdem wo du in TÜ wohnst, kannst du hier nach der entsprechenden Sozialberatung schauen
https://www.werhilftweiter.de/whwcatego ... alberatung

Brückenhaus / KIT-Jugendhilfe kenne ich aus früheren Berufszeiten, da machst du nichts falsch
https://www.brueckenhaus-tuebingen.de/

Grundlegend ticken wir Sozialarbeiter so, dass wir niemanden wegschicken und im Zweifel auch bei Nichtzuständigkeit jemand weitervermitteln. das kann frustrierend sein, aber jede Beratungseinrichtung hat eben ihre Schwerpunkte. Ich empfehle dir dringend, dich gleich am Dienstag beim AK Leben zu melden und alles, was du uns hier erzählst, dort zu berichten. Wie eine konkrete Hilfe in TÜ dann aussehen kann, das wird sich zeigen. Aber die werden dich nicht alleine lassen. Du musst aber unbedingt den ersten Schritt machen, dort anrufen, Mail schreiben, hingehen. etc. Du benötigst Unterstützung, damit dich die Depression nicht vollends handlungsunfähig macht. Finanzielle Nöte und Wohnraumsituationen lassen sich lösen, Tübingen ist Gott sei Dank hier gut aufgestellt. Du musst dich zuerst um deine Gesundheit und die akuten Wohnungssituation kümmern, der Rest kommt später. Dafür gibt es Lösungen, bei den Sozialpädagogen der Beratungseinrichtungen bekommst du diese! Ämter, Anwälte - alles erst im nächsten Schritt. Sonst kommst du immer mehr ins Schleudern!

Und nochmal.
bei einer akuten Verschlechterung noch am WE unbedingt hier melden:
Krisen- und Notfalldienst 01 80 - 511 0 444
(14 Cent/Min., Festnetz und Mobilfunk – kostenloser Rückruf möglich!)
oder per E-Mail an KND@eva-stuttgart.de
Sa, So und feiertags 12 bis 24 Uhr.
seit/seid

Herr der (Brust-)Ringe III - Die Rückkehr des Präsidenten

Monitor
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Granadaseggl
Rudi, hab die Antworten mit den bisherigen hilfreichen Links und Tipps etc. überflogen.

Ergänzend für jetzt oder evtl. später:

Die anwaltliche Beratungsstelle und die Sprechzeiten zur mündlichen Beantragung von Beratungshilfe finden dienstags im Gebäude des Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, wie folgt statt.

Anwaltliche Beratungsstelle: Dienstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr, Saal U132.

Sprechzeiten für die Beantragung von Beratungshilfe: Dienstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Saal U130.

Beratungshilfe kann daneben weiter schriftlich beantragt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, direkt einen Anwalt/eine Anwältin aufzusuchen – das Antragsformular nebst den beizufügenden Unterlagen muss dann innerhalb von 4 Wochen ab Beginn der Beratung beim zuständigen Amtsgericht eingehen.


Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen telefonisch gern weiter. Telefon der zuständigen Rechtspflegerin 07071/200-2603 (Montag, Dienstag und Donnerstag) oder unter 07071/200-2757 (Geschäftsstelle).

https://amtsgericht-tuebingen.justiz-bw ... tungshilfe

Beratungs­hilfe – Anwaltliche Hilfe finanzieren

Hier finden Sie Informationen über Beratungshilfe und die Vorraussetzungen. Sie können auch direkt den Beratungshilfeschein beantragen.

https://service.justiz.de/beratungshilfe

Kurz erklärt

Beratungshilfe ist eine Unterstützung vom Staat für Menschen, die wenig Geld haben und eine Anwältin oder einen Anwalt benötigen. Wenn Sie Beratungshilfe bekommen, bezahlt der Staat die Kosten für die anwaltliche Beratung.

Voraussetzungen im Vorab-Check prüfen


Die Voraussetzungen, um Beratungshilfe zu erhalten:

Bedürftigkeit: Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Ersparnisse oder Vermögen.
Notwendigkeit: Sie haben versucht, und können das Problem nicht anders lösen. Eine Person mit mehr Geld würde in der Angelegenheit selbst bezahlen.
Alternativen geprüft: Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, die das Problem abdeckt. Sie haben versucht, eine andere Beratung zu finden (z.B. Jugendamt, Schuldnerberatung, Mieterverein).
Rechtlicher Status: In dieser Angelegenheit haben Sie noch keine Beratungshilfe beantragt.


Nachtrag:

Ich besitze eine notarielle Generalvollmacht für meine Mutter.


Vielleicht ist es möglich, im Namen (für) deiner Mutter kostenlose Rechtsberatung zu bekommen und Unterstützung bei der Suche für ein Pflegeheim, evtl. in TÜ. Oder der Stadtseniorenrat hat weitere
Tipps / Ansprechpartner für Albstadt.

https://www.stadtseniorenrat-tuebingen. ... sberatung/


Rechtsberatung

Wir vom Stadtseniorenrat freuen uns, dass die lange vermisste Rechtsberatung in unseren Räumen wieder stattfinden kann. Herzliche Einladung dazu!


Zur Vorklärung und zur Beratung bei einfachen Rechtsfällen bietet der Stadtseniorenrat jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat um 14.30 Uhr Beratung in den Räumen des Stadtseniorenrats, Schmiedtorstraße 2/1, 72070 Tübingen Tel. 07071/49377 an. Voranmeldung erforderlich. Es handelt sich um eine unentgeltliche und außergerichtliche Rechtsdienstleistung, ausgeführt von 2 Rechtsberatern.
Zuletzt geändert von Monitor am 15. März 2025 20:25, insgesamt 1-mal geändert.
I could write several novels about what I do not know.

