Sloggi hat geschrieben:Berater haben im Übrigen in der Regel an solchen Ausstiegsklausel kein so großes Interesse, da sie bei Wechseln nach Vertragsablauf noch mehr verdienen (Stichwort Handgeld).
Natürlich hat nur der Berater und der Spieler Interesse an Ausstiegsklauseln. Damit können sie wechseln, müssen aber nicht, und der Verein kann nichts tun.
In diesem Fall konnten sie durch die Klausel vermutlich eine Gehaltserhöhung durchdrücken.
Nach Vertragsablauf gibts vielleicht Handgeld, aber erst Jahre später. Wobei es auch bei relativ niedriger Ablöse (durch Ausstiegsklausel) Handgeld geben könnte.
Der Einzige, der überhaupt garkein Interesse an einer Ausstiegsklausel haben kann, ist der Verein.
Und damit komm ich direkt zu Folgendem:
Manolo hat geschrieben:Dadurch, dass es 2+1 Jahre sind, ist JS auch seinen Vorstellungen nachgekommen.
Was ist das wohl für eine Option? Wer kann sie ziehen? Der Verein? Der Spieler? Beide?
Je nach dem, wie das formuliert ist, steht der Verein bei Vertragsablauf dann gut da (wenn nur der Verein entscheiden kann, ob es weitergeht), oder schlecht (wenn er selbst die Option nicht ziehen kann, oder wenn er es wegen schlechter Leistungen nicht will, aber der Spieler die Option zur Verlängerung nutzt).
Bei dieser Option ist ja nun völlig unklar, wer die wollte und für wen die gut ist.
Je nach Formulierung kann es inhaltlich ja praktisch auch eine Ausstiegsklausel sein - aber so darf man es nach den letzten Tagen natürlich nicht mehr nennen.