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Spahn äußerte sich in dem Interview auch zum Twitter-Verhalten von Journalisten des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er fordert Zurückhaltung von Journalisten öffentlich-rechtlicher Medien bei privaten Meinungsäußerungen in Sozialen Netzwerken. Der CDU-Politiker sprach sich dafür aus, bei Redakteuren öffentlich-rechtlicher Sender gleiche Maßstäbe anzulegen wie bei Mitgliedern der Bundesregierung.
„Es gibt Tweets von Redakteuren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die sind einfach nur politisch eindeutige Kommentare und sehr subjektiv“, sagte Spahn: „Da steht zur Absicherung drüber: privater Account.“ Solle er jetzt auch immer klarstellen, wenn er sich privat äußert, fragte Spahn: „Ich bin Mitglied der Regierung. Entsprechend werden Sie meine Zitate einsortieren. Die gleichen Maßstäbe sollten für Journalisten gelten.“
Der Deutsche Journalisten-Verband widerspricht Spahn nun. „Der Minister möge zur Kenntnis nehmen, dass die in der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit für alle Bürger dieses Landes gilt, auch für Journalistinnen und Journalisten“, stellt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall klar. „Die von Herrn Spahn gewünschte Zurückhaltung ist nichts anderes als politisch verordnete Selbstzensur.“ So lange für den Leser klar zu erkennen sei, dass es sich bei dem Tweet um die persönliche Meinung des Verfassers handelt, dürften für Journalisten keine anderen Regeln gelten als für alle anderen Twitter-Nutzer.