Nice Weather hat geschrieben:Wie wär’s eigentlich mal mit einer leeren Cannstatter Kurve im Gegenzug für die Bengalo-Zündeleien? Man muss das nicht hochschaukeln, aber Konsequenzen darf’s schon geben.
absolut Dito ,.. solche Dummköpfe
Nice Weather hat geschrieben:Wie wär’s eigentlich mal mit einer leeren Cannstatter Kurve im Gegenzug für die Bengalo-Zündeleien? Man muss das nicht hochschaukeln, aber Konsequenzen darf’s schon geben.
thoreau hat geschrieben:Und wie lange Gentner noch als einziger diesem Leistungsprinzip irgendwie entfliehen kann.
Nice Weather hat geschrieben:Wie wär’s eigentlich mal mit einer leeren Cannstatter Kurve im Gegenzug für die Bengalo-Zündeleien? Man muss das nicht hochschaukeln, aber Konsequenzen darf’s schon geben.
darkred hat geschrieben:Wobei wir ja vergleichsweise unauffällige Ultras haben, wenn es um den Pyroeinsatz geht.
zeugwart hat geschrieben:Nice Weather hat geschrieben:Wie wär’s eigentlich mal mit einer leeren Cannstatter Kurve im Gegenzug für die Bengalo-Zündeleien? Man muss das nicht hochschaukeln, aber Konsequenzen darf’s schon geben.
einfach jedem beim verlassen des blocks nen hunni abnehmen. sippenhaft führt zur selbsthygiene.
Manolo hat geschrieben:darkred hat geschrieben:Wobei wir ja vergleichsweise unauffällige Ultras haben, wenn es um den Pyroeinsatz geht.
gefühl oder irgendwo belegt?
Bücherwurm hat geschrieben:so pauschal von einer versuchten schweren KV auszugehen, ist natürlich nicht ok, was du ja auch sicher weißt!!
Man sollte ja vorsichtig mit Superlativen und Schimpfwörtern sein. Aber das war jetzt ein richtig saubleedes Lettengschwätz.
Das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion gilt als versuchte schwere Körperverletzung. Strafmaß 6 Monate bis 10 Jahre. Wenn man das wirklich ernst nähme, wäre das schon eine andere Hausnummer als so ein Stadionverbot.
Unter einem Läddågschwätz versteht man eine dumme, nichtssagende Äußerung, wobei das Wort "Geschwätz" diesen negativen Anstrich nicht von vorneherein vermittelt. Der Begriff "Geschwätz" hat ursprünglich eine große Bandbreite in seiner Bedeutung: das reicht von Gespräch, über Plauderei bis zum inhaltslosen Gerede bzw. Klatsch. Den eigentlichen abwertenden Nebensinn erhält das Läddågschwätz vom ersten Wortbestandteil. Läddå, zu Deutsch Letten, ist ein geringwertiger Boden, in seiner Geringschätzung wird er nur noch von Dreck übertroffen. Insofern bedeutet ein Läddågschwätz so viel wie "ånn Dräck rausschwätzå".
Bücherwurm hat geschrieben:so pauschal von einer versuchten schweren KV auszugehen, ist natürlich nicht ok, was du ja auch sicher weißt!! Zumindest das beim VfB zu beobachtenden Abbrennen ganz vorne an der Bande des Zuschauerraums mit Kreisbewegungen, gibt da nix für her.
Wo soll denn der Vorsatz hinsichtlich der gewollten Körperverletzung sein?? Klar, Vorsatz durch billigendes Inkaufnehmen, aber das kriegst nur in besonderen Einzelfällen hin.
Gleichwohl: Der Scheiß sollte unterbleiben!!
Schlurger hat geschrieben: Das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion gilt als versuchte schwere Körperverletzung.