Kryztina hat geschrieben:Ergreifend ehrlich.
Naja. Ich hab nicht alles geschrieben, was im Kopf vorgeht.
Auch wenn Menschen nicht krank sind, schreibt man ab einem gewissen Alter nicht mehr "völlig überraschend" in die Anzeige.
Kryztina hat geschrieben:Ergreifend ehrlich.
Du bist eine kleine Seele, die eine Leiche herumträgt.
Goofy hat geschrieben:Kryztina hat geschrieben:Ergreifend ehrlich.
Naja. Ich hab nicht alles geschrieben, was im Kopf vorgeht.
Auch wenn Menschen nicht krank sind, schreibt man ab einem gewissen Alter nicht mehr "völlig überraschend" in die Anzeige.

Goofy hat geschrieben:.... ich hab meinen eigenen Kopf und die Gedanken darin gemeint.
Hinweis nur zur Klarstellung
Ich besitze eine notarielle Generalvollmacht für meine Mutter.
Wir vom Stadtseniorenrat freuen uns, dass die lange vermisste Rechtsberatung in unseren Räumen wieder stattfinden kann. Herzliche Einladung dazu!
Zur Vorklärung und zur Beratung bei einfachen Rechtsfällen bietet der Stadtseniorenrat jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat um 14.30 Uhr Beratung in den Räumen des Stadtseniorenrats, Schmiedtorstraße 2/1, 72070 Tübingen Tel. 07071/49377 an. Voranmeldung erforderlich. Es handelt sich um eine unentgeltliche und außergerichtliche Rechtsdienstleistung, ausgeführt von 2 Rechtsberatern.
BrunoLabbadia hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Anregungen, Tipps und das tolle Feedback. Ich habe mich hier in Tübingen mit einem Anwalt für Mietrecht, der für die Stadt Tübingen arbeitet, getroffen, und der meinte, dass Teile des Mietvertrags doch etwas dubio seien, und hat mir geraten, der Kündigung zu widersprechen, weil mir keine Notarielle Generalvollmacht im Original vorgelegt wurde. Das trifft zu, und ich habe nun der Kündigung schriftlich widersprochen. Jetzt muss ich sehen, was der Sohn der ermieterin macht. Als Nächtes soll ich auf die zu kurze Kündigungsfrist hinweisen, bei einer Wohnzeit von 11 Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf neun Monate. Also nochmal vielen Dank, dieses Forum ist ja primär ein VfB-Forum, sondern mehr. Aber im Moment kann mich nicht mal der fB aufmuntern, dafür ist das Loch zu tief.
Aber nochmal vielen Dank Euch allen.
BrunoLabbadia hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Anregungen, Tipps und das tolle Feedback. Ich habe mich hier in Tübingen mit einem Anwalt für Mietrecht, der für die Stadt Tübingen arbeitet, getroffen, und der meinte, dass Teile des Mietvertrags doch etwas dubio seien, und hat mir geraten, der Kündigung zu widersprechen, weil mir keine Notarielle Generalvollmacht im Original vorgelegt wurde. Das trifft zu, und ich habe nun der Kündigung schriftlich widersprochen. Jetzt muss ich sehen, was der Sohn der ermieterin macht. Als Nächtes soll ich auf die zu kurze Kündigungsfrist hinweisen, bei einer Wohnzeit von 11 Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf neun Monate. Also nochmal vielen Dank, dieses Forum ist ja primär ein VfB-Forum, sondern mehr. Aber im Moment kann mich nicht mal der fB aufmuntern, dafür ist das Loch zu tief.
Aber nochmal vielen Dank Euch allen.