Gibts des
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Halbdaggl
DU MUSST ES SCHAFFEN DICH AUFZURAFFEN.
Meiner Erfahrung nach das Schwierigste. Selbst ein schlichtes Telefonat ist eine fast nicht zu stemmende Herausforderung.
Leg dir die Hauptnotfallnummer von den o.g. zurrecht.
Warte auf einen lichteren Moment...
...und DANN LOS.
"Die Menschen glauben, was sie gern für die Wahrheit halten möchten."
Francis Bacon

jagdhuette
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Halbdaggl
Lass den Eigenbedarf bitte prüfen. Die Voraussetzungen sind ziemlich streng geregelt. Und die Kündigungsfrist hängt davon ab wie lange du schon dort wohnst. Der genannte Zeitraum wirkt zunächst ziemlich kurz.
Ich wünsche dir alles erdenklich Gute! Du schaffst es- auch wenn der Weg nicht einfach ist.

de mappes
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Spamferkel
Viele viele Tipps wurden Gott sei dank schon geliefert
Daher belasse ich es dann bei den Wünschen: viel Kraft Rudi
Lass dich nicht hängen, gib nicht auf

Das wird schon irgendwann irgendwie
Don't criticize what you can't understand

BrunoLabbadia
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Granadaseggl
Vielen Dank für Eure Anregungen, Tipps und das tolle Feedback. Ich habe mich hier in Tübingen mit einem Anwalt für Mietrecht, der für die Stadt Tübingen arbeitet, getroffen, und der meinte, dass Teile des Mietvertrags doch etwas dubio seien, und hat mir geraten, der Kündigung zu widersprechen, weil mir keine Notarielle Generalvollmacht im Original vorgelegt wurde. Das trifft zu, und ich habe nun der Kündigung schriftlich widersprochen. Jetzt muss ich sehen, was der Sohn der ermieterin macht. Als Nächtes soll ich auf die zu kurze Kündigungsfrist hinweisen, bei einer Wohnzeit von 11 Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf neun Monate. Also nochmal vielen Dank, dieses Forum ist ja primär ein VfB-Forum, sondern mehr. Aber im Moment kann mich nicht mal der fB aufmuntern, dafür ist das Loch zu tief.
Aber nochmal vielen Dank Euch allen.


Aleksiander
Halbdaggl
BrunoLabbadia hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Anregungen, Tipps und das tolle Feedback. Ich habe mich hier in Tübingen mit einem Anwalt für Mietrecht, der für die Stadt Tübingen arbeitet, getroffen, und der meinte, dass Teile des Mietvertrags doch etwas dubio seien, und hat mir geraten, der Kündigung zu widersprechen, weil mir keine Notarielle Generalvollmacht im Original vorgelegt wurde. Das trifft zu, und ich habe nun der Kündigung schriftlich widersprochen. Jetzt muss ich sehen, was der Sohn der ermieterin macht. Als Nächtes soll ich auf die zu kurze Kündigungsfrist hinweisen, bei einer Wohnzeit von 11 Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf neun Monate. Also nochmal vielen Dank, dieses Forum ist ja primär ein VfB-Forum, sondern mehr. Aber im Moment kann mich nicht mal der fB aufmuntern, dafür ist das Loch zu tief.
Aber nochmal vielen Dank Euch allen.



Du hast Dich gerührt, was angestoßen und bewegt. Das ist doch super, Du schaffst noch mehr, langsam und eins nach dem anderen, aber immer in die richtige Richtung. Die Daumen der Forianer sind sicher gemeinschaftlich gedrückt.
Nichts muss, aber alles kann.

killroy
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Granadaseggl
BrunoLabbadia hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Anregungen, Tipps und das tolle Feedback. Ich habe mich hier in Tübingen mit einem Anwalt für Mietrecht, der für die Stadt Tübingen arbeitet, getroffen, und der meinte, dass Teile des Mietvertrags doch etwas dubio seien, und hat mir geraten, der Kündigung zu widersprechen, weil mir keine Notarielle Generalvollmacht im Original vorgelegt wurde. Das trifft zu, und ich habe nun der Kündigung schriftlich widersprochen. Jetzt muss ich sehen, was der Sohn der ermieterin macht. Als Nächtes soll ich auf die zu kurze Kündigungsfrist hinweisen, bei einer Wohnzeit von 11 Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf neun Monate. Also nochmal vielen Dank, dieses Forum ist ja primär ein VfB-Forum, sondern mehr. Aber im Moment kann mich nicht mal der fB aufmuntern, dafür ist das Loch zu tief.
Aber nochmal vielen Dank Euch allen.

Solltest du bzgl. deiner persönlichen Situation (nicht Miete oder Familie sondern psychische Belastung) noch was benötigen, melde dich. Ich schau nicht immer in die PMs, also einfach auch kurz im Thread

Du machst das schon. Und falls du was aufbauend benötigst


ich bin zwar nicht depressiv, aber ich kenne schwierige psychische lebenssituationen durchaus. die sendung war für mich unfassbar.
seit/seid

Herr der (Brust-)Ringe III - Die Rückkehr des Präsidenten