typisch für die rechtsverdreher, selbst wenn sie offenkundig falsch liegen, sind sie natürlich nicht im unrecht, eine wahrscheinlichkeit im einstelligen prozentbereich läßt sich schließlich immer konstruieren
. Das sehe ich ein
. Wenn ich - angenommen - besoffen auf dem brückengeländer balanciere und nicht runterfalle , kann das glück sein oder aber meine abendliche routine (gepaart mit überragender körperbeherrschung). Im letzteren fall war es dann nicht gefährlich und die gefahreneinschätzung offensichtlich
falsch. Oder kann eine richterliche gefahreneinschätzung per se gar nie nicht falsch sein? Sowas in der richtung vermute ich jetzt
. Insofern wäre jedenfalls der typisch deutsche weg den sami wieder hierher zu holen und ihn bis zum rentenende zu alimentieren. Jährlich 2 mal urlaub in tunesien - folterfrei, versteht sich - müssen ja nicht notwendigerweise zu einer anderen aktlenlage bzw. prognoseentscheidung führen. Richtig so?
, in meinen augen kann eine "prognoseentscheidung" eines richters im rückblick ofensichtlich falsch gewesen sein - genau wie bei jedem anderen menschen auch.
